Für Görlitz und das Lausitzer Umgebindeland hat es nicht gereicht. Das Sächsische Kabinett hat sich dafür entschieden, der Kultusministerkonferenz die "Gartenstadt Hellerau" und die "Leipziger Notenspur" zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste für den Unesco-Welterbetitel vorzuschlagen. Görlitz ist als Drittplatzierter in diesem Ranking lediglich Ersatzkandidat. Das Kabinett sei mit seiner Entscheidung der Empfehlung der Expertenkommission gefolgt, hieß es in einer am Dienstag verbreiteten Erklärung.
Logo zur Görlitzer Bewerbung | Foto: Frank-Uwe Michel
Die Neißestadt hatte sich unter dem Titel "Görlitzer Altstadt und gründerzeitliche Innenstadt mit Fokussierung auf die Hallenhäuser mit der via regia" beworben. Die Experten halten dem nun entgegen, dass der Antragsgegenstand wegen der Überrepräsentanz der Kategorie "Historische Altstadtkerne" noch stärker auf die Hallenhäuser in Verbindung mit der "via regia" fokussiert werden solle. Auch würden dadurch die bestehenden Konfliktpotentiale minimiert.
Lediglich den neunten Platz unter den zehn Bewerbern hat das "Umgebindeland" erreicht. Ihm wird zwar bescheinigt, einmalig in der Welt und in seiner Gestalt nicht vergleichbar zu sein. "Von Seiten der Experten wurde dennoch eine Bewerbung als chancenreicher eingeschätzt, die sich auf wenige repräsentative Standorte des im Zentrum der Bewerbung stehenden Typus des Umgebindehauses bezieht und auf eine serielle grenzüberschreitende Nominierung mit Polen und Tschechien ausrichtet", heißt es in der Begründung. Damit muss man in Görlitz und dem Umgebindeland aller Voraussicht nach auch weiterhin ohne den Status "Weltkulturerbe" auskommen.
Die "Gartenstadt Hellerau" und die "Leipziger Notenspur" werden nun zusammen mit den Vorschlägen der anderen Bundesländer von einer international besetzten Expertenjury evaluiert. Die Kultusministerkonferenz wird unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse 2013 beschließen, welche Vorschläge auf die deutsche Tentativliste gesetzt werden. Mit der Aufnahme in diese Liste erfüllen die Welterbekandidaten dann die Voraussetzung, um die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbeliste) zu beantragen (Nominierung).
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