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Mehr Lärmschutz an der Zollanlage

Mehr Lärmschutz an der Zollanlage

Zum Umfang gehört auch der Bau von Lärmschutzanlagen auf beiden Seiten der Ausbaustrecke.

Ludwigsdorf. Das Landesamt für Straßen und Verkehr (Lasuv) plant erneut den Ausbau der Bundesautobahn 4 im Bereich der früheren Grenzzollanlage Ludwigsdorf. In diesem Zuge soll die Fahrbahn auf einer Länge von gut zwei Kilometern „regelgerecht“ ausgebaut werden. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass auf dem Abschnitt, der bisher nur für Tempo 80 zugelassen war, künftig die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde gilt. „Sämtliche Baumaßnahmen finden innerhalb der Grenzen der ehemaligen Zollgrenzanlage Ludwigsdorf statt“, führt die Landesdirektion Sachsen in ihrer Stellungnahme zu dem Vorhaben aus. Dazu gehöre auch der Bau von Lärmschutzanlagen auf beiden Seiten der Ausbaustrecke.

Der Lärmschutz bildete auch in der Vergangenheit bereits einen Knackpunkt für den Autobahnverkehr unmittelbar vor der polnischen Grenze. Bereits bei den Diskussionen um den Bau einer Tank- und Rastanlage im Jahre 2011 spielte er eine Rolle. Die Anlage wurde fallen gelassen, die Lärmbelastung für zahlreiche Anwohner in den Bereichen Ludwigsdorf, Klingewalde und Königshufen blieb – und das bereits bei den auch heute noch gültigen 80 Stundenkilometern. Bei einem Wegfall des Tempolimits muss sich dies natürlich in einem adäquaten Lärmschutz widerspiegeln – und tut es nach Auffassung der Genehmigungsbehörde auch.

„Die Planänderung verbessert den aktiven Lärmschutz erheblich“, stellt Michael Lentzen, Referent in der Landesdirektion, in seinem Bescheid fest. Derzeit gebe es Lärmschutzwände lediglich auf einer Länge von 340 Metern und mit einer Höhe von 3,50 Meter. Nach dem Ausbau soll es auf der Nordseite eine 1,2 Kilometer und 6 bis 6,50 Meter hohe Wand geben, auf der Südseite bemisst sich die Länge auf 932 Meter Länge bei durchgehend 6 Metern Höhe. Zudem soll der Einbau von offenporigem Asphalt den Lärmschutz unterstützen. Die Verschattung durch die höheren Wände sei demgegenüber vernachlässigbar, zumal diese „teiltransparent“ ausgeführt werden sollen. Auch hinsichtlich der Luftschadstoffe soll alles „im grünen Bereich“ liegen.

Auch die Auswirkungen auf Lebensräume, Boden und Wasser hat die Landesdirektion untersucht. Dabei werden keine gravierenden Auswirkungen gesehen, das es sich größtenteils um einen bereits „erheblich vorbelasteten“ Bereich handele. Durch Entsiegelung und Rückbau verbessere sich die Situation sogar. In der Gesamtschau kommt die Landesdirektion zu dem Ergebnis, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Redaktion / 11.01.2021

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