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Unterricht startet wieder für alle Grundschüler

Unterricht startet wieder für alle Grundschüler

In die Grundschulen kehrt noch mehr Leben ein: Auch die Erst- bis Drittklässler sollen ab dem 18. Mai wieder zum Unterricht gehen dürfen. Foto: Archiv

Region. Tausenden Eltern wird jetzt wahrscheinlich ein Stein vom Herzen fallen: Ab Montag, 18. Mai, sollen ihre Kinder wieder die Kitas beziehungsweise den Grundschulunterricht besuchen dürfen. Das teilte am Freitag das Kultusministerium mit. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll zumindest ein zeitweiser Schulbesuch möglich sein. Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

„Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten. Für die Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen gelten jedoch strenge Regeln. Klassen und Betreuungsgruppen müssen strikt voneinander getrennt werden. Das sieht ein Konzept vor, dass unter Leitung des Kultusministeriums gemeinsam mit Infektiologen und Kinderärzten der Kliniken in Dresden und Leipzig sowie Experten der kommunalen Spitzenverbände, freien Kita-Träger und des Sozialministeriums entwickelt worden ist.“

Jedoch ließ er nicht unerwähnt, dass das Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes eine enorme Herausforderung bedeute. Es verlange von allen Beteiligten in der Umsetzung viel Disziplin ab.

Kultusminister Christian Piwarz unterstrich in dem Zusammenhang die Bedeutung der auferlegten Regeln: „Wir können von den Vorgaben, Abstand zu halten und Kleingruppen zu bilden, abrücken, wenn wir die Klassen und Gruppen strikt trennen. Wir öffnen wieder die Kitas und Schulen, aber wir erwarten auch die Einhaltung der Regeln. Am Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Klassen müssen alle festhalten. Ein Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen und Klassen muss sowohl in den Gebäuden als auch auf den Freiflächen strikt vermieden werden.“

Zugleich verwies er darauf, dass die auferlegten Regeln ihre Praxistauglichkeit beweisen müssten. Sollte dies nicht der Fall sein, würden Änderungen vorgenommen. Auch eine erneute Schließung der Einrichtungen schloss der Minister nicht aus. Unterm Strich dürften grundsätzlich nur Kinder aufgenommen werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Auch das Personal müsse gesund sein. In der Kindertagesbetreuung indes wird eine Mund-Nasen-Bedeckung situationsbedingt empfohlen.

Städte- und Gemeindetag sieht große Herausforderungen bei der Umsetzung

Indes unterstützt der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) eigenen Angaben zufolge den Start des eingeschränkten Regelbetriebs in Sachsens Kindertageseinrichtungen am 18. Mai. Das Infektionsgeschehen mit dem neuartigen Corona-Virus habe sich in Sachsen auf niedrigem Niveau stabilisiert und erlaube einen weiteren Schritt zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen. Damit würden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit viele Eltern ihren beruflichen Tätigkeiten wieder nachgehen können.

Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG, sagte dazu: „Die weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen ist für die Kommunen und Kitaträger eine riesen Herausforderung, sowohl in personeller und räumlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Wir appellieren an die Eltern, Verständnis für die Zwänge und Kompromisse aufzubringen, die der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kitas mit sich bringen wird. Dieser Öffnungsschritt wird von allen Beteiligten einen hohen Mehraufwand abverlangen, um Infektionsfälle mit dem neuartigen Coronavirus in den Kitas zu vermeiden. Den Erzieherinnen und Erziehern gilt unser besonderer Dank, die viele der gewohnten Abläufe umstellen müssen und dennoch den Kindern die volle Zuwendung zukommen lassen. Von einer normalen Betreuungssituation in den Kitas werden wir auch nach dem 18. Mai 2020 noch entfernt sein.“

Diese Regeln gilt es zu beachten

Wie das Kultusministerium wiederum bekanntgab, sollten Eltern beim Bringen und Abholen der Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ihre Schützlinge allerdings dürften darauf verzichten. Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssten die tagaktuellen Zusammensetzungen der Gruppen und Betreuer dokumentiert werden. Eltern versichern den weiteren Angaben zufolge an jedem Tag schriftlich vor Beginn der Betreuung oder des Unterrichts, dass keine Krankheitssymptome vorliegen. Die Auskunft müsse auch den Gesundheitszustand des Hausstandes einbeziehen. Die Einrichtungsleitung könne bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Das Bringen und Abholen der Kinder sollte so gestaltet sein, dass Kontakte möglichst reduziert werden. Jede Kita müsse einen aktualisierten Rahmenhygieneplan erstellen und einhalten. Sanitärräume müssten mit ausreichend Seifenspender und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Handkontaktflächen, wie Türklinken, Tischoberflächen oder Fenstergriffe seien täglich zu reinigen. Auf regelmäßiges Händewaschen sei zu achten.

Weitere Informationen zum Konzept gibt es im SMK-Blog und auf der Corona-Website. Bürgeranfragen beantwortet die Hotline der Staatsregierung unter (0800) 1000 214.

Redaktion / 08.05.2020

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