Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat am Dienstag den Rechtsstreit um die Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Bischofswerda wegen eines Verfahrensfehlers an das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückverwiesen.
So sei während des Verfahrens nicht ausreichend klar gemacht worden, das Meinungsäußerungen Privat im Wahlkampf engeren Grenzen unterliegen als im Alltag. Zumal dies in der Rechtsauffassung des BVG nicht der Fall sei. Das OVG muss nun nach einer neuen Verhandlung ein Urteil fällen.
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