Lärm ist eines der von der Bevölkerung am stärksten wahrgenommenen Umweltprobleme. Vor allem in Städten stellt dabei der Verkehr den größten Lärmverursacher dar. Zum Schutz des menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, die der Volkswirtschaft indirekt durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde durch das Europäische Parlament mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie ein europaweit geltender einheitlicher Rahmen aufgestellt, den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern oder zu vermeiden.
Die Stadt Görlitz ist demnach entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, an Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen über drei Millionen Fahrzeugen im Jahr einen Lärmaktionsplan zur Lärmminderung aufzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in den vergangenen Monaten im Zusammenwirken der verschiedenen Fachämter der Stadtverwaltung und dem Ingenieurbüro IVAS aus Dresden erarbeitet.
ANZEIGE
Im Planentwurf werden die Lärmsituation und Betroffenheiten in der Stadt Görlitz analysiert und Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastungen detailliert beschrieben und begründet.
Der Entwurf kann nun bis 16. März zu den jeweiligen Sprechzeiten im Sachbereich Verkehrsplanung im Raum 57 der Jägerkaserne (Hugo-Keller-Straße 14) eingesehen werden. Interessierte Bürger haben außerdem die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet unter www.goerlitz.de (Rubrik Aktuelles – Lärmaktionsplan) abzurufen.
Anregungen, Einwendungen und Hinweise können schriftlich bis 23. März an das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Hugo-Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz gerichtet werden.
Für alle Interessierten findet am Dienstag, 28. Februar, 18.00 Uhr, im Raum 350 der Jägerkaserne zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den ausgelegten Unterlagen statt. In deren Rahmen werden die im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen anschaulich erklärt und auftretende Fragen beantwortet.








stehenden Code hier ein*: