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Wie steht es um Bautzens Haushalt, Herr Bürgermeister?

Wie steht es um Bautzens Haushalt, Herr Bürgermeister?

Finanzbürgermeister Dr. Robert Böhmer. Foto: Archiv

Lange Zeit war die Rede davon, dass die Spreestadt über eine millionenstarke Rücklage verfügt. Aus einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung der Stadtverwaltung geht hervor, dass diese Gelder nunmehr gebunden sind. Schlimmer noch: Sie reichen offenbar nicht aus, um ein Defizit im Etat zu verhindern. Das wirft Fragen auf, die Finanzbürgermeister Dr. Robert Böhmer dem Oberlausitzer Kurier jetzt beantwortete.

Betrachten wir zunächst einmal den Haushalt für das kommende Jahr. Wofür – in erster Linie sind damit Investitionen gemeint – werden die Rücklagen 2019 benötigt und in welcher Höhe?

Robert Böhmer: Rücklagen sind ein Begriff der früheren Kameralistik. In der sogenannten Doppik, der heutigen doppelten Buchführung der Kommunen, gibt es Rücklagen nicht mehr, sondern „nur noch“ einen Zahlungsmittelbestand, mit dem die Stadt im mittelfristigen Finanzplan ihre Investitionen finanzieren muss. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden im Jahr 2019 damit unter anderem der Bau der Kita am Schützenplatz, die Fassadensanierung der Feuerwache Gesundbrunnen, der Schwingboden der Sporthalle der Mättig-Grundschule, Schulausstattungen, der Beginn der umfassenden Sanierung der Allende-Oberschule, die Weiterführung der Maßnahmen an der Schützenplatzhalle, Investitionsförderungsmaßnahmen privater Dritter, verschiedene Straßenbaumaßnahmen wie die Weiterführung im Musikerviertel, die Stützmauer am Uferweg oder auch die Zufahrt zu Bombardier, die Neubeschaffung von Parkscheinautomaten und Hochwasserschutzmaßnahmen finanziert.


Welche Projekte, für die diese Gelder genutzt werden sollen, sind nach 2019 angedacht?

Robert Böhmer: Nach 2019 stehen unter anderem an: der Erwerb von Feuerwehrausstattung, die Sanierung der städtischen Kita „Friedrich Schiller“, die umfassende Sanierung der Allende-Oberschule, die Beendigung der Maßnahme Schützenplatzhalle, diverse Straßenbaumaßnahmen unter anderem am Siedlerweg, an der Straße der Jugend und der Paulistraße, die Entwicklung des Gewerbegebiets Süd und die Umsetzung von weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen. Genau wird das – wie bisher – für den interessierten Bürger in der letztendlich verabschiedeten Haushaltssatzung nachvollziehbar sein.


Wie viele Millionen hatte die Stadt Bautzen bislang frei verfügbar im „Spartopf“ zur Verfügung?

Robert Böhmer: Frei verfügbar sind keine Mittel. Haushaltsmittel sind grundsätzlich durch die Haushaltssatzung gesetzlich gebunden. Im sogenannten Ergebnishaushalt werden geplante Aufwendungen und voraussichtliche Erträge des jeweiligen Haushaltsjahres dargestellt. Dabei wird über den Ergebnishaushalt der tatsächliche Ressourcenverbrauch, sozusagen das laufende Geschäft, finanziert. Indirekt werden dabei auch die Investitionen über Abschreibungen abgebildet. Der Ergebnishaushalt muss gesetzlich ausgeglichen sein. Nicht nur der Privatmann, auch eine Kommune kann nicht mehr ausgeben als sie einnimmt. Erst mit einem positiven Saldo aus Erträgen und Aufwendungen würden gewissermaßen „freie Mittel“ geschöpft werden können. Das ist aber nicht der Fall. Für 2019 muss im Ergebnishaushalt sogar immer noch ein hohes Planungsdefizit ausgeräumt werden. Kommen wir aber zurück auf Ihre Frage. Sie zielen damit sicherlich auf die Investitionen und den Finanzhaushalt. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand schmelzen die verfügbaren Mittel im mittelfristigen vierjährigen Planungszeitraum des Haushalts bis zu einem Defizit ab. Nach der Planung des Haushalts 2018 im vergangenen Jahr ergab sich bei Berücksichtigung aller Risiken noch ein positiver Zahlungsmittelbestand von 6,4 Millionen Euro.

Weshalb nimmt die Stadt dann nicht endlich Abstand vom Bau einer neuen Grundschule und beteiligt sich beispielsweise mit einer deutlich geringeren Summe an der Errichtung einer Bildungseinrichtung in Göda? Immerhin zählt die Gemeinde inzwischen voll und ganz zum Bautzener Schulbezirk.


Robert Böhmer: Die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Thema Grundschule sind noch nicht gefallen. Es gibt verschiedene Überlegungen, wie der Bedarf alternativ zu einem Neubau gedeckt werden könnte. Das wären beispielsweise eventuelle städtische Interimslösungen, insbesondere während der Jahre des voraussichtlich höchsten Bedarfs 2023 bis 2025, oder über eine eventuelle Erweiterung von Kapazitäten oder Investitionen freier Träger. Mit Göda besteht eine gewachsene Kooperation zur Beschulung der Kinder aus den westlichen Bautzener Stadtteilen. Dank dieser Kooperation kann die Schule in Göda zweizügig betrieben werden und hat Bestand. Die Gemeinde Göda bekommt für diesen Betrieb zudem die entsprechenden finanziellen Zuweisungen für die Bautzener Schüler. Die Gödaer Kapazitäten sind aufgrund des wichtigen Anliegens wohnortnaher Beschulung nicht bedingungslos auf die Bautzener Innenstadt oder den Bautzener Süden auszuweiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im Sinne der meisten betroffenen Eltern wäre.

Welche Einsparung im Etat würde das theoretisch zur Folge haben, wenn Bautzen auf einen Grundschulbau in den eigenen Stadtgrenzen verzichtet?

Robert Böhmer: Insgesamt haben wir für eine neue Grundschule samt Sporthalle, Außenanlagen und der entsprechenden Ausstattung mit einem Eigenmittelbedarf von zehn Millionen Euro kalkuliert. Allerdings setzen wir eine 50-prozentige Förderung voraus. Die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt geht weit über das Jahr 2023 hinaus und wird unseren Zahlungsmittel-bestand sehr stark mindern.


Woraus resultieren die angemahnten Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt?

Robert Böhmer: Im Ergebnishaushalt resultiert das Defizit aus immer weiter steigenden Unterhaltungskosten. Mehr Investitionen bedingen einen zusätzlichen Unterhalt. Auch haben wir steigende Personalkosten, die Kreisumlage, sich häufende Projektzusagen und die Platzierung von „wünschenswerten“ Anliegen sowie im Vergleich zu den Vorjahren tendenziell leicht zurückgehende Gewerbesteuereinnahmen zu schultern. Der Finanzhaushalt wird hingegen belastet durch die umfangreich angemeldeten Vorhaben für den Mittelfristzeitraum und das Jahr 2023. Bis dahin stehen die zu realisierenden Vorhaben wie Allende-Oberschule, die Kita am Schützenplatz, die Schützenplatzhalle, der Bau einer Sporthalle sowie viele Straßenbauvorhaben auf dem Plan. Und nach wie vor der Neubau einer Grundschule. Bei alldem sind im Übrigen viele öffentlich diskutierte Anliegen und Wünsche – wie die von der BWB nach Stadtratsbeschluss erworbene Stadthalle Krone oder ähnliche Anliegen – mit ihren möglichen dramatischen Konsequenzen für kommende Haushaltsjahre noch nicht berücksichtigt.

Wie will die Stadt vor diesem Hintergrund einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen?

Robert Böhmer: Es sind noch schwerwiegende Entscheidungen zu treffen, insbesondere in Hinblick auf den Stellenplan. Die Gestaltung des Ergebnishaushalts erfolgt zudem in Abhängigkeit der Orientierungsdaten des Freistaates und der Prognosen zum Ansatz der Steuereinnahmen. Hier kann es noch Anpassungen geben. Einen „Ausgleich“ im Finanzhaushalt gibt es im engeren Sinne nicht. Dort muss der vorhandene Zahlungsmittelbestand zur Finanzierung aller mittelfristigen Vorhaben ausreichen. Das ist gegenwärtig noch nicht der Fall. Daher wird über verschiedene Vorhaben weiter diskutiert werden müssen.

Mit welchen Einnahmen rechnet die Verwaltung im Jahr 2019 und in den Folgejahren?

Robert Böhmer: Die Frage kann ich nicht pauschal beantworten. Zum einen wissen wir noch nicht abschließend, in welcher Höhe letztendlich die Orientierungsdaten des Landes Hinweise zur tatsächlichen Entwicklung der Einkommensteueranteile geben, zum anderen können wir nicht auf die Schnelle Gebühren, Entgelte, Beiträge und kommunale Steuern anpassen, wenn unsere Finanzmittel nicht mehr genügen. Zudem müssen wir die wirtschaftliche Belastbarkeit der Bürger dabei berücksichtigen. Generell gilt aber für Kommunen der Grundsatz der Einnahmebeschaffung, wenn Einnahmen und Erträge zur Finanzierung der eigenen Vorhaben nicht ausreichen.

Inwieweit wurden für die investiven Projekte auch entsprechend Fördergelder beantragt und in welcher Höhe?

Robert Böhmer: Ganz selbstverständlich stellen wir für jedes Vorhaben, wenn nur irgend möglich, Anträge auf Fördergelder. Die Höhe der Förderung ist dabei bei verschiedenen Investitionen ganz unterschiedlich. Sehr erfolgreich verlief die Fördermittelbeschaffung zuletzt in guter Zusammenarbeit mit dem Landkreis beispielsweise beim Bau der neuen Kita am Schützenplatz.

Vielen Dank für das Gespräch.

Redaktion / 16.10.2018

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