Neue Brücke wird leicht gedreht

In den letzten Tagen tanzten die Bagger auf den Resten der alten Bogenbrücke aus Richtung Süden Ballett.
Der Abriss der alten Bahnbrücke an der Neustädter Straße ist in vollem Gange. Gegenüber den ursprünglichen Planungen hat es noch Änderungen gegeben.
Bischofswerda. An der Neustädter Straße in Bischofswerda ist der Abriss der alten Bogenbrücke in vollem Gange. Am vergangenen Wochenende wurden vier Behelfsbrücken eingebaut, um während der Bauphase für den Ersatzneubau den Eisenbahnverkehr zu ermöglichen. Der Neubau war erforderlich geworden, da die 1864 aus Natursteinen errichtete Brücke ihre normative Nutzungsdauer überschritten hatte und verschlissen war. Züge konnten auf ihr nur noch mit maximal 80 km/h fahren. Immer wieder kollidierten größere Fahrzeuge mit dem Gewölbe, was für zusätzliche Schäden sorgte. Die neue Brücke hingegen wird aus Stahlbeton errichtet und eine rechteckige Form aufweisen. Dies ermöglicht den Begegnungsverkehr von Lkw und Bussen, die dadurch das Bauwerk nicht mehr wie zuvor mittig durchfahren müssen. Die lichte Höhe und -Weite bleiben hingegen nahezu unverändert. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) haben sich noch Änderungen in Bezug auf die ursprünglichen Planungen ergeben. Diese betreffen insbesondere den Fußgängerverkehr, der jetzt „in bauärmeren Phasen“ unmittelbar an der Baustelle vorbei geleitet werden soll. Die Deutsche Bahn AG hatte ursprünglich eine komplette Sperrung vorgesehen. In der Verfügung des EBA heißt es dazu: „Der Fußgängerverkehr im Bereich der Eisenbahnüberführung ist weitgehend aufrecht zu erhalten und mittels Schutzeinhausung mit mindestens 2,00 Metern Breite und einer Höhe von 2,5 Metern zu ermöglichen. Totalsperrungen sind hier nur kurzzeitig zur Vermeidung von Gefahrensituationen während des Baugeschehens zu veranlassen.“ Die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin hatte argumentiert, dass „vergleichbare Baumaßnahmen gezeigt haben, dass bei beengten Bauverhältnissen die Sicherheit der Passanten nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann. Deshalb sei dem Gesundheitsschutz Vorrang vor einer Verlängerung der Wegstrecke zu geben.“ Laut EBA hingegen ist der erforderliche Umweg von 300 Metern allenfalls „kurzzeitig hinnehmbar, solange die technologisch bedingte Gefährdungsabschätzung die Querungsmöglichkeit für Fußgänger ausschließt.“ Eine weitere Änderung betrifft den Kreuzungswinkel der Brücke mit der Straßenanlage. Dieser wird um circa drei Grad „gedreht“, um „die Störwirkung von in den Gehwegbereich hineinragenden Widerlagerecken bzw. Engstellen zu beseitigen“ und somit eine bessere Passierbarkeit der künftigen Brücke für Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen.