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Gekündigt für den Einkaufsmarkt?

Gekündigt für den Einkaufsmarkt?

Diese Luftbildaufnahme zeigt das Areal des früheren Gutes, auf dem der neue Markt errichtet werden soll. Das Wohnhaus der 85-Jährigen gehört zur linken Häuserzeile, die komplett zum Abbruch vorgesehen ist. Das Gebäude rechts soll stehen bleiben. | Foto: p

Königswartha. Ist es zulässig, eine 85-jährige Mieterin zu kündigen, weil das Haus, in dem sie bereits seit mehreren Jahrzehnten wohnt, abgerissen werden soll? Um diese Frage geht es in einem Verfahren, das derzeit am Amtsgericht Bautzen läuft.

Noch ist in dem Prozess, in dem es um die Räumung der Wohnung einer hochbetagten Frau auf dem Königswarthaer Gutsgelände geht, keine Entscheidung bekannt gegeben worden. Nach Aussage von Beobachtern seien beide Parteien bei einem Termin in der vergangenen Woche aufgefordert worden, sich bis Ende Juni noch einmal zu dem Sachverhalt zu äußern.

Der Königswarthaer Gemeinderat Peter Klemmer (Parteifreie Wähler) verfolgt das Verfahren mit großem Interesse, sieht er es doch eingebettet in eine noch viel umfassendere Thematik: Die Zukunft des historischen Gutsgeländes im Herzen von Königswartha. „Das Haus, in dem die ältere Dame lebt, gehört zu dem Ensemble, das zugunsten des Neubaus eines neuen Einkaufsmarktes abgerissen werden soll“, erklärt er. Es sei, wie das gesamte Gelände, von der Gemeinde an eine im thüringischen Weimar ansässige Baugesellschaft verkauft worden, die nunmehr die 85-Jährige, die seit über 60 Jahren dort lebt, auf Räumung verklagt hat. Das Haus würde den Bau des Marktes zwar nicht unmittelbar behindern, hätte aber Auswirkungen auf die Zufahrt und die mögliche Anzahl von Stellplätzen. Diese wiederum seien Bestandteil der Baugenehmigung, die die Grundlage für das Vorhaben bildet.  

Den Ausgangspunkt bildet aus Klemmers Sicht das Bestreben der Gemeinde Königswartha, „den Bau des Marktes, der von der Netto-Kette betrieben werden soll, um jeden Preis durchzusetzen.“ Dabei gebe es zwei leer stehende ehemalige Marktgebäude in Königswartha; auch der jetzige Netto-Markt könne problemlos erweitert werden. Letztlich sei es der Gemeinde nur um das aus dem Verkauf des Areals zu erlösende Geld gegangen.

Die Gemeinde Königswartha hingegen sieht durch den Bau des neuen Marktes auf dem Gutsgelände, dass „ein großer Bereich im Ortskern von Königswartha, welcher derzeit zum größten Teil durch baufällige Gebäude und marode Straßen und Wege (städtebaulicher Missstand) geprägt ist, einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird“, wie es noch der bis Ende 2014 amtierende Bürgermeister Georg Paschke formuliert hatte, in dessen Amtszeit die Entscheidung für den Bau gefallen war. Man wolle nicht riskieren, dass sich Netto komplett aus Königswartha zurückzieht, so wie es schon bei Lidl der Fall war.

Diese Gefahr allerdings sieht Peter Klemmer nicht: „Netto hat uns gegenüber versichert, dass man in Königswartha maximale Umsätze erzielt. Wir befürchten vielmehr, dass der Diska-Markt schließt. Der bisherige Netto-Markt hätte im Falle eines Umzugs auch keine Nutzung mehr. Dann gäbe es in Königswartha vier leer stehende Märkte.“

Uwe Menschner / 12.06.2016

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