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Oberbergamt verteidigt Genehmigung für umstrittene Haldenerweiterung

Oberbergamt verteidigt Genehmigung für umstrittene Haldenerweiterung

Feine Staubwolken schwebten in den trockenen Sommermonaten über Teilen der Gemeinde Malschwitz. Die Menschen dort machen den Steinbruch dafür verantwortlich. Foto: privat

Die Menschen in der Gemeinde Malschwitz sind wütend und fassungslos. Stein des Anstoßes dafür ist die Anfang September vom Sächsischen Oberbergamt (OBA) genehmigte Erweiterung der Außenhalden rund um den Steinbruch Pließkowitz. Mit dieser Entscheidung hatte zu diesem Zeitpunkt niemand ernsthaft gerechnet. Der Oberlausitzer Kurier sprach mit Behördenchef Dr. Bernhard Cramer über die Beweggründe und wie es vor Ort nun weitergehen soll sowie mit Vertretern der Bürgerinitiative zu deren Sicht auf die Dinge.

Am Donnerstag, 30. August 2018, haben sich während einer Informationsveranstaltung zum Steinbruch Pließkowitz – und zwar unter Zeugen – Vertreter des OBA gemeinsam mit den Bürgern der Gemeinde Malschwitz, dem Landratsamt Bautzen und Vertretern der Landespolitik darauf verständigt, zunächst die Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Staubminderungskonzeptes abzuwarten, das im Oktober vorliegen sollte, um erst im Nachhinein über eine mögliche Genehmigung zur Haldenerweiterung zu befinden. So zumindest haben es die Anwesenden aufgenommen. Doch soweit hat es das Oberbergamt nicht kommen lassen. Bereits am 7. September 2018 wurde dem Antrag des Bergbauunternehmens Pro Stein stattgegeben.

Da stellt sich die Frage: Was ist in dem Fall hinter den Kulissen gelaufen?

Dr. Bernhard Cramer: Zunächst soll unterstrichen werden, dass die Zusagen des Unternehmers auf der von Ihnen genannten Veranstaltung auch durch die Einwirkung des Sächsischen Oberbergamtes zustande gekommen sind. Dies betrifft im Übrigen nicht nur das Staubminderungskonzept, sondern auch den Verzicht auf Nachtarbeit der Aufbereitungsanlage. Dieser Verzicht ist zwischenzeitlich durch die vorliegende Änderungsanzeige zur Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz auch rechtlich verbindlich. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem rechtlich Gebotenen und dem darüber Hinausgehenden. Eine Zusage, wonach die Zulassung des Planänderungsbeschlusses von der Vorlage des Staubminderungskonzeptes abhängig gemacht werden soll, ist deshalb durch das Sächsische Oberbergamt nicht erfolgt. Dies wäre auch nicht möglich gewesen, da es sich bei der bergrechtlichen Zulassung um eine gebundene Entscheidung handelt, die das rechtlich Gebotene zum Gegenstand hat. Unabhängig davon wurde die freiwillige Selbstverpflichtung des Unternehmers mit der Nebenbestimmung A.7.6.2 des Änderungsbe-schlusses zur Vorlage und Umsetzung der Maßnahmen des Staubminderungskonzeptes für den Unternehmer öffentlich-rechtlich verbindlich gemacht. Damit wurde aus Sicht des Sächsischen Oberbergamtes dem Anliegen der Informationsveranstaltung soweit Rechnung getragen, wie es uns als Genehmigungsbehörde überhaupt möglich ist. Somit sind auch wesentliche Verbesserungen für die Bürger festgeschrieben. Im Übrigen hat es während der Informationsveranstaltung eine Verständigung zwischen den Bürgern von Malschwitz über Forderungen an das Sächsische Oberbergamt und das Unternehmen gegeben. Die Vertreter des Sächsischen Oberbergamtes waren zwar anwesend, wurden zu dieser Verständigung aber nicht angehört. Sie waren vielmehr Adressaten der aufgestellten Forderungen. 

Während der Informationsveranstaltung Ende August kam auch zur Sprache, dass das Bergbauunternehmen diverse Rechtsverstöße zu verantworten hat. In Bezug auf Staub und Lärm hegen Experten zudem Zweifel an verschiedenen Messungen der Vergangenheit. Wie also kann es vor diesem Hintergrund sein, dass die Genehmigung erteilt wurde?

Dr. Bernhard Cramer: Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten wurden durch die zuständigen Behörden durch Untersagung bestimmter Tätigkeiten beziehungsweise die Festsetzung eines Bußgeldes geahndet. Ein Strafverfahren wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich eingestellt. Ein Versagungsgrund der Genehmigung liegt insoweit nicht vor. Ausführungen dazu finden sich auch im Begründungsteil des Planänderungsbeschlusses. Die bisher durchgeführten Messungen zu Staub, Lärm und Erschütterungen wurden durch eine gemäß Paragraf 29 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von den zuständigen Behörden des Freistaates bekanntgegebene Stelle durchgeführt. Gemäß Paragraf 29 b Absatz 2 BImSchG ist deshalb davon auszugehen, dass die Zuverlässigkeit, gerätetechnische Ausstattung, Fachkunde und Unabhängigkeit vorliegen. Derartige Prüflabore werden in Deutschland zudem hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit und fachlichen Kompetenz von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) hoheitlich überwacht. 

Bürgerinitiative: Das ist ein Kapitel, das erst noch vom Petitionsausschuss geklärt werden muss. Das Oberbergamt gibt an, dass ein Verfahren durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Es hat jedoch nie solch ein Verfahren in diesem Zusammenhang gegeben. Dieses wurde vielmehr aufgrund einer Anzeige wegen einer möglichen Haldenverunreinigung eingeleitet und auch wieder zu den Akten gelegt. 

Was hat das OBA letztendlich dazu veranlasst, die Genehmigung zu erteilen und mit welchen Auflagen ist diese verbunden?

Dr. Bernhard Cramer: Die Genehmigung wurde erteilt, weil die Zulassungsvoraussetzungen gemäß Paragraf 55 Absatz 1 Bundesberggesetz (BBergG) vorlagen und gemäß Paragraf 48 Absatz 2 BBergG keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Beschränkung oder Untersagung erfordert hätten. Zu den Nebenbestimmungen und der Begründung wird auf den Planänderungsbeschluss verwiesen.

Warum wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung erneut ausgeschlossen, obwohl Lebensräume der streng geschützten Zauneidechse nachweislich in Mitleidenschaft gezogen wurden und von der Wissenschaft als krebserregend eingestufte, feine Quarzstäube durch die Luft wirbeln? 

Dr. Bernhard Cramer: Die Zauneidechse als Anhang IV Art der FFH-Richtlinie war Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung. Verbotstatbestände hinsichtlich des besonderen Artenschutzes liegen nicht vor. Zur Begründung wird auf den Abschnitt B 3.2.5 des Planänderungsbeschlusses verwiesen. Zur Frage der Staubbelastung ist zunächst festzustellen, dass die Messungen nach den geltenden Vorschriften der TA Luft durchgeführt wurden und werden. Die früheren Messungen haben nachgewiesen, dass die Grenzwerte der TA Luft an den maßgeblichen Orten nicht überschritten wurden. Die Auswertung der aktuellen Jahresmessung, welche im Oktober 2018 vorliegen wird, wird dies nach ersten Informationen auch bestätigen. Sofern Ihre Anfrage die Feinstaubfraktion betrifft, die oft auch als Schwebstaub bezeichnet wird, so ist wissenschaftlich noch nicht geklärt, ob der Bergbau dazu überhaupt einen Beitrag leistet. Derartige Messungen sind angesichts der hohen Grundbelastung durch Feinstaub sehr aufwendig, wenn man im Feinstaub den Anteil des Bergbaus identifizieren will. Feinstaub schwebt in der Luft, ist unsichtbar und wird großräumig über Länder hinweg im Luftraum verteilt. Das Sächsische Oberbergamt bemüht sich um Unterstützung der zuständigen Umweltbehörden für ein Fachgespräch mit den Bürgern und eine Messung des Feinstaubs. 

Bürgerinitiative: Inzwischen gesteht das Oberbergamt ein ganz klein wenig ein, dass es eventuell Feinstaub geben könnte. Noch vor einem Jahr behauptete die Behörde, dass dieser gar nicht existiert. Zudem fehlen sämtliche schalltechnische Untersuchungen nach TA Lärm. Nur deswegen hat das OBA jetzt die Nachtarbeit für die Edelsplittanlage eingestellt, obwohl die Forderung der Bürger die Einstellung der gesamten Nachtarbeit war. Ein sprengtechnisches Immissionsschutzgutachten wurde uns seitens der Behörde nicht vorgelegt. Wir befürchten, dass es dieses Papier nicht gibt.

Worauf haben sich die Menschen vor dem Hintergrund der genehmigten Haldenerweiterung einzustellen?

Dr. Bernhard Cramer: Die Auswirkungen von Lärm, Staub und Erschütterungen werden sich mit der Haldenerweiterung nicht über das bisherige Maß hinaus verstärken. Maßgeblich für Lärm- und Erschütterungsemissionen des Tagebaus ist nicht die Haldenerweiterung, sondern der reguläre Tagebaubetrieb. Hier wurde durch den Verzicht auf die Nachtarbeit ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Lärmemissionen geleistet. Die Staubemissionen, die auch bisher unterhalb der Grenzwerte liegen, werden durch das Staubminderungskonzept weiter reduziert werden. 

Das OBA weiß um das Bemühen vieler Menschen in der Gemeinde, endlich eine bessere Lebensqualität zu erreichen, was jedoch hinsichtlich der Staub-, Verkehrs- und Lärmbelastung sowie der zahlreichen, übers Jahr verteilten Sprengungen äußerst schwierig erscheint. Wie also will das OBA im Zusammenhang mit seiner jüngsten Entscheidungsfindung den sozialen Frieden in der Gemeinde wahren beziehungsweise wieder herstellen? 

Dr. Bernhard Cramer: Wie eingangs bereits erwähnt, hat das Sächsische Oberbergamt bei allen öffentlichen Veranstaltungen aktiv mitgewirkt und dabei immer deutlich gemacht, dass für den sozialen Frieden in der Gemeinde ein gegenseitiges Aufeinanderzugehen des Unternehmers und der Gemeinde erforderlich ist. Das Sächsische Oberbergamt ist eine Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, die in dieser Hinsicht an einen rechtlichen Rahmen gebunden ist. Wir haben jedoch darauf hingewirkt, dass die freiwilligen Selbstverpflichtungen des Unternehmers hinsichtlich der Staub- und Lärmreduzierung auch öffentlich-rechtlich verbindlich geworden sind. Dies ist gerade Gegenstand des Planänderungsbeschlusses. Die Sprengarbeiten beschränken sich bereits auf das unbedingt notwendige Maß und sind insoweit hinzunehmen. Der Bergbauunternehmer hat freiwillig ein Gutachten vorgelegt mit dem Nachweis, dass Risse in den zur gutachterlichen Untersuchung freigegebenen Gebäuden zweifelsfrei nicht auf die Sprengerschütterungen zurückzuführen sind. Die Verkehrsbelastung ist nicht Gegenstand der bergrechtlichen Zuständigkeit des Oberbergamtes, wie bereits auf allen Veranstaltungen dargelegt und auch durch das Landratsamt bestätigt wurde. 

Roland Kaiser / 08.10.2018

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Kommentare zum Artikel "Oberbergamt verteidigt Genehmigung für umstrittene Haldenerweiterung"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Anwohner schrieb am

    Nach den Ausführungen des Herrn Dr. Cramer stellt sich mir die Frage "Wurden ca. 100 Teilnehmer der Veranstaltung bewusst belogen? und das vom Oberbergamt, einem untergeordneten Organ des Wirtschaftsministeriums und damit der Staatsregierung". Offenbar wird hier eine ganze Region aus Profitgier verramscht, ohne Rücksicht auf Mensch und Natur. Schließlich verdient der Freistaat an jeder geförderten Tonne kräftig mit.
    Und sollte der aufmüpfige Bürger doch einmal nachfragen, wird ihm gleich erklärt man will ja nur sein bestes und das als später blühende Landschaft präsentiert. So sieht die derzeit viel zitierte "Förderung der ländlichen Region" aus!

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