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Wolfsverordnung schränkt auch die Aufgaben in Rietschen ein

Wolfsverordnung schränkt auch die Aufgaben in Rietschen ein

Hölzerne Wolfsplastik vor der Wolfsscheune am Erlichthof in Rietschen. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Region. Das Sächsische Kabinett hat die Sächsische Wolfsmanagementverordnung beschlossen. Sie wird Ende Mai in Kraft treten. Das teilte ein Sprecher des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft mit. „Sachsen war das erste Bundesland, in dem sich Wölfe vor mehr als 20 Jahren angesiedelt haben, nachdem sie mehr als einhundert Jahre ausgerottet waren“, sagte Minister Thomas Schmidt. „Was aus Sicht des Naturschutzes erfreulich erscheint, führt auf der anderen Seite aber zu Konflikten. So beklagen Schäfer in steigender Zahl teils erhebliche Schäden durch Wolfsrisse in ihren Herden. Die Verordnung ist einer von vielen Schritten, mit denen wir auf die weitere Ausbreitung der Wölfe reagieren und mit denen wir insbesondere Konflikte vermeiden wollen.“

Die beschlossene Verordnung ergänzt den bisher bestehenden Wolfsmanagementplan. Sie regelt unter anderem für typische Situationen, wann Wölfe vergrämt beziehungsweise entnommen werden dürfen und schafft so nach Ministeriumsangaben eine höhere Rechtssicherheit für die zuständigen Behörden, die die Entscheidung darüber treffen müssen.

So dürften Wölfe vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.
Eine Entnahme, also Tötung eines Raubtieres, können die zuständigen Behörden für den Fall vornehmen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolglos geblieben ist. Auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden sei eine Entnahme möglich. Überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, könne er entnommen werden.

Für Entscheidungen über die Entnahme oder Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe.
„Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen behalten“, betonte Thomas Schmidt. „Ebenso dürfen sie sich nicht an die Nutztiere als leichte Beute gewöhnen. Ich möchte daher an die Nutztierhalter appellieren, von den bestehenden Fördermöglichkeiten für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch zu machen und ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen.“
Die Verordnung enthält darüber hinaus ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen, um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat zu erhalten.

Ebenfalls in der Verordnung geregelt wird die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle soll mit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2019 ihre Arbeit aufnehmen.
Auswirkungen hat dies auch auf das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“. Mit dem Übergang der Verantwortlichkeit an das LfULG entfallen die entsprechenden Aufgaben für das Kontaktbüro in Rietschen. Verläuft der Prozess der Neuausrichtung planmäßig, wird der Standort Rietschen ab Juli 2019 in ein Kompetenzzentrum mit den Schwerpunkten Umweltbildung zum Wolf in Sachsen entwickelt und steht darüber hinaus für die Öffentlichkeitsarbeit in der Region zur Verfügung.

Presseanfragen sowie Terminanfragen für Vorträge, Exkursionen oder Ähnliches, sowie sonstige Anfragen zu Wölfen, werden ab Mai 2019 an die im Aufbau befindliche Fachstelle Wolf weitergeleitet. Kontaktdaten finden sich nach Aufnahme der Tätigkeit der Fachstelle unter www.wolf.sachsen.de.

Anmeldungen für die regelmäßigen Informationsveranstaltungen in der Wolfsscheune in Rietschen kann man an die Natur- und Touristinformation des Erlichthofes unter Tel.: 035772/40235 oder kontakt@erlichthof.de richten. Unter diesen Kontaktdaten kann man sich aktuell z.B. für den Vortrag „Aktuelles über Wölfe in Sachsen“ am Freitag, den 3. Mai um 17.00 Uhr anmelden. Das Vortragsthema lautet dann: „Dem Wolf auf das Maul schauen“.

Der Wolf für Kinder
Zum Ferienprogramm „Wolf, Fischotter & Co“ im Erlichthof Rietschen lädt das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ am 1. Mai um 10.00 Uhr ein. Nach einem Vortrag geht es auf eine Exkursion bis etwa 12.00 Uhr. Anmeldungen sind auch dazu erforderlich unter Tel.: 035772/40235 oder per E-Mail an: kontakt@erlichthof.de.
Bei einem „Sommercamp – Wölfe“ des Schullandheims Reichwalde können sieben- bis zwölfjährige in Reichwalde vom 29. Juli bis zum 2. August altersgerecht manches über den Wolf für 140,- Euro erfahren.

Zu dem Somercamp werden voraussichtlich eine Exkursion ins Wolfsgebiet mit Spurensuche, eine Radtour zum Erlichthof in Rietschen mit einem Besuch der Wolfsscheune, ein Filmabend „Kim und die Wölfe“, Safari im Wildrevier Uhyst, Romantik am Lagerfeuer mit Knüppelkuchen, die Herstellung von Gipsabdrücken, Baden im Freibad Reichwalde, sowie Sport und Spiel auf dem großen Freigelände sowie Disko mit Kinderbowle gehören. Tel.: 035774/32242; E-Mail: schullandheim-reichwalde@t-online.de www.schullandheimreichwalde.de

Till Scholtz-Knobloch / 30.04.2019

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