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Diskussion um Genesenenstatus erreicht die Oberlausitz

Diskussion um Genesenenstatus erreicht die Oberlausitz

Der Protest gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus könnte auch in der Oberlausitz weiteren Zulauf erfahren nach den jüngsten Entscheidungen, die in Berlin getroffen wurden. Foto: Archiv

Region. Nachdem Bundestag und Bundesrat größtenteils unbemerkt von der Öffentlichkeit die Entscheidungsgewalt über die Festlegung des Genesenenstatus ans Robert Koch-Institut delegiert haben, reißt die Empörung über die nachfolgende Entwicklung auch hierzulande nicht ab. Die Behörde hatte kurzerhand den Status von einem halben Jahr auf 90 Tage eingekürzt. Effektiv gesehen reduziert dieser sich jedoch auf 62 Tage, weil der Genesenenstatus erst 28 Tage nach einem positiven PCR-Test einsetzt.

Begründet wurde die Änderung mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zuge einer möglichen Omikron-Infektionswelle, die zumindest in der Oberlausitz bislang ausblieb.

„Durch eine Änderung in den Corona-Verordnungen des Bundes wird die Gültigkeit des Genesenennachweises nicht mehr durch die Bundesregierung festgelegt“, bestätigte das Landratsamt Bautzen in einer am Donnerstag veröffentlichten Medieninformation. „Vielmehr richtet sich die Gültigkeit nach den Empfehlungen des RKI. Das RKI hat kurzfristig die Gültigkeitsdauer auf drei Monate befristet.“

Das Gesundheitsamt, das sich aktuell mit sehr vielen Anfragen konfrontiert sieht, stellte in dem Zusammenhang klar: „Bestehende Genesenennachweise werden nicht abgeändert, jedoch neue ab dem 24. Januar mit einem verkürzten Zeitraum ausgestellt.“ Die Gültigkeit der Genesung für Auslandsreisen richte sich hingegen nach den Regelungen des Ziellandes. Für die QR-Codes werde daher nach wie vor eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten etwa durch die Apotheken ausgestellt. Die Feststellung, dass der Gültigkeitszeitraum überschritten ist, erfolge durch die jeweils prüfende Stelle beziehungsweise durch Anpassung der sogenannten CovPassCheck-App auf nationaler Ebene. „Derzeit wird auf Bundesebene über mögliche Übergangsfristen für bereits bestehende Genesenennachweise beraten“, fügte eine Sprecherin der Kreisverwaltung hinzu. Das Landratsamt werde auf seiner Internetseite über die weitere Entwicklung informieren.

Darüber hinaus informierte es darüber, dass Menschen, die vormals mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden, ihren Impfstatus verlieren. Sie würden nicht mehr als geimpft gelten. Als Begründung führte die Kreisverwaltung die geringe Wirksamkeit des Serums an. Deshalb sei eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff notwendig, um als grundimmunisiert zu gelten. Janssen-Geimpfte hingegen gelten mit zwei mRNA-Impfungen als „aufgefrischt“.

Kritiker befürchten, dass Bund und Land auf diese Weise ihren Impfkampagnen zu neuem Schwung verhelfen wollen. Indes sprach sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Diese sollte in Deutschland nicht beschlossen werden, so deren Chef Klaus Heckemann. „Auch die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht muss unbedingt, besonders unter dem Aspekt der neuen Erkenntnisse zur Wirkung bei der Omikron-Variante, noch einmal intensiv und ergebnisoffen hinterfragt werden.“ Erst am Montag waren Hunderte Menschen unter anderem in Bautzen auf die Straße gegangen, um einer solchen Forderung Nachdruck zu verleihen. Losgelöst davon aber mit Blick auf die Diskussion um die eingesetzten Impfstoffe gab Klaus Heckemann zu bedenken, dass „gegenseitige Schuldzuweisungen und eher wenig sachliche Argumentationen generell nicht zielführend sind“. Schließlich müssten alle auch in einer Zeit nach Corona wieder miteinander arbeiten und leben können.

Redaktion / 21.01.2022

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