Der Streit um die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda geht in eine neue Runde. Der amtierende Oberbürgermeister Andreas Erler entschied sich vergangene Woche für den juristischen Weg: Er hat Beschwerde gegen die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen nicht zugelassene Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt. Das Landratamt hat dagegen den Spruch des OVG akzeptiert und keine Beschwerde eingelegt.
Das BVerwG in Leipzig hat nun zu entscheiden, ob dem Bautzener Gericht Rechtsfehler beim Verfahren unterlaufen sind. Sollte dies der Fall sein, kann das Verfahren ans Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen werden oder das BVerwG in Leipzig trifft eine eigene Entscheidung in der Sache. In jedem Fall geht damit die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der in Bischofswerda im Februar 2010 stattgefundenen Oberbürgermeisterwahl weiter.
ANZEIGE
Wie Rechtsanwalt Steffen Haber von der Rechtsanwaltskanzlei Petersen Neumann und Partner mitteilt, dürfte es einige Zeit dauern, bis das OVG diesen Fall betrachtet hat. Er geht von mindestens sechs bis acht Monaten aus. Rechtsanwalt Jürgen Neumann hatte die Oberbürgermeisterwahl vom Februar 2010 aus verschiedenen Gründen angefochten. Eine unzulässige Wahlbeeinflussung bestätigte das OVG in seinem Urteil im Dezember 2011 und hatte deshalb die Wahl für ungültig erklärt.
Bemerkenswert, dass es schon zum zweiten Mal in Folge passierte. Denn auch die im Juni 2008 stattgefundene reguläre Wahl war wegen unzulässiger Wählerbeeinflussung für ungültig erklärt worden, weshalb im Februar 2010 eine weitere Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda stattfand.









