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Wenn unter Corona Standards flöten gehen

Wenn unter Corona Standards flöten gehen

Nun ist erst einmal wieder der heimische Garten in Sohland Erholungsquelle. Frank Schönfelder zeigt die Rechnung zum Coronatest. Foto: Till Scholtz-Knobloch

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In Kuba war die Welt für den Urlauber unbeschwert. Foto: privat

Die Kollateralschäden des Lockdowns nehmen zu. Etwa, dass übliche Mittel der Rechtssicherheit gegenüber Bürgern leiden. Diese Erfahrung hat Frank Schönfelder gemacht, der nach einem Kuba-Urlaub unverschuldet auf Kosten sitzen bleiben soll. Dabei ist der Urlauber selbst Beamter und über den Umgang des Gesundheitsamtes mit ihm irritiert.

Sohland am Rotstein. Vom 20. Februar bis 8. März flog Frank Schönfelder für zwei Wochen nach Kuba in den Urlaub. Dazu war vor seiner Reise ein PCR-Test nötig. „Ein solcher wurde in Kuba auf meine Kosten noch einmal wiederholt. Das war auch kein Problem, denn diese Regelung war mich ja zuvor bekannt“, sagt der Sohländer, der Fernreisen als seine große Leidenschaft bezeichnet.

Kuba war bis dahin kein Risikogebiet, so dass er bei seiner Rückreise gar nichts weiteres tun musste. Das war ihm aus einer Reise vom Dezember noch in Erinnerung. Während seines Aufenthaltes wurde Kuba dann jedoch am 28. Februar durch das Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Das bedeutete bei der Rückkehr: Einreiseanmeldung, PCR-Test und Quarantäne.

„Keine Frage, ich war nun einmal dort und musste mit dieser Vorgabe leben“, sagt er und berichtet, dass er bei der Rückreise die Einreiseanmeldung ausgefüllt habe, die er dem Grenzschutz in Frankfurt am Main förmlich aufdrängen musste. Danach fuhr er nach Hause. „Daheim angekommen schrieb ich sogleich am 9. März mit der Frage eine E-Mail an das Gesundheitsamt des Kreises Görlitz, wo ich mich denn nun hinwenden solle, wie es nun weiter geht und wie es mit einer Impfung aussehe“, erinnert er sich.

Da sich das Amt bis zum Ende der Woche nicht rührte, habe er sich zu seiner Hausärztin begeben. Er habe dieser den Sachverhalt bezüglich Quarantäne, Risikogebiet und PCR-Test erläutert und wurde bei ihr in der Praxis getestet. „Schließlich wollte ich keine Bußgelder riskieren“, sagt Schönfelder. Am Abend hätte er schon – „wie nicht anders zu erwarten war“ – die Negativ-Bescheinigung gehabt, „denn ich war ja nicht krank, sondern kam eben nur aus dem Urlaub.“ Er habe sich dennoch natürlich in Quarantäne begeben und harrte der Dinge, die da kommen, teilte dem Gesundheitsamt sein negatives Ergebnis mit und fragte bei dieser Gelegenheit auch an, wer eigentlich für die Kosten der zu erwartenden Rechnung für ihn als Privatpatienten aufkomme. Damit begann für ihn der Ärger.
„Zwei Tage später eine E-Mail vom Gesundheitsamt, in der es hieß, meine Einreiseanmeldung wäre dort nicht angekommen.“ Lakonisch kommentiert er die Floskeln in der Reaktion: „Klasse, dass ich negativ getestet wurde und man mir die Quarantäneregeln inklusive der Möglichkeit des ’Freitestens’ nach fünf Tagen erläutert.“
Da habe er bereits geahnt, was auf ihn zukomme. Der Sohländer verzichtete „auf diese tolle Chance“ für die Vergangenheit. „Ich blieb in Quarantäne, während der ich auch von zwei Damen besucht wurde, die überprüften, ob ich auch brav zuhause sitze.“ Die Umkehr der eigentlichen Prioritäten im Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Amt entlocken ihm die sarkastische Bemerkung: „Ob ich verhungere oder doch krank daniederliege interessierte hingegen niemanden.“

Nach circa zwei Wochen kam dann – wie zu erwarten war – die Rechnung des Medizinischen Labors in Höhe von 147 Euro. Diese habe er mit seinen Reiseunterlagen, aus denen ersichtlich war, dass er die Reise vor der Einstufung Kubas als Risikogebiet gebucht hatte und auch abgeflogen war, mit der Bitte um Erstattung an ihn an das Gesundheitsamt in Görlitz abgeschickt. „Keine Reaktion. Die Woche darauf erinnerte ich an mein Schreiben und verwies nun zudem auf die Zahlungsfrist. Keine Reaktion“, steigert sich sein Ärger. Immerhin ist Frank Schönfelder selbst Beamter und kennt die Mindestanforderungen im behördlichen Schriftverkehr.
Eine weitere Woche später habe er eine Mahnung ans Gesundheitsamt gesandt und betont eventuelle Verzugszinsen dem Amt in Rechnung zu stellen. „Keine Reaktion. Ein weiteres Schreiben später drohte ich daraufhin, die dortigen Damen anzuzeigen. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben der dortigen ’Justiziarin’, in der im Grunde lediglich ein Null-Acht-Fünfzehn-Hinweis zu lesen war, ich käme aus einem Risikogebiet und hätte die Kosten selbst zu tragen“, berichtet er weiter. Und genau das hätte er auch getan, wenn Kuba zuvor schon Risikogebiet gewesen wäre. „Nur wäre ich dann natürlich gar nicht erst geflogen“, fügt er hinzu. Genau das habe er also der besagten Justiziarin des Landkreises mit der Bitte, mir wenigstens einen widerspruchsfähigen Bescheid zukommen zu lassen, geschrieben, um damit ein ordentliches Gericht zur Klärung in Anspruch nehmen zu können! Doch wieder wartete er vergeblich auf keine Reaktion.

„Da ich eine Lesebestätigung angefordert hatte, konnte ich immer gut sehen, wie meine Schreiben durch die gesamte Leitung des Amtes geisterten, ohne dass es jemand für nötig hielt zu antworten oder wenigstens einen Ablehnungsbescheid anzufertigen. Im Grunde ist die Arbeitsweise dort unglaublich“, urteilt er. Inzwischen hätte er sich an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen gewandt. „Die antworteten wenigstens, erklärten sich jedoch für unzuständig, da ich Privatpatient bin“, vervollständigt er auch mit dem Hinweis: „Meine private Krankenversicherung übernimmt die Kosten natürlich auch nicht.“

Ihm gehe es dabei gar nicht um die 147 Euro, die im Reisebudget ohnehin eher untergeordnet seien. Als öffentlich Bediensteter geht es ihm um den Stil, der Frank Schönfelder letztlich so beharrlich nachhaken ließ. Die Arbeitsbelastung in der besonderen Zeit tauge als Ausrede wenig, wenn man konstatiere, wie seine Anliegen intern ständig weitergereicht worden seien. Für ihn steht fest: „Da die Testuntersuchung im Auftrag des Gesundheitsamtes durchgeführt wurde, ist hier auch das Gesundheitsamt zuständig. Die eigentliche Sache ist doch, dass ich unschuldig in diese Situation gekommen bin, da ich in kein Risikogebiet geflogen wäre. Erst als Kuba dazu gemacht wurde und das Gesundheitsamt auf mein erstes Schreiben nicht reagierte, entwickelte sich die Angelegenheit zur Posse."

Till Scholtz-Knobloch / 20.06.2021

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