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Bald Schiffe auf Bärwalder See?

Bald Schiffe auf Bärwalder See?

Ein Blick auf den Uferbereich Uhyst am Bärwalder See. | Foto: LMBV/PeterRadke

Klitten. Das Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb einer großen Fahrgastschifffahrt auf dem Bärwalder See endete am 31. Juli. Mit der Erlebnisschifffahrt Oberlausitz GmbH gab es nur einen Bieter. Die Gemeindeverwaltung will einen Vertrag auf Grundlage des Konzeptes und der Absichtserklärung vorbereiten. Dazu braucht man jedoch weitere verbindliche Aussagen zu den Terminketten, wie die „Schaffung der Voraussetzungen für eine erweiterte Schifffahrt am Bärwalder See“  umgesetzt werden kann. Dies betrifft vor allem die geplante Erklärung der Schiffbarkeit auf dem Bärwalder See. Dazu gab es am 17. August eine Abstimmungsrunde, zu der die entsprechenden Behörden wie Sächsisches Oberbergamt, Landesdirektion Sachsen, Landratsamt Görlitz, LMBV und Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen zugesagt hatten.

Gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen, das Kitesurfen auf dem Bärwalder See bis zum 31. Dezember 2016 auf einer Wasserfläche im westlichen Bereich zu gestatten, hat die Gemeinde Widerspruch eingelegt. Grundsätzlich ist die Entscheidung positiv aufgenommen worden, eine fristgemäße Umsetzung der Nebenbestimmungen wurde jedoch weder als realistisch noch verhältnismäßig eingeschätzt. Denn: Die Lieferzeit der geforderten Stumpftonnen beträgt fünf bis sechs Wochen, die wasserrechtlich genehmigte und im Nutzungsvertrag mit der LMBV festgehaltene wassersportliche Nutzung ist jedoch nur bis 31. Oktober möglich.

Eine Inanspruchnahme von finanziellen Mitteln wäre unter Wahrung des haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Vorsichts- und Sparsamkeitsgebotes nicht zu verantworten. Das betrifft ebenso das Aufstellen von entsprechenden Hinweistafeln über Sperrbereiche, unterschiedliche Nutzungsbereiche und besondere Verhaltensvorschriften. Diese Informationen wären zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Erklärung der Schiffbarkeit bereits im nächsten Jahr wieder komplett hinfällig.

Deshalb hat die Gemeinde der Landesdirektion praktikable Lösungsvorschläge unterbreitet und hofft auf die Genehmigung einer unbefristeten Ausnahme vom Verbot des Kitesurfens auf dem Bärwalder See.

Redaktion / 21.08.2016

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