Ohne jeden Skrupel

Hier schlugen die Diebe gleich in zwei Etappen zu. Foto: Polizei
Görlitz. Bereits zum zweiten Mal haben sich unbekannte Täter auf einen Friedhof an der Schanze in Görlitz begeben und dort ihr Unwesen getrieben. Im Oktober 2019 stahlen sie vom Grab eines ehemaligen Görlitzer Stadtrates zwei schmiedeeiserne Tore sowie eine fest im Boden verankerte Grabeinfassung. Anfang November verschwand dann noch das verbliebene Mittelstück von derselben historischen Grabstätte. Der Stehlschaden belief sich auf insgesamt rund 2.000 Euro.
Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen und sucht nun nach Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Diebstählen geben können. Wer etwas gesehen hat oder Angaben zu den Tätern machen kann, wird gebeten sich im Polizeirevier Görlitz unter der Rufnummer 03581/650-0 oder in jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Kommentare zum Artikel "Ohne jeden Skrupel "
Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
Lausbub,
du fragst Was soll man tun? Die Antwort ist ganz einfach: "Den Straf-Täter angemessen bestrafen!"
Wenn es sich hier um einen Erst-Täter handelt, welcher hier die Bestrafung eines anderen Mensch selbst durchgeführt hat (Selbstjustiz) ist eine Strafe in Höhe von 25 Tagessätzen aus meiner Sicht Tat und Schuld angemessen!
Ergänzung:
Meine Antwort bezieht sich nicht auf die Friedhofseinbrecher sondern auf den Fahrrad-Schupser!
Bei den Friedhofseinbrecher muss natürlich noch die
Schadenswiedergutmachung hinzukommen!
@Erhard Jakob: Die Strafandrohung für einfachen Diebstahl beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, im schweren Fall sogar bis zu zehn Jahre (§§ 242, 243 StGB). In diesem Fall sind zudem noch weitere Straftatbestände verwirklicht: Sachbeschädigung und Störung der Totenruhe (§§ 303 und 168 StGB). Sofern der oder die Täter ermittelt werden sollten, ist es mit einer Ermahnung nicht getan. Klar, bei Ersttätern wird der einfache Diebstahl verhältnismäßig mild bestraft. Aber bei Mehrfachtätern sieht es ganz anders aus. Was soll der Staatsanwalt denn Ihrer Meinung nach tun? Wird der Dieb bei der Tatbegehung festgenommen und ist seine Identität festgestellt, ist Untersuchungshaft in den meisten Fällen nicht durch Haftgründe gerechtfertigt. Dann wird der Täter nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Beschuldigtenvernehmung natürlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Es wird aber in jedem Fall weiterhin strafrechtlich ermittelt und bei hinreichendem Tatverdacht ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben.
Die Polizei gibt sich Mühe die Täter zu schnappen. Wenn die Polizei erfolgreich sein sollte, dann schickt der Staatsanwalt die Diebe mit einer "Ermahnung" wieder nach Hause bzw. zum nächsten Einbruch!
Die Polizei gibt sich Mühe die Täter zu schnappen. Wenn die Polizei erfolgreich sein sollte, dann schickt der Staatsanwalt die Diebe mit einer Ermahnung wieder nach Hause bzw. zum nächsten Einbruch!