Das juristische Tauziehen um die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda ist nicht beendet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen muss noch einmal neu entscheiden.
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig liegt seit wenigen Tagen vor. Darin wird das im Dezember vergangenen Jahres gefällte OVG-Urteil aufgehoben und die Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen.
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig liegt seit wenigen Tagen vor. Darin wird das im Dezember vergangenen Jahres gefällte OVG-Urteil aufgehoben und die Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen.
Die Richter in Bautzen müssen sich nun erneut mit der Frage beschäftigen, ob die Wahl zum Bischofswerdaer Oberbürgermeister im Februar 2010 korrekt abgelaufen ist. Angefochten hatte die Wahl der Bischofswerdaer Rechtsanwalt Jürgen Neumann, der verschiedene Gründe anführt. Ein großer Teil des Verfahrens konzentrierte sich bisher auf die Debatte, ob ein Mitbewerber als "schwul" bezeichnet werden darf, auch wenn er gemeinsam mit Frau und Kind unter einem Dach lebt und er somit indirekt als Lügner hingestellt wird.
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Die Wahlanfechtung lief durch verschiedene Instanzen. Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht bekam schließlich der klagende Rechtsanwalt Neumann Recht. Der Landkreis Bautzen akzeptierte dieses Urteil, was eine Neuwahl zur Folge gehabt hätte, während sich Amtsinhaber Andreas Erler an das BVG in Leipzig wandte.
Dieses hat nun wegen eines Formfehlers das OVG aufgefordert, erneut über die Wahlanfechtung zu entscheiden. Die obersten Verwaltungsrichter kritisierten in der Begründung, dass die Verfahrensbeteiligten vor der Verhandlung nicht darauf aufmerksam gemacht wurden, dass das Gericht die Meinungsäußerung privater Personen im Wahlkampf genauso eingeschränkt betrachtet, wie dies für Amtsinhaber gilt.
Im Berufungsurteil hatte das OVG einen Wahlfehler bejaht mit der Begründung, auch Private seien an den Grundsatz der Freiheit der Wahl gebunden. Sie dürften im Wahlkampf keine Tatsachen behaupten, die unrichtig oder jedenfalls nicht nachweislich richtig seien und den Wählerwillen beeinflussen könnten. Diese Rechtsauffassung zieht den Wahlkampfäußerungen Privater wesentlich engere Grenzen als die bisherige Rechtsprechung und die bisher im Verfahren vertretenen Auffassungen.
Amtsinhaber Erler jedenfalls findet die Entscheidung des BVG gut. "Das OVG-Urteil war nicht akzeptabel", sagt er. Bestärkt würde er dabei von Freunden und Kollegen. Er erwartet nun genau wie Rechtsanwalt Neumann die Schreiben des OVG. Jürgen Neumann geht ebenfalls zuversichtlich in die neuerliche Verhandlungsrunde vor dem OVG.
Es seien Formfehler gewesen, wegen der das Urteil aufgehoben wurde, so Neumann. Dagegen sieht er seinen Grund der Wahlanfechtung sogar vom BVG bestätigt. "Es ist eindeutig eine Grenze gezogen worden, dass die sexuelle Orientierung nicht in den Wahlkampf gehört", so der Bischofswerdaer Jurist. Er hat nun auch die Hoffnung, dass die Richter in Bautzen nicht nur über diesen einen Grund der Wahlanfechtung verhandeln, sondern auch auf die anderen Aspekte eingehen.
Wie schnell es nun zu einer neuen Verhandlung kommt, ist noch nicht klar. OVG-Sprecher Peter Kober hofft, dass dies noch in diesem Jahr geschehen wird.












und mich und auch nicht um
ans Bein pinkeln.
Hier geht es darum, dass man eine freie,
demokratische und geheime Wahl
nicht wegen jeder Kleinigkeit
annulieren sollte.
Wenn jedesmal der Wahlverlierer ein Haar
in der Suppe findet und die Wahl deshalb
annuliert wird, müssen doch die Wähler
jede Woche wählen gehen.
Mich wundert, dass in BIW überhaupt
noch jemand wählt. Schließlich
kommt es auf das Votum des
Wählers offensicht
gar nicht an.
Bei der näöchsten Wahl gibt es doch wieder
einen Verlierer und dann geht die ganze
Sch... wieder von vorn los!