14.06.2012
BAUTZEN
Prozessauftakt in Bautzen: Die Nerven liegen blank
MONIKA LENZ

"Ha, da kommt der Mörder", sagt eine ältere Frau zu ihrer Freundin. Die beiden mustern Alexander M. mit verächtlichem Blick. Der wird zu seinem Platz geführt. In Handschellen, Mütze auf dem Kopf, Sonnenbrille vor den Augen. Wenn es nach diesen beiden Frauen gehen würde, wäre das Urteil für den 34-Jährigen schon am ersten Prozesstag klar: Schuldig wegen Mordes.
  Ginge es nach Staatsanwalt Ingo Roehl wohl auch. Er hat den Berliner, der am 18. Dezember 2011 seine Freundin Stefanie L. in Bautzen auf der Rosenstraße erwürgt haben soll, wegen Mordes angeklagt, Mord aus Eifersucht.

Er soll sie nach einem Streit getötet haben, weil sie einen neuen Freund gehabt habe. Genügend Indizien dafür gebe es, Zeugen sowieso. Doch ein Teil dieser Zeugen gibt an diesem ersten Prozesstag vor der Schwurgerichtskammer kein wirklich überzeugendes Bild ab.

Eine Nachbarin, die in der Wohnung unter der des Opfers gelebt hat, kann sich an abendliches Kinderschreien und Weinen erinnern, außerdem an Gepolter. Nichts Verdächtiges für sie. Immerhin war die neue Mieterin an diesem Wochenende gerade erst in die Wohnung gezogen.

Die Nachbarin über ihr glaubt, dasselbe gehört zu haben, allerdings bereits 15.00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt war die gemeinsame Tochter von Alexander M. und Stefanie L. allerdings noch bei der Oma. Die brachte das anderthalbjährige Mädchen erst gegen 18.00 Uhr nach Hause.

Widersprüche, die Richterin Carmen Becker sichtlich nerven. Vermutlich nicht zuletzt deshalb, weil ihr ein aufwändiger Prozess bevorsteht. Zehn weitere Termine stehen jetzt schon fest, Anfang August soll ein Urteil fallen.

Wesentlich präziser als die beiden Nachbarinnen zeigt sich ein Polizist, der die Tote gefunden hatte. Seine Aussage allerdings lässt Verteidiger Michael Sturm nicht unkommentiert im Raum stehen. Weil er immer wieder auf Aussagen am Tatort verweist, stellt Sturm klar, dass die Aussagen vor Gericht entscheidend seien. Ein Punkt, den Richterin Becker kommentarlos aber sichtlich verkniffen hinnimmt.

Alexander M. selbst sagt wenig. Ein bisschen zu seinem Lebenslauf, ein wenig zu seinem Beruf als Automobilkaufmann, gar nichts zu seiner Beziehung zu Stefanie L., auch nichts zu den Gründen für eine frühere Therapie, erst recht nichts zu einer früheren Verurteilung wegen Vergewaltigung. Fast reglos sitzt er neben seinem Anwalt, meidet Blickkontakt mit den Zuschauern, die Hände liegen leicht geballt vor ihm auf dem Tischrand. Seine Antworten wirken manchmal etwas trotzig. Ein gut aussehender junger Mann, eigentlich ein Schwiegermuttertyp.

Nach der Tat hatte die Polizei eine groß angelegte Fahndung nach ihm eingeleitet. Alexander M. hatte seine Tochter genommen und war geflüchtet. Auf einem Rastplatz an der A 13 flüchtet er zu Fuß weiter, die Polizei kann das Kind unversehrt aus dem Auto holen. Später schlägt sich der Angeklagte zu Fuß bis nach Berlin durch, erzählt seinem Vater, was passiert ist. Gemeinsam mit den Eltern meldet er sich später bei der Polizei in Berlin und wird festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Und sagt nichts.

Sein Anwalt Michael Sturm hingegen schon. Mord kommt ihm zufolge nicht in Frage. "Es wird dem Staatsanwalt mit Sicherheit schwer fallen, aufgrund einiger Indizien hier einen Mord zu beweisen", sagt er. "Es gibt keinerlei Zeugen dafür, und die heute gehörten wirken alles andere als überzeugend", so Sturm.

Dass die Nerven bei Anklage und Gericht blank liegen, zeigt sich kurz darauf. Der Staatsanwalt moniert, dass offenbar Karl M., der Vater des Angeklagten im Saal sei, obwohl er an einem der folgenden Termine als Zeuge gehört werden solle. Richterin Becker verweist den Mann energisch des Saals. Karl M. versucht noch zu diskutieren, geht aber dann doch. Seine Frau schrumpft auf ihrem Stuhl zusammen.

Vor der Tür dann verliert Karl M. die Fassung. Verzweifelt hält er sich die Hand vor die Augen, versucht, die Tränen zu verbergen. "Es ist alles so schrecklich", sagt er. "Wir haben gleich drei Menschen verloren. Unseren Sohn, unsere kleine Enkeltochter und die Steffi. Die Steffi hat doch ein Jahr lang unter unserem Dach gelebt." Dann schluckt er heftig: "Sie fehlen uns alle so."

Kommentare zu

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

Auch, wenn bei der Richterin die Nerven
blank liegen, darf sie sich dazu hin-
reißen lassen, für die eine Partei
oder für die anderer Partei
partei zuergreifen.

Wenn das passiert, dann ist ein Befangen-
heitsantrag vorprogrammiert und der
Prozess wird unnötig verzögert.

Schade, dass ich in so einer miserablen
finanziellen Situation bin. Gern hätte
ich diesen Prozess live beobachtet.

Aber leider kann ich das nur
über Dritte - hier die Medien.

Und, wie subjektiv bzw. parteiische die Medien
oft über solche Prozesse berichten, haben wir
bei Öff Öff und Jörg Kachelmann erlebt.

Hier fällt mir als erstes Othello
und Destimona ein.

Es ist schlimm, dass dem jungen Mann die
Sicherung durchgebrannt ist. Aber sie
ist nun mal durchgebrannt!

Mord aus Eifersucht ist möglich. Genauso
kommt aber auch Totschlag aus Eifer-
sucht in Frage.

Ich bin sehr gespannt, wie das
Gericht entscheiden wird.

Ich bewundere alle, die in einer ähnlichen Lage
waren und denen >n i c h t< die Sicherung durchgebrannt ist!


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