17.06.2012
BISCHOFSWERDA
Neues Tauziehen um Schiebocker OB-Wahl
KATRIN KUNIPATZ

Das juristische Tauziehen um die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda ist nicht beendet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen muss noch einmal neu entscheiden.  
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig liegt seit wenigen Tagen vor. Darin wird das im Dezember vergangenen Jahres gefällte OVG-Urteil aufgehoben und die Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen.

Die Richter in Bautzen müssen sich nun erneut mit der Frage beschäftigen, ob die Wahl zum Bischofswerdaer Oberbürgermeister im Februar 2010 korrekt abgelaufen ist. Angefochten hatte die Wahl der Bischofswerdaer Rechtsanwalt Jürgen Neumann, der verschiedene Gründe anführt. Ein großer Teil des Verfahrens konzentrierte sich bisher auf die Debatte, ob ein Mitbewerber als "schwul" bezeichnet werden darf, auch wenn er gemeinsam mit Frau und Kind unter einem Dach lebt und er somit indirekt als Lügner hingestellt wird.
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Die Wahlanfechtung lief durch verschiedene Instanzen. Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht bekam schließlich der klagende Rechtsanwalt Neumann Recht. Der Landkreis Bautzen akzeptierte dieses Urteil, was eine Neuwahl zur Folge gehabt hätte, während sich Amtsinhaber Andreas Erler an das BVG in Leipzig wandte.

Dieses hat nun wegen eines Formfehlers das OVG aufgefordert, erneut über die Wahlanfechtung zu entscheiden. Die obersten Verwaltungsrichter kritisierten in der Begründung, dass die Verfahrensbeteiligten vor der Verhandlung nicht darauf aufmerksam gemacht wurden, dass das Gericht die Meinungsäußerung privater Personen im Wahlkampf genauso eingeschränkt betrachtet, wie dies für Amtsinhaber gilt.

Im Berufungsurteil hatte das OVG einen Wahlfehler bejaht mit der Begründung, auch Private seien an den Grundsatz der Freiheit der Wahl gebunden. Sie dürften im Wahlkampf keine Tatsachen behaupten, die unrichtig oder jedenfalls nicht nachweislich richtig seien und den Wählerwillen beeinflussen könnten. Diese Rechtsauffassung zieht den Wahlkampfäußerungen Privater wesentlich engere Grenzen als die bisherige Rechtsprechung und die bisher im Verfahren vertretenen Auffassungen.

Amtsinhaber Erler jedenfalls findet die Entscheidung des BVG gut. "Das OVG-Urteil war nicht akzeptabel", sagt er. Bestärkt würde er dabei von Freunden und Kollegen. Er erwartet nun genau wie Rechtsanwalt Neumann die Schreiben des OVG. Jürgen Neumann geht ebenfalls zuversichtlich in die neuerliche Verhandlungsrunde vor dem OVG.

Es seien Formfehler gewesen, wegen der das Urteil aufgehoben wurde, so Neumann. Dagegen sieht er seinen Grund der Wahlanfechtung sogar vom BVG bestätigt. "Es ist eindeutig eine Grenze gezogen worden, dass die sexuelle Orientierung nicht in den Wahlkampf gehört", so der Bischofswerdaer Jurist. Er hat nun auch die Hoffnung, dass die Richter in Bautzen nicht nur über diesen einen Grund der Wahlanfechtung verhandeln, sondern auch auf die anderen Aspekte eingehen.

Wie schnell es nun zu einer neuen Verhandlung kommt, ist noch nicht klar. OVG-Sprecher Peter Kober hofft, dass dies noch in diesem Jahr geschehen wird.

Kommentare zu

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

Hier geht es doch nicht um dich
und mich und auch nicht um
ans Bein pinkeln.

Hier geht es darum, dass man eine freie,
demokratische und geheime Wahl
nicht wegen jeder Kleinigkeit
annulieren sollte.

Wenn jedesmal der Wahlverlierer ein Haar
in der Suppe findet und die Wahl deshalb
annuliert wird, müssen doch die Wähler
jede Woche wählen gehen.

Mich wundert, dass in BIW überhaupt
noch jemand wählt. Schließlich
kommt es auf das Votum des
Wählers offensicht
gar nicht an.

Bei der näöchsten Wahl gibt es doch wieder
einen Verlierer und dann geht die ganze
Sch... wieder von vorn los!

Erhard ! Du bist aber immer voreilig mit deinen Behauptungen.Dich möchte ich jedenfalls nicht zum Richter haben,sollte ich mal jemandem anderen ans Bein gepinkelt haben und dabei als Verursacher festgestellt werden sein.
Grundsätzlich gilt bei mir,jeder Mensch ist frei.Deswegen kann auch keiner einen anderen freien Menschen erniedrigen,bloß weil der anders auf der Frau draufliegt um nachts um halb drei als der Bürgermeister ohne Befähigungsnachweis TÜV.Was geht denn den Bürgermeister an,was andere Menschen in ihrer Privatshäre machen ? Der hat sich darum zu kümmern,das Bischofswerda Wirtschaft kriegt und Einwohner.Das aber kriegt der seit 22 Jahren nicht auf die Reihe mit seinen Kumpels und ist trotzdem Sheriffmeister.Irgendwie unhaltbar denke ich.Falsch plaziert im Amt nennt man das auch.Wäre besser,der Typ wechselt mal vom Amtsstuhl auf die Auswechselbank.Da käme endlich Leben in den Ort.Sonst wird der Teil des Oberlausitzer Biospährenresevates mit Totalbegrünung ohne Häuser dann,weil die Bürger nicht im Wald wohnen wollten.den der Chef hier anlegt seit Jahren.Hat sich da mal wider jemand hin verirrt an Tourist ? In welchem Jahrzehnt vor Christus war das ?

Lars,
warum lügst du?

Der *Arbeitgeber* ist der Souverän, das Volk,
der Wähler und niemand anders!

Der Wähler wußte im Vorfeld, von dieser Sache
und hat ihm trotzdem die meisten Stimmen
gegeben.

Die Wahlkommision wußte ebenfalls im
Vorfeld von dieser Sache und hat
die Wahl für gültig anerkannt.

Ich frage mich, warum du
hier lügst? Jeder Mensch
der lügt, hat auch
ein Motiv!

Nenne es
uns!

Erhard ! Wir können uns nicht erlauben in unserer Demokratie,das hier oberste vom Staat hochbezahlte Bürgerscheriffsmeister andere Menschen auf Kosten des Staates unsittlich vorführen dürfen und dies dann keine Konsequenzen zur Folge haben würde.Herr Neumann hat keinesfalls Unrecht.Denn der ist ja Experte.Den Namen muß ich mir merken überdies.Aber lange Rede kurzer Sinn.Ich denke,Deutschland kann sich keine Amtspersonen leisten,die in so einer antidemokratischen Weise wie vorgefallen um ihren Arbeitsplatz schachern,um ihn zu erhalten für sich und agieren wie ungekrönte selbstsüchtige Kaiser,die dafür jeden Monat zig Tausend an Deutschem Geld kriegen vom Steuerzahler.Also sozusagen hat hier eine Amtsperson einen ihn finanzierenden Steuerzahler unsittlich vorführen wollen mit dem Ziel,dadurch Wahlvorteil zu manipulieren bei der den anderen eigentlich wählen wollenden Wählerschaft.Sowas geht nicht.Eigentlich sollte der selbsernannte Kaiser seinen Hut nehmen,um noch mehr Schaden von seinem Arbeitgeber Kommune abzuwenden.Das wäre eine moralische Entscheidung vom Kaiser.Aber den Mut hat er wohl nicht.Denn es geht um monatliche Einnahmen,die futsch wären,nähme er seinen Hut tatsächlich,den er gar nicht am Haken hängen hat.Der Kaiser bekam nämlich zum Amtsantritt keine Krone ausgehändigt vom Arbeitgeber.Der handelte wohl vorsorglich richtig.Der Abgang ist dadurch viel leichter und auch sein Koch dürfte ihn dann begleiten müssen.Der kocht zum Abschied sicherlich Rote Bete auf Schüttelgurken.

Nach meinem Rechtsempfinden hat der Rechts-anwalt den Falschen beklagt. Der RA hätte
gegen die Wahlkommission klagen
müssen, welche die Wahl für
rechtens anerkannt hat.

Das mit dem *schwul sein* ist doch nur ein Vor-
wand (Haar in der Suppe). Wenn er *hetero*
gewesen wäre, hätte RA Neumann ein
anderes Haar in der Suppe
gefunden.

Z. B. die *Ein-Euro-Spende*.

Wer sucht der findet. Wenn das mit der *Ein-
Euro-Spende* nicht gezogen hätte, dann
hätte er wieder etwas anderes
gefunden.

So ähnlich war es doch auch beim Bundes-
präsidenten. Zum Schluß mußte sogar ein
Spielzeugauto für ein kleines Kind
als Vorwand herhalten.



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