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Auswertung & Info

Mord oder fahrlässige Tötung?

Umfrage der Woche

Bei der neuen Umfrage geht es um einen Entscheid des Berliner Landgerichtes.

Es verurteilte zwei Raser, die bei einem illegalen Autorennen in der Bundeshauptstadt einen Mann zu Tode gefahren hatten, wegen Mordes und nicht wegen fahrlässiger Tötung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat angekündigt, vor dem Bundesgerichtshof in Berufung zu gehen. Was halten Sie von der Entscheidung des Landgerichtes?

Die Abstimmung ist beendet, Sie können nicht mehr abstimmen.

Ergebnisse der Umfrage

  • Was halten Sie von der Entscheidung des Landgerichtes?

    1. Ja, das Gericht hat völlig zu Recht auf Mord entschieden. 84,1% (69 Stimmen)
    2. Nein, bei solch einer Raserei muss auf fahrlässige Tötung entschieden werden. 15,9% (13 Stimmen)
    3. Dieses Thema interessiert mich nicht. 0,0% (0 Stimmen)

Insgesamt wurden 82 Stimmen abgegeben.

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Kommentare zum Artikel "Mord oder fahrlässige Tötung? "

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Harald schrieb am

    Nach meiner Rechtsauffassung ist Mord die Definition aus geplanter Absicht jemanden aus niederen Beweggründen das Leben zu nehmen.
    Bei fahrlässiger Tötung nimmt man in Kauf, dass durch grobe Verletzung von Gesetzen und Sicherheitsvorschriften, Menschen zu Schaden kommen könnten.

    Letzteres ist bei illegalen Autorennen anzuwenden, da der geplante Vorsatz einer Tötung nicht gegeben ist. Hier müsste man das Strafmaß erheblich erhöhen dürfen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen zu können.

  2. Lenz schrieb am

    Wer war der Tote? Wenn sie diese Frage beantworten können, wissen sie auch warum man auf Mord entschieden hat!

  3. lausbub1 schrieb am

    Das Urteil wird nicht bestehen, weil es zu widersprüchlich ist. Die Richter sahen bei den Rasern zwar keine gezielte Tötungsabsicht, aber sie attestierten ihnen einen 'bedingten Tötungsvorsatz', da sie den Tod anderer billigend in Kauf genommen hätten. Als Mordmerkmal erkannten die Richter auf 'gemeingefährliche Mittel', weil die Raser ihre Fahrzeuge als Waffe benutzt hätten. Hier liegt der Widerspruch. Ein Mörder benutzt eine Waffe, um gezielt jemanden zu töten. Er nimmt den Tod eines Menschen nicht lediglich in Kauf. Tötungsvorsatz und Mordmerkmal sind nicht eindeutig bewiesen, sie sind aber laut § 211 StGB zwingend erforderlich, um jemanden als Mörder zu verurteilen. Überhaupt kommt nur eine Verurteilung wegen Totschlags nach § 212 StGB in Frage, wenn man schon nicht von Fahrlässigkeit sprechen will, weil sich die Täter der Tat und der möglichen Tatfolgen voll bewusst waren. In der Revisionsverhandlung wird der BGH wahrscheinlich zu dieser Rechtsauffassung kommen und das Urteil aufheben und die Strafsache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer abgeben.