28.04.2011
OBERLAUSITZ
Teurer Vertrag statt Partner für's Leben
MONIKA LENZ

Die Reaktionen auf unseren Artikel "Lohnendes Geschäft mit der Einsamkeit" waren zahlreich. Offenbar gibt es viele Menschen in der Oberlausitz, die einen Partner suchen und Partnervermittlungen finden.

So wie es Armin Lechler und Maria Seidel (Namen v. d. Red. geändert)  ergangen ist, über die wir berichteten. So schreibt eine Frau, die wie all die anderen nicht genannt werden will, weil sie sich schämt, darauf hereingefallen zu sein: "Ich hatte auch auf eine Annonce geschrieben und es kam ein Vertreter ins Haus."
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Zwar habe es sich um eine andere Vermittlung gehandelt. Aber: "Diese Leute haben die selbe Methode wie die von Ihnen beschriebene." Und weiter: "Diese Leute bedrohen mich schon seit drei Jahren. Weil ich die 2.325 Euro nicht bezahle. Sie wollen den Widerruf, den ich sofort gemacht habe, nicht anerkennen auch den Paragraphen 656 nicht." Auch diese Frau lernte den Mann, den sie eigentlich angeschrieben hatte, nie kennen.

In einem anderen Fall schreibt ein Mann: "Ich selbst habe mit Vertretern mehrerer Partneragenturen Gespräche in meiner Wohnung geführt, nicht aber um auf jeden Fall einen Vertrag abzuschließen, sondern um das Preis-Leistungsverhältnis zu erfahren." Weiter erzählt er:  "Einigen Vertretern habe ich mitgeteilt, dass ein PV-Vertrag prinzipiell gegenstandslos sei, weil - im Gegensatz zu einem Dienst- oder Werkvertrag - die Vertragserfüllung an klare Kriterien gebunden ist. Werden diese nicht erbracht, kann Nachbesserung verlangt werden. Dies ist gesetzlich geregelt."

Erfahrungen wie diese, bei denen jemand sich nicht auf solche Verträge einließ, sind die Ausnahme. Viel öfter bekamen wir Berichte wie den folgenden. von einer Frau, die ihr Glück ebenfalls im Kleinanzeigenmarkt suchte. "Ahnungslos antwortete ich auf eine Annonce. Meine Freunde und Bekannten rieten mir, mich doch einmal zu melden und etwas gegen meine Trauer, nicht Einsamkeit, ich hatte ja einen großen Bekanntenkreis und auch meine Familie, zu unternehmen", erinnert sie sich.

"Ich schrieb also einen Brief und bekam nicht von dem Annoncenaufgeber sondern von einer Partnervermittlung einen Anruf. Bisher hatte ich von solchen Institutionen nichts gehört. Eine freundliche Dame erklärte mir am Telefon, der angeschriebene Partner interessiere sich für mich, sie müsse mich dazu in meinem Umfeld besuchen, um alles Nähere zu klären."

Sie sagte einen Termin zu, weil sie nichts Unangenehmes hinter dieser Angelegenheit vermutet habe. Später ärgerte sie sich, konnte die Zusage aber nicht rückgängig machen, da ihr keine Adresse oder Telefonnummer vorgelegen habe. "Die Dame kam, unterhielt sich länger mit mir und unterbreitete sogar die Lebensverhältnisse des angeblichen Interessenten.

Sie drückte mir eine Adresse in die Hand und eine Rechnung über 180 Euro." Sie zahlte nicht, unterschrieb auch nicht. Seit dieser Zeit mache sie um alles, was nach Partnerschaftsvermittlung rieche, einen Bogen. Ihr Fazit: "Es ist einfach unfair, den Menschen, die den langjährigen und geliebten Ehepartner verlieren, eine Welt des Neubeginns vorzugaukeln und dabei kräftig zu kassieren. Es ist ein Markt, der mit den Gefühlen der Menschen spielt."


Armin Lechler und Maria Seidel haben inzwischen neue Konten eingerichtet, um weiteren ungenehmigten Abbuchungen von ihren Konten einen Riegel vorzuschieben.

Armin Lechler sei zudem noch einmal telefonisch heftig unter Druck gesetzt worden. Dabei habe sich der der Geschäftsführer der Partnervermittlung "Glückswolke 7" sogar zu der Behauptung verstiegen, der Paragraph 656 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach Zahlungen aus Partnervermittlungsverträgen nicht einklagbar sind, sei geändert worden.

Das allerdings ist definitiv falsch. Der Paragraph gilt nach wie vor. Partnersuchende sollten ein paar grundsätzliche Dinge beachten, wenn sie nur auf private Kontaktanzeigen antworten wollen. Sind diese tatsächlich von Partnervermittlungen geschaltet worden, steht häufig eine Geschäftsadresse darunter.

Wer sich alle Anzeigen anschaut und immer wieder die gleiche Adresse darunter findet, kann davon ausgehen, dass es sich um eine Partnervermittlung handelt.

Manchmal findet sich auch nur eine Internetadresse. Auch diese weist auf eine nicht private Anzeige hin. Vorsichtig sollten Partnersuchende zudem sein, wenn sie unter der Anzeige weder das eine noch das andere, dafür aber Kennwörter wie "Wolke 7" oder ähnliche Dinge finden. Dahinter verbergen sich ebenfalls häufig Partnervermittlungen, die aber nicht sofort als solche erkennbar sind.

Dabei gilt grundsätzlich: Nicht immer handelt es sich um schwarze Schafe. Häufig machen sich Kunden das Leben selbst schwer, weil sie solche Anzeigen nur oberflächlich lesen.

Ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen und die Partnervermittlung akzeptiert die Kündigung des Vertrags nicht, sollte man seine Bank anweisen, eventuelle Abbuchungen zurückzuholen. Diese Lastschriftrückgabe muss innerhalb von sechs Wochen veranlasst werden.

Banken sind verpflichtet dazu, Ihrem Auftrag nachzukommen. Allerdings kann es bei einigen Banken auch Gebühren kosten. Einer unberechtigten Abbuchung dürfen Sie auch nach der sechs Wochen Frist widersprechen.

Die Frist beginnt übrigens nicht bereits mit dem Datum der Buchung, sondern läuft ab dem Tag des Rechnungsabschlusses der Bank. Sollte Ihre Bank hier Schwierigkeiten machen, sollten Sie eventuell über einen Bankwechsel nachdenken.


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