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Auswertung & Info

Streikverbot für Beamte

Umfrage der Woche

Region. Das Streikverbot für Beamte bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Verfassungsbeschwerden von vier ehemaligen beziehungsweise aktuell verbeamteten Lehrern aus drei Bundesländern zurück.

Es bleibt auch in Zukunft in Deutschland bei dem Verbot für Beamte, die Bedingungen ihrer Arbeit mit Hilfe von Arbeitskämpfen ändern zu wollen.

Die Lehrer hatten während der Arbeitszeit an Protestveranstaltungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und waren deshalb disziplinarisch belangt worden. Dagegen hatten sie geklagt. Wir wollen in diesem Zusammenhang von Ihnen wissen, was Sie vom Streikverbot für Beamte halten?

Die Abstimmung ist beendet, Sie können nicht mehr abstimmen.

Ergebnisse der Umfrage

  • Wir wollen in diesem Zusammenhang von Ihnen wissen, was Sie vom Streikverbot für Beamte halten?

    1. Ja, das finde ich richtig. 72,4% (55 Stimmen)
    2. Nein, das halte ich für falsch. 21,1% (16 Stimmen)
    3. Dieses Thema interessiert mich nicht. 6,6% (5 Stimmen)

Insgesamt wurden 76 Stimmen abgegeben.

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Kommentare zum Artikel "Streikverbot für Beamte "

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. H-CHR.Doe schrieb am

    Es ist für mich schwer nachvollziehbar, dass verbeamtete Lehrer für sich das Streikrecht einklagen. Weil der Beamtenstatus jede Menge Privilegien und Sicherheiten bietet, ging ja gerade das Ringen der Lehrer darum, endlich auch im Freistaat verbeamtet zu werden. Und diejenigen Lehrer, die nicht in den Genuss kommen, fühlen sich zurückgesetzt. Der Beamtenstatus ist somit etwas Erstrebenswertes, zu dem die Politik in Sachsen - mindestens im gewissen Maß - den Weg geöffnet hat. Wer dieses Privileg bekommt, weiß doch, welche Vergünstigungen damit verbunden sind, die eben auch Einschränkungen wie das Streikverbot mit sich bringen. Es ist für mich geradezu ein Skandal, dass so Privilegierte das Streikrecht erklagen. Dann sollten sie sich doch in das Angestelltenverhältnis zurückversetzen lassen, in dem sie dieses Recht haben. H-CHR. Doe

  2. Heinz schrieb am

    Beamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn.Dafür werden esonders sie auch besonders versorgt. Volle Bezahlung bei Krankheit, Pension usw.
    Dafür kein Streickrecht. Wer ein Streickrecht will kann als Tarifangestellter arbeiten.
    Aber die Vorteile eines Beamten und Streickrecht geht nicht.