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„Endlager wäre nicht genehmigungsfähig”

„Endlager wäre nicht genehmigungsfähig”

Das Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ ist seit 1996 das 13. UNESCO-Biosphärenreservat Deutschlands. Es erstreckt sich über Teile der Landkreise Bautzen und Görlitz. Foto: RK

Das Lausitzer Revier steht vor einem Strukturwandel. In dem Zuge sollen auch Kommunen abseits der Kohletagebaue und Kraftwerke die Möglichkeit einer nachhaltigen Entwicklung bekommen. Im Fall der Gemeinde Malschwitz wird diese in der Ausdehnung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ gesehen. Referatsleiter Dr. Jan Peper spricht im Oberlausitzer Kurier über den Verfahrensstand und Chancen.

Wie ist der aktuelle Sachstand, über den Sie berichten können?

Jan Peper: Mit Bürgern, Landnutzern und sowohl Ortschafts- als auch Gemeinderäten der Spreeniederung gab es einen Diskussionsabend in Malschwitz. Besonders Anbieter von Ferienwohnungen und die Gastronomie befürworten einstimmig die Erweiterung. Die anwesenden Teich- und Landwirte sowie Jäger stehen dem Vorhaben weitestgehend neutral bis positiv gegenüber. Einzelne Flächeneigentümer hatten Bedenken vorgebracht, die noch weiter diskutiert werden sollen.

Welche Hürden sind noch zu nehmen, damit das Biosphärenreservat auf weitere Ortsteile der Gemeinde Malschwitz ausgedehnt werden kann?

Jan Peper: Zuerst müssen die Ortschaftsräte und der Gemeinderat einer Erweiterung um ein vorher festgelegtes Gebiet zustimmen. Danach ist eine fachliche Würdigung zu erstellen. Also darzulegen, warum gerade dieses Gebiet so schützenswert ist. Zusätzlich ist die Verordnung des Biosphärenreservates anzupassen und öffentlich auszulegen. Diese Schritte laufen parallel in allen Gemeinden des Biosphärenreservates. Mit Festsetzung der neuen Verordnung muss ein Antrag bei der UNESCO-Kommission zur Anerkennung als Biosphärenreservat eingereicht werden. Wenn diese fachlich überzeugt ist, wird die Spreeniederung auch offiziell Teil des UNESCO-Biosphärenreservates.

Wann könnte die Ausdehnung frühestens vonstatten gehen?

Jan Peper: Wir hoffen, dass die neue Verordnung durch das zuständige Ministerium in drei bis vier Jahren festgesetzt werden kann.

Welche Folgen hätte eine solche Ausdehnung speziell für Landwirtschaftsbetriebe? Müssen diese dann zwangsläufig zu Kleinbauern werden, wie so manch einer befürchtet?

Jan Peper: Ein Biosphärenre-servat schützt die bestehende Kulturlandschaft. Die Landwirte sollten also weiterhin wie gehabt wirtschaften. Eine Umwandlung der Äcker in Solarparke oder großflächige Aufforstungen sind aber nicht schutzzweckkonform. Im Biosphärenreservat ist sogar das gleichberechtigte Nebeneinander von Groß- und Kleinbetrieben erklärtes Ziel. Wir stehen mit den Bewirtschaftern, ob „groß“ oder „klein“ in engem Kontakt.

Worauf haben sich in dem Fall Teichwirte einzustellen?

Jan Peper: Die Teiche müssen natürlich auch in Zukunft bewirtschaftet und unterhalten werden. Die Fischer bekommen auch jetzt schon eine spezielle Naturschutzförderung. Alle Teichwirte, mit denen ich gesprochen habe, sehen der Erweiterung gelassen entgegen.

Wie bewerten Sie das Vorgehen des Ortschaftsrates Kleinbautzen? Das Gremium hatte unseren Informationen zufolge bereits im März dieses Jahres eine Entscheidung gegen die Ausdehnung des Biosphärenreservates getroffen, wobei jedoch im Nachgang deren Rechtswirksamkeit aus mehreren Gründen in Zweifel gezogen wurde.

Jan Peper: Die Ortschaften Preititz und Kleinbautzen umfassen hauptsächlich große Ackerflächen außerhalb der Spreeniederung. Diese sollten gemäß Ortschaftsratsbeschluss nicht ins Biosphärenreservat integriert werden, was in weiten Teilen auch fachlich nachvollziehbar ist.

Wie soll speziell im Fall Kleinbautzen nunmehr verfahren werden, welche Informationen liegen Ihnen vor?

Jan Peper: Wir sind ausschließlich fachliche Berater und stehen weiterhin den Gemeinde-gremien für Diskussionen zur Verfügung.

Welche Örtlichkeiten wären bezogen auf den Ortsteil Kleinbautzen von der Erweiterung des Biosphärenreservates betroffen?

Alternativer Text Infobild

Der Teufelsstein könnte Teil des Biosphärenreservates werden.

Jan Peper: Letztlich geht es in der Gemarkung Kleinbautzen um eine Streuobstwiese und um die Frage, ob die barocke Kirche den südlichsten Punkt des Biosphärenreservates markieren könnte.

Weshalb wird zwar der Teufelsstein, nicht aber der Weiße Stein am Kleinbautzener Ortsrand mit in Betracht gezogen?

Jan Peper: Die Grenze des Naturraumes Heide- und Teichlandschaft ist entscheidend. Diese verläuft entlang der Straße Pließkowitz – Kleinbautzen. Das Flächennaturdenkmal Zschemelschka – ein Quarzfels, daher deutsch Weißer Stein genannt – liegt südlich davon in der Gemarkung Doberschütz.

Deutschland diskutiert momentan in puncto Atommüll die Endlagerfrage. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass in der Gemeinde Malschwitz eine Endlagerstätte gefunden werden könnte und welchen Beitrag kann das Biosphärenreservat leisten, um solche Ambitionen zu verhindern?

Jan Peper: Nach der Wahrscheinlichkeit müssen Sie die Bundesgesellschaft für Endlagerung fragen. Ich gehe aber davon aus, dass solch ein großer bergbaulicher Eingriff in einem Biosphärenreservat nicht genehmigungsfähig wäre.

Roland Kaiser / 24.10.2020

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