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Schiebocker Rathaus warnt vor Betreten des Kommunalwaldes

Schiebocker Rathaus warnt vor Betreten des Kommunalwaldes

Friederike hat ganze Arbeit geleistet. Im Stadtwald liegen zahlreiche umgewehte Bäume. Die Kommune hat am Tag nach dem Orkan ein Betreten der Flächen untersagt. Foto: Stadt Bischofswerda

Bischofswerda. Sturmtief „Friederike“ hat auch in Schiebock für große Schäden gesorgt – besonders im Kommunalwald der Stadt. Das teilte soeben das Rathaus mit. Dort bestehe derzeit Gefahr für Leib und Leben. „Als Grundstückseigentümer untersagt die Stadtverwaltung deshalb das Betreten des gesamten Kommunalwaldes und insbesondere der Waldteile Butterberg und Stadtwald“, teilte ein Sprecher mit. Die Sperrung gelte ab sofort und werde zunächst unbefristet aufrechterhalten.

Feuerwehr, städtischer Bauhof und von der Kommune beauftragte Firmen sind aktuell damit beschäftigt, die öffentlichen Verkehrsflächen im Wald zu beräumen. Ein Schwerpunkt liegt am Butterberg, um noch 17 im Berg-Gasthof eingeschlossene Gästen und Angestellte die gefahrlose Heimkehr zu ermöglichen. Die Freigabe der Straßen erfolgt in Absprache mit der Feuerwehr.

Am Donnerstagabend wurden von der ortsfesten Landfunkstelle im Gerätehaus am Goldbacher Weg 24 Einsätze geführt. Da in der vergangenen Nacht eine Beräumung von Schäden nur unter Lebensgefahr für die Feuerwehrleute möglich gewesen wäre, sind aktuell noch Einsatzkräfte im gesamten Stadtgebiet unterwegs. „Bisher bekannte Schadensfälle sind unter anderem mehrere umgestürzte Bäume an der Kläranlage auf der Stolpener Straße sowie eine umgestürzte Laterne auf dem Parkplatz Clara Zetkin Straße. Von einem Haus auf der Belmsdorfer Straße fielen Dachziegel herunter. Die Bewohner mussten evakuiert werden.“

Unterdessen dankte OB Holm Große den Kameraden der Schiebocker Ortswehren. „Seit gestern Abend sind sie unermüdlich im Einsatz. Besonders freut mich, dass es nach jetzigem Stand zu keinen Personenschäden gekommen ist.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.facebook.com/alleslausitz.

Redaktion / 19.01.2018

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