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Gericht fällt Urteil nach Stadtratsäußerung

Gericht fällt Urteil nach Stadtratsäußerung

Bautzen. Oberbürgermeister Alexander Ahrens (SPD) ist in erster Instanz mit einer Unterlassungsklage gegen FDP-Stadtrat Mike Hauschild gescheitert. Das teilte am heutigen Freitag das Landgericht in Bautzen mit. 

Nach der Güteverhandlung am Mittwoch habe die zuständige Richterin den Beschluss gefasst, den Antrag des Bautzener Stadtoberhauptes zurückzuweisen. Begründet wurde das laut Sächsischer Zeitung vor allem damit, dass keine Wiederholungsgefahr drohe. Demnach gehe das Gericht davon aus, dass der FDP-Stadtrat bestimmte Behauptungen nicht erneut verbreitet. Darüber hinaus würden einige der Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Mike Hauschild hatte im Zusammenhang mit der höchstpersönlich von OB Ahrens veröffentlichten Halbzeitbilanz wie andere Stadträte auch entsprechend Stellung zu dem Papier bezogen. Dabei thematisierte er unter anderem den Hauskauf des Oberbürgermeisters an der Äußeren Lauenstraße, den von ihm privat angemieteten Parkplatz hinter dem Rathausgebäude und die Vorgänge um die Einstellung des OB-Referenten.

Indes bedeute das Urteil aber nicht, so führt es die lokale Tageszeitung in ihrer Online-Ausgabe weiter aus, dass das Gericht davon ausgeht, dass alle von Mike Hauschild getroffenen Aussagen auch der Wahrheit entsprechen.

Alexander Ahrens hatte diese zuvor als "unhaltbar" bezeichnet. Unklar ist vor diesem Hintergrund, inwieweit er Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wird. In dem Fall müsste das Oberlandesgericht in Dresden sich mit der juristischen Auseinandersetzung befassen. Mike Hauschild indes reicht dem Stadtoberhaupt die Hand: "Es wäre jetzt ein guter Zeitpunkt für Herrn Ahrens und mich, sich auszusprechen und dann wieder mit ganzer Kraft unsere Aufgaben als gewählte Volksvertreter zu erfüllen."

Das Stadtoberhaupt war nach der Veröffentlichung im Oberlausitzer Kurier auch gegen unseren Verlag juristisch vorgegangen

Redaktion / 05.04.2019

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Kommentare zum Artikel "Gericht fällt Urteil nach Stadtratsäußerung"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Erhard Jakob schrieb am

    Unwahre Behauptungen in der Öffentlichkeit zu verbreiten, ist wahrlich keine schöne Sache!

    So ist es aus meiner Sicht auch nachvollziehbar, dass sich das Verleumdungsopfer auch gerichtlich versucht sich zur Wehr setzt.

    Andererseits habe ich von einem Politiker folgenden Hinweis erhalten: *Lügen ist keine Straftat!*

    In diesem Sinne empfinde ich auch die Einstellung des Verfahren rechtlich zulässig und sachlich begründet!

    Im Übrigen ist ein magerer Vergleich immer noch besser als ein fetter Prozess!

    *Lieber vergleichen und vertragen als zanken und klagen!*

    Kommentar der Redaktion:

    Der Prozess wurde nicht eingestellt, sondern der Antrag des OB und seines Anwaltes wurde abgewiesen.

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