Obwohl es im vorliegenden Fall weder um einen Maschendrahtzaun noch einen Knallerbsenstrauch ging, schien in der Kleingartensparte "Immerglück" im Löbauer Ortsteil Ebersdorf nicht immer jene Idylle geherrscht zu haben, auf die der Name der Anlage hinweist. Im Gegenteil. Mitunter kam es wohl in der Vergangenheit zu recht heftigen Wortgefechten zwischen einzelnen Gartennachbarn.
So sah sich das ehemalige Vorstandsmitglied Tilo K. kürzlich einem Strafbefehl des Amtsgerichts Löbau gegenüber, das gegen ihn eine Geldstrafe wegen Beleidigung verhängte. Dagegen hatte der Beklagte Widerspruch eingelegt, wobei es ihm nur um das Strafmaß ging, denn bezüglich des Sachverhalts war er geständig. Am 26. Juli des vergangenen Jahres, gegen 20.15 Uhr, besuchte der 47-Jährige beim Rundgang durch die Anlage seinen Bruder in dessen Garten.
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Dort traf er auf Karin K., eine Pächterin, mit der es schon öfter Reibereien gab. Diesmal aber eskalierte die verbale Auseinandersetzung soweit, dass der Angeklagte sie als "alte abgewrackte Schwuchtel" beschimpfte. Daraufhin stellte die 70-Jährige Strafantrag. Solche Worte seien zwar gefallen, räumte Tilo K. ein, aber das sei ihm eben so herausgerutscht. Er habe niemand wirklich beleidigen wollen. Dagegen sei er selbst immer wieder von der Zeugin beschimpft worden.
Überhaupt verschlechterte sich das Klima unter den Gartennachbarn derart, dass er sich veranlasst fühlte, aus dem Vorstand auszutreten. Die beleidigte alte Hobbygärtnerin hingegen charakterisierte den Angeklagten ihrerseits als hochnäsig und arrogant. Warum er es dabei aber immer wieder auf sie abgesehen habe, wisse sie nicht. Ob er denn schon einmal daran dachte, sich bei Karin K. zu entschuldigen, wollte der Staatsanwalt vom Angeklagten wissen. In diesem Falle könne man über eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine gewisse Geldbuße nachdenken.
Dem zeigte sich auch der Vorsitzende, Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring, nicht abgeneigt. Bisher entschuldigte er sich nicht, weil er ja ebenfalls beleidigt wurde, hielt der Angeklagte dagegen. Es falle ihm schwer, aber er könne es ja "um des lieben Friedens willen" tun. Aber es blieb bei dieser Willensbekundung. So wurde die Beweisaufnahme mit der Feststellung, dass sich der Angeklagte bisher nichts zu Schulden kommen ließ, abgeschlossen. Für den Staatsanwalt war die Beweislage klar, der Angeklagte geständig, aber uneinsichtig. Er beantragte deshalb, ihn zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je zehn Euro zu verurteilen.
Das erachte er als ungerecht, stellte Tilo K. in seinem Abschlusswort fest. Er wolle sich ja wirklich noch entschuldigen. Nun wisse er gar nicht mehr, wie er sich verhalten soll. Auch das Gericht würdigte sein Geständnis, folgte aber doch der Argumentation des Staatsanwaltes, dass der Angeklagte die Verhandlung hätte nutzen können, um sich zu entschuldigen. So schloss sich der Vorsitzende dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß an.







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