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Das Totengedenken gebietet Respekt

Das Totengedenken gebietet Respekt

Die Zeit und die Erinnerung geht irgendwann einmal über alle Toten hinweg. An der Grablege (Gruft) mit Grabmal und Einfriedung des Gutes Petershain bei Niesky im Landkreis Görlitz nagt der Zahn der Zeit im Wald. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Der Monat November gilt als Sinnbild der Einkehr. Die vier Stillen Tage im November haben jedoch sehr unterschiedliche Ursprünge und unterscheiden sich auch in ihrer Bedeutung.

Region. Die Stillen Tage haben jedoch eines gemeinsam. Sie gelten der Erinnerung an Verstorbene. Den ersten dieser Tage – Allerheiligen – haben wir bereits hinter uns gebracht, denn er wird am 1. November begangen. Vor allem in den katholisch geprägten sorbischen Ortschaften der Oberlausitz feiert man diesen Tag. Am 1. November wird in Mittel- und Westeuropa dabei den Heiligen gedacht, aber auch denen, die (noch) nicht heiliggesprochen sind und denjenigen, um deren Heiligkeit nur Gott weiß.

In den orthodoxen Kirchen hingegen wird dieser Tag am ersten Sonntag nach Pfingsten begangen. Es ist üblich, zu Allerheiligen Friedhöfe zu besuchen und die Gräber zu schmücken. Es finden Gebete und Fürbitten für die Toten statt, um ihnen bei der Vollendung mit Gott zur Seite zu stehen.

Dem Volkstrauertag, dem Buß- und Bettag und dem Totensonntag ist in Sachsen eines gemein. Als „Stille Tage“ herrscht an diesen Feiertagen ein Tanzverbot, dessen Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit gilt und daher mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Hier sind also besonders Gastwirte und Betreiber von Spielhallen aufgerufen, die Pietät zu gewährleisten, die diese Tage traditionell gebieten.

Neben Tanzveranstaltungen sind auch andere Vergnügungen von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr ausgeschlossen, die einem würdevollen Charakter der Tage widersprechen, zum Beispiel der Betrieb von Spielhallen und Wettbüros, Zirkus-, Theater- oder Varitéveranstaltungen mit frechfrivolen oder belustigenden Inhalten. Sportveranstaltungen dürfen frühestens ab 11.00 Uhr beginnen.

Volkstrauertag

Am vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent wird in Deutschland der Volkstrauertag begangen. In diesem Jahr fällt er auf den 17. November.

Den staatlichen Gedenktag gibt es seit 1952. An ihm erinnert man an die Kriegstoten und die Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. Schon 1919 nach dem Ersten Weltkrieg hatte sich der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für einen Gedenktag für die gefallenen Soldaten eingesetzt, der erstmals 1925 fünf Wochen vor Ostern stattfand. Daraus wurde im Dritten Reich der Heldengedenktag, der auf den 16. März festgesetzt wurde.
Wegen der zahlreichen Toten nach dem Zweiten Weltkrieg hielt man in der Bundesrepublik und der DDR einen Gedenktag für die Kriegstoten für notwendig. Um eine Abgrenzung zum nationalsozialistischen Heldengedenktag zu erreichen, wurde dafür ein Sonntag am Ende des Kirchenjahres gewählt. Üblich ist am Volkstrauertag eine zentrale Gedenkstunde im Deutschen Bundestag. In vielen Städten und Gemeinden finden ebenfalls Gedenkstunden und Kranzniederlegungen statt.

Buß- und Bettag

Nur im Freistaat Sachsen ist der Buß- und Bettag am Mittwoch, 20. November, frei. Dieser Feiertag der evangelischen Kirche fordert die Menschen auf, Buße im Sinne von Reue für begangene Sünden zu zeigen und eine Umkehr und Gesinnungsänderung zu Gott hinzuerwirken.

Totensonntag

Der Toten- oder Ewigkeitssonntag ist der letzte Sonntag im Kirchenjahr, das sieben Tage später am ersten Advent beginnt. 2019 fällt der Totensonntag auf den 24. November. Der Feiertag der evangelischen Kirche dient ebenfalls dem Totengedenken. Üblich ist es an diesem Tag, Friedhöfe zu besuchen. Traditionell werden an oder bis zu diesem Tag die Gräber mit Reisig gedeckt und für die Winterzeit vorbereitet. Immergrüne Kränze aus Fichten-, Tannen- oder Kiefernzweigen mit getrockneten Blumen sind ein beliebter Schmuck. In den Gottesdiensten werden die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres verlesen.

Redaktion / 13.11.2019

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