Direkt zum Inhalt springen
Auswertung & Info

Lügen haben kurze Beine

Umfrage der Woche

Region. 25.000 Schweizer Franken für ein Glaubwürdigkeitsgutachten – das war dem Bautzener Amtsrichter Dr. Dirk Hertle dann doch etwas zu happig. Um mehr Klarheit in einem aktuellen Fall von angeblichem Kindesmissbrauch zu erlangen, griff er nun auf die Dienste eines 22 Jahre alten Lügendetektors zurück. Staatsanwaltschaft und Verteidigung willigten ein. Der Angeklagte, ein 44 Jahre alter Mann aus der Region, hatte sich zuvor bereiterklärt, sich dem Lügentest zu unterziehen. Er bestreitet sämtliche Tatvorwürfe. Eine renommierte Sachverständige hat in dieser Woche im Gerichtssaal das bereits erfolgte Verfahren erklärt und ausgewertet. Dieses war in der Geschichte des Amtsgerichtes erstmals vor vier Jahren zum Einsatz gekommen. Wir wollen in diesem Zusammenhang von Ihnen wissen, welche Meinung Sie zu solch einer Verhörpraktik vertreten.

Die Abstimmung ist beendet, Sie können nicht mehr abstimmen.

Ergebnisse der Umfrage

  • Wir fragen Sie: Welche Meinung vertreten Sie zu solch einer Verhörpraktik?

    1. Ja, das ist in einem Rechtsstaat ein geeignetes Mittel, um einen Täter zu überführen. 14,6% (12 Stimmen)
    2. Ein Lügendetektor gehört eher in US-Krimis als in deutsche Gerichtssäle. 82,9% (68 Stimmen)
    3. Das Thema interessiert mich nicht. 2,4% (2 Stimmen)

Insgesamt wurden 82 Stimmen abgegeben.

Ein Klick ist Ihnen nicht genug? Sie haben mehr zu sagen? Dann schreiben Sie doch einen Kommentar und diskutieren mit! Sie können uns Ihre Leserpost an die E-Mail-Adresse: redaktion@LN-Verlag.de oder per Post an den "Oberlausitzer / Niederschlesischer Kurrier", Karl-Marx-Straße 4, 02625 Bautzen senden.

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Kommentare zum Artikel "Lügen haben kurze Beine"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. raiko koch schrieb am

    gestatten sie einen kommentar in telegrafischer kurzform + ein lügendetektor - in fachkreisen auch polygraph genannt - hat in deutschen gerichtssälen generell nichts zu suchen + diese geräte können einen großen schaden anrichten + sprich sie könnten in einem bestimmten fall der fälle unzuverlässig sein + 90 und/oder 99 prozent hinsichtlich des ergebnisses sind eben keine 100 prozent an sicherheit + im deutschen recht sollten weiterhin natürlich nur fakten und beweise im zentrum stehen + erst recht und insbesondere im kontext eines strafverfahrens + liegen diese beweise und fakten eben nicht vollständig auf der hand - dann kann bzw. muss immer noch gelten "in dubio pro reo" + sprich im zweifel für den angeklagten + genau so hätte man es auch in diesem verfahren machen können + polygraphische untersuchungen sind an deutschen gerichten bis zur gänze abzulehnen + so wie es auch aktuell die übergeordneten bundesgerichte rein rechtlich bewerten + danke und viele grüße aus der schönen altstadt von bautzen

  2. Frank Moser schrieb am

    Sowohl der einleitende Text zum Sachverhalt, als auch die Fragestellung als auch die vorgegebenen Antworten 1 und 2 sind manipulativ, suggestiv und unter Weglassung für die Entscheidung wesentlicher Informationen formuliert und fördern damit die Antwort 2.
    Der Einleitungstext zum Sachverhalt suggeriert, dass dem Angeklagten ein mögliches Glaubwürdigkeitsgutachten verwehrt und stattdessen der Lügendetektor aufgedrängt wurde. Es wird die wesentliche Information unterschlagen, dass nur ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Opfers zur Auswahl stand und nicht eines des Angeklagten. Die Fragestellung „zu SOLCH EINER Verhörpraktik“ ist nicht korrekt, da mit dem Lügendetektor nicht „verhört“ wurde und daher erst recht nicht suggestiv negativ von „solch einer“ Verhörpraktik geschrieben werden darf.
    Die Antwort 1 ist für den vorliegenden Fall nichtzutreffend. Die in der Frage implementierte Konstellation (Einsatz eines Lügendetektors, um einen Täter zu überführen) lag nicht vor, gibt es nicht in Deutschland und steht auch nicht zu befürchten. Der Lügendetektor war nur ein Indiz für die ENTLASTUNG des Angeklagten, nicht jedoch ein Indiz oder Beweismittel für die ÜBERFÜHRUNG des Angeklagten. Lügendetektoren sind als Beweismittel nicht zugelassen, weder in Deutschland, noch in den USA. Jeder Leser, der diese nichtzutreffende Antwort 1 gewählt hat, ist Opfer der suggestiven Sachverhaltsdarstellungen und Fragestellungen.
    Die Antwort 2 „Ein Lügendetektor gehört eher in US-Krimis als in deutsche Gerichtssäle.“ stimuliert bei jedem pro deutsch und zugleich distanziert amerikanisch fühlenden Deutschen eher eine Zustimmung dieser Antwort – unabhängig von der Sachfrage. Auch jeder, der Krimis zurecht nicht als gelebte Realität ansieht, wird gegen den Krimi-Gedanken und damit für die Antwort 2 votieren.
    Die von Ihnen betriebene Umfrage führt zu Antworten unter falschen Voraussetzungen und ist daher nicht zu gebrauchen. Ich vermisse bei dieser Umfrage die journalistische Verantwortung zur Aufklärung und finde stattdessen zu viel Manipulation.
    Textende.
    Anmerkung: Ich gestatte eine Veröffentlichung des vorstehenden Textes nur im Ganzen. Eine verkürzte Veröffentlichung gestatte ich nicht.