23.01.2012
BISCHOFSWERDA
Streit um OB-Wahl geht weiter
KATRIN KUNIPATZ

Der Streit um die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda geht in eine neue Runde. Der amtierende Oberbürgermeister Andreas Erler entschied sich vergangene Woche für den juristischen Weg: Er hat Beschwerde gegen die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen nicht zugelassene Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt. Das Landratamt hat dagegen den Spruch des OVG akzeptiert und keine Beschwerde eingelegt.

Das BVerwG in Leipzig hat nun zu entscheiden, ob dem Bautzener Gericht Rechtsfehler beim Verfahren unterlaufen sind. Sollte dies der Fall sein, kann das Verfahren ans Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen werden oder das BVerwG in Leipzig trifft eine eigene Entscheidung in der Sache. In jedem Fall geht damit die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der in Bischofswerda im Februar 2010 stattgefundenen Oberbürgermeisterwahl weiter.
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Wie Rechtsanwalt Steffen Haber von der Rechtsanwaltskanzlei Petersen Neumann und Partner mitteilt, dürfte es einige Zeit dauern, bis das OVG diesen Fall betrachtet hat. Er geht von mindestens sechs bis acht Monaten aus. Rechtsanwalt Jürgen Neumann hatte die Oberbürgermeisterwahl vom Februar 2010 aus verschiedenen Gründen angefochten. Eine unzulässige Wahlbeeinflussung bestätigte das OVG in seinem Urteil im Dezember 2011 und hatte deshalb die Wahl für ungültig erklärt.

Bemerkenswert, dass es schon zum zweiten Mal in Folge passierte. Denn auch die im Juni 2008 stattgefundene reguläre Wahl war wegen unzulässiger Wählerbeeinflussung für ungültig erklärt worden, weshalb im Februar 2010 eine weitere Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda stattfand.

Kommentare zu

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

Erhard ! Viele Königsanwärter fürs Amt haben sich bemüht.Manch einer ästhetisch ungeschickt in der Verwendung der gewählten Bewerbungsutensilien .Trotz dieser Ungeschicklichkeit ist jetzt einer König und sitzt auf dem Thron mit dem Zepter in der Hand.

Lars,

du hast in den 3 Beiträgen zwar viel geredet bzw.
geschrieben aber nichts gesagt. Was ist
deine Botschaft?

Jedoch haben wir auch mit Demokratie einen nichtausgesprochenen Absolutismus.Denn in einer Demokratie,wo viele gern König sein würden,reicht auch hier es nur für einen.

Vom Ende des 2.Weltkrieges bis zur jeweiligen Gründung der nachfolgenden Staaten DDR und BRD galt in Deutschland ausnahmslos Besatzungsrecht.Seit Gründung dieser Staaten auf deutschem Boden eine jeweils auf den Staat ausgerichtete Gesellschaftsordung.Jetzt haben wir die Demokratie der BRD.Daher werden und können alle Amtsträger in den zusammengeführten beiden deutschen Staaten nur auf Grundlage der jetzt herrschenden Ordnung gewählt werden.Ausnahmen sind daduch nicht möglich,da ein andere Ordnung nicht besteht.Nur im Absolutismus ist keine demokratische Wahl möglich.Und einen König haben wir nun mal nicht.

Erhard ! Auch wenn mich das hier überhaupt nicht interessiert,meine ich verstanden zu haben,das es hier nicht um die Wahl selbst,sondern um das geht,was vor ihr,also der Wahl, bis zur Wahl geschau.Also um den Zeitpunkt vor dem Wahltag.



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