Der Ärger nach dem Landtagsbeschluss zum Standortgesetz sitzt tief. Die Reaktionen im Landkreis Bautzen fallen entsprechend aus. Nicht einmal CDU-Abgeordneter Marco Schiemann hatte die Pläne mittragen können.
Er hatte sich bei der Abstimmung überraschenderweise gegen den Antrag seiner Koalition gestellt und mit Nein gestimmt. Das nützte allerdings nichts. Mit Mehrheit setzte sich die Koalition schließlich durch. Damit wird das Landgericht Bautzen zur Außenstelle des Landgerichts Görlitz.
Der Bautzener Oberbürgermeister Christian Schramm zeigte sich enttäuscht. "Trotz gemeinsamer Aktionen von Stadtrat, Fraktionen, Parteien und des Landkreises konnte zu unserer Enttäuschung keine Änderung des Gesetzes herbeigeführt werden." Man bleibe auf jeden Fall "weiter bemüht, die zentrale Bedeutung der Stadt Bautzen zu sichern und wenn möglich auszubauen".
Auch Landrat Michael Harig hält die Entscheidung für falsch. "Keines der den Reformen zu Grunde liegenden Ziele wird damit erreicht, im Gegenteil", meint er. Natürlich spiele der Umstand, an welchem Ort der Landgerichtspräsident seinen Sitz hat, für den Normalbürger im Alltag kaum eine Rolle.
Für den Standort Bautzen aber bedeute das eine Schwächung. So definiere sich die Stadt im Zusammenhang mit der besonderen Geschichte der Oberlausitz als Zentrum östlich der Landeshauptstadt Dresden. Sie hat funktionelle Bedeutung für den gesamten Lebens- und Wirtschaftsraum Ostsachsen. "Diesem Umstand wird ähnlich der Verlagerung der Polizeidirektion mit dieser Entscheidung nicht Rechnung getragen", meint Michael Harig.
Der Rat für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen hat die Entscheidung "mit großem Bedauern zur Kenntnis" genommen. Das Votum des Sorbenrates sei bei der Verabschiedung des Standortgesetzes völlig unberücksichtigt geblieben.
"Die historisch falsche Entscheidung, das Landgericht Bautzen mit dem in Görlitz zusammenzulegen und damit das Landgericht aus dem Zentrum des sorbischen Siedlungsgebietes zu nehmen, wurde am Ende der Beratungen noch verstärkt, in dem das Sächsische Sorbengesetz in diesem Zusammenhang unnötigerweise gegen das Votum des Sorbenrates geändert wurde", meint die Ratsvorsitzende Maria Michalk.
"Die angebliche Klarstellung, dass sowohl vor dem Gericht in Bautzen als auch vor dem Gericht in Görlitz Sorben ihre Muttersprache anwenden können, ist unnötig, weil das bereits bestehende Gesetzeslage ist. Der Landtag selbst schreibt in seiner Beschlussempfehlung, dass dies nur deklaratorischen Charakter hätte. Wir bedauern diese mangelnde Sensibilität in Bezug auf Minderheitenschutz und muntern alle Sorben auf, in Zukunft konsequenter ihre Rechte zu nutzen."
SPD-Landtagsabgeordneter Stefan Brangs empfiehlt seiner Partei sogar, die Entscheidung auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. "Völlig zu Recht hat der CDU-Abgeordnete Marko Schiemann aus Bautzen mit seinem Änderungsantrag zum Standortegesetz auf die spezifischen Belange der sorbischen Minderheit aufmerksam gemacht", meint er.
Die geplante Herabstufung des Landgerichtes Bautzen verletze nicht nur die historisch gewachsenen Rechte der Sorben, sondern stelle auch den Einstieg in die Abwicklung der sorbischen Gerichtsbarkeit dar. Und auch der SPD-Ortsverein in Bautzen zeigte sich enttäuscht. "Es hat mit Regionalpatriotismus nichts zu tun, wenn man gegen eine Vorlage stimmt, die in Teilen gegen jeglichen Sachverstand durchgeboxt wird", meint dessen Vorsitzender Roland Fleischer.
Ausdrücklich dankt er den Abgeordneten Kosel (LINKE), Brangs (SPD) und Schiemann (CDU) für ihre Nein-Stimmen. Zugleich erklärt er den Standpunkt der Abgeordneten Wissel (CDU) und Hauschild (FDP) für nicht nachvollziehbar. Fleischer: "Wer sich eindeutigen Sachargumenten aufgrund vorauseilenden Gehorsams derart verweigert, schädigt die Region."







