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Mehr Pflichten für Steinbruchfirma

Mehr Pflichten für Steinbruchfirma

Um sie rankt sich eine heftige Diskussion in der Gemeinde Malschwitz: Eine Abraumhalde nähert sich scheinbar unaufhaltsam bebautem Gebiet in der Ortslage Pließkowitz. Foto: privat

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Der Steinbruch als Nachbar: Die aufwirbelnden Stäube der Brecheranlage und der Halden hinterlassen ein trauriges Bild. Foto: RK

Malschwitz. Für den Steinbruch Pließkowitz liegt jetzt ein Staubminderungskonzept vor. Das teilte das Sächsische Oberbergamt (OBA) auf Anfrage dem Oberlausitzer Kurier mit. Das Papier wurde demnach termingerecht zu Beginn dieser Woche seitens des Tagebaubetreibers der Aufsichtsbörde in Freiberg übergeben. Es umfasst auch den Lagerplatz, erklärte der beim OBA für zentrale Aufgaben zuständige Abteilungsleiter Martin Herrmann. Dort seien Fertigprodukte wie Mineralgemische, Splitte und Brechsande zu finden. „Wir werden das vorgelegte Konzept in den nächsten Tagen prüfen und an die Gemeinde sowie das Landratsamt Bautzen als Aufsichtsbehörde für den Lagerplatz weiterleiten.“ Die aufgeführten Maßnahmen sollen den Angaben zufolge Gegenstand des Betriebsplanes und somit für den Inhaber des Steinbruchs, die Firma Pro Stein, verbindlich werden. Welche das sind, dazu machte das OBA zunächst keine Angaben.

Unabhängig davon erwartet es Anfang November die Auswertung der aktuellen Jahresmessung in punkto Staubbelastung. Martin Herrmann geht davon aus, dass die Grenzwerte im Sinne der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – der sogenannten TA Luft – erneut eingehalten werden. Allerdings konnte er für das einen Steinwurf vom Tagebau entfernte Flächennaturdenkmal Teufelssteine keine Aussage treffen. Messungen der Staubimmissionen direkt an einem der ältersten Observatorien der Lausitz haben bisher nicht stattgefunden, stellt der Fachmann fest. „Da dieser nicht als maßgebender Immissionsort festgelegt wurde.“ Doch gerade dort ist die Staubbelastung für jedermann sichtbar. Die Blätter der Bäume und Sträucher sind überzogen von feinen Staubpartikeln. Manche Gewächse tragen gar kein Laub mehr. „Hier wird am besten sichtbar, was in unserer Luft herumschwirrt“, meinen Vertreter der Bürgerinitiative, die sich seit Monaten für eine Verbesserung der Lebensqualität rund um den wachsenden Tagebau einsetzt. Einen entscheidenden Erfolg haben sie bereits erreicht. Seit Anfang Oktober darf nachts im Steinbruch keine Maschine mehr bewegt werden. Dazu Martin Herrmann: „Der Steinbruchbetreiber hat am 30. August die Einstellung der Nachtarbeit auf den Betrieb der Aufbereitungsanlagen erklärt, anschließend den Verzicht auf den Nachtbetrieb der Edelsplittanlage dem OBA als Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach Paragraf 15 Bundesimmissionsschutzgesetz angezeigt. Mit Bescheid vom 3. September 2018 des Sächsischen Oberbergamts wurde dem Bergbauunternehmer mitgeteilt, dass die Genehmigung für den Nachtbetrieb mit Ablauf des 30. September 2018 erloschen ist. Damit sind derzeit alle Nachtarbeiten unzulässig, allenfalls mit Ausnahme der Beleuchtung und Bewachung der Anlagen. Dies hat das Sächsische Oberbergamt dem Unternehmer anlässlich nächtlicher Instandsetzungsarbeiten am 8. Oktober nochmals verdeutlicht.“ Offenbar reagierte Freiberg damit auf eine Beschwerde von Anwohnern. Die hatten drei Tage zuvor – also in der Nacht von Freitag auf Samstag – Arbeiten im Tagebau akustisch wahrgenommen.

Neue Entwicklungen sind ebenso im Fall eines im Zuge der Haldenerweiterung bedrohten Zauneidechsenbestandes zu verzeichnen. Nach einem bereits angelegten Ersatzhabitat für die streng geschützten Reptilien an der westlichen Flanke der meterhohen Abraumberge sollen weitere folgen. Anders als die Bürgerinitiative geht das OBA davon aus, dass die Tiere nach wie vor an Ort und Stelle anzutreffen sind. Kritiker des Tagebaus haben nach einer illegalen Aufschüttung einer der Halden im Jahr 2016 daran Zweifel geäußert. Wie jetzt durch die Bergbauaufseher bekannt wurde, gab es seitens des Unternehmens Pro Stein einen weiteren Versuch, eine Halde illegal aufzuschütten. Das sei ihm jedoch untersagt worden. Martin Herrmann: „Weitere, künftig genehmigte Veränderungen an der Halde werden unter einer entsprechenden Fachbegleitung erfolgen.“ Das Ganze sei direkt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises abzustimmen.

Trotz mehrerer durch die Bürgerinitiative aufgedeckter Verstöße des Steinbruchbetreibers, zu denen mittlerweile auch eine auf einem nicht dafür vorgesehenen Grundstück aufgestellte Bitumenmischanlage zählt, hatte dieser im September eine Genehmigung für den abgeänderten Betriebsplan erhalten. Damit wandte sich die Bergbaubehörde gegen eine Forderung von zahlreichen Malschwitzer Bürgern, den Betrieb der Außenstelle der Firma Pro Stein so lange zu untersagen, bis alle Umstände umfassend geklärt sind. Noch einmal OBA-Abteilungsleiter Martin Herrmann: „Eine Prüfung hat ergeben, dass das Unternehmen nach Maßgabe des Paragrafen 55 Bundesberggesetz den Anspruch auf eine gebundene Entscheidung hat. Das bedeutet, dass die Zulassung zu erteilen ist, wenn nicht eine konkrete, im Gesetz vorgegebene Liste von Versagungsgründen dies ausschließt.“

Der Freistaat hingegen verdient über die Feldesabgabe mit am Geschäft mit dem zwischen Pließkowitz und Kleinbautzen abgebauten Granodiorit. Dabei handelt es sich um ein eng mit dem Granit verwandtes magmatisches Gestein, das weltweit verbreitet ist und unter den Plutoniten der Erdkruste einen Anteil von 34 Prozent besitzt. Der darin enthaltene Quarzanteil beträgt 19 bis 26 Prozent. Quarzstäube selbst, die beim Zermahlen des Gesteins anfallen, gelten in der Wissenschaft seit einigen Jahren als krebserregend. Dieser Tatsache war das OBA selbst bislang nicht auf den Grund gegangen. Seine Aufgaben sieht es vielmehr darin, die Rohstoffversorgung zu fördern und zu ordnen, die Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten des Bergbaus zu gewährleisten sowie den Ausgleich unvermeidbarer Schäden zu verbessern.

Doch auch das hat der Dienstleister für das Land Sachsen, wie die Behörde auf einer staatlichen Internetseite bezeichnet wird, zu erbringen: die Vorsorge gegen Gefahren aus dem Bergbau für Leben, Gesundheit und Sachgüter zu verstärken. Das aber, so verlautet aus vielen Mündern in der Gemeinde Malschwitz, komme viel zu kurz. So manch einem stellt sich vor diesem Hintergrund gar die Frage: Inwieweit kann das Oberbergamt für sich ausschließen, dass im Zuge der zum Teil umstrittenen Genehmigungen Geld geflossen und ein möglicher Vorwurf der Bestechlichkeit völlig unbegründet ist? Darauf antwortete Martin Herrmann: „Hierfür liegen keinerlei Anhaltspunkte vor.“  

Roland Kaiser / 21.10.2018

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