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Sachsenforst bleibt weiter verantwortlich

Sachsenforst bleibt weiter verantwortlich

Auf der Gladiolenwiese Dauban kommt schonende Technik, wie hier von Markus Wowtscherk demonstriert, zum Einsatz. Doch sonst? Foto: Archiv

Die Landtagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke würden lieber das Umweltministerium in der Verantwortung für das Biosphärenreservat sehen. Die Mehrheit hält jedoch wenig von einem Wechsel.

Region. Die Verwaltung der sächsischen Großschutzgebiete, zu denen unter anderem das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie die Königsbrücker Heide zählen, verbleibt beim Staatsbetrieb Sachsenforst. Der Landtag hat einen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke, diese Funktion direkt dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zuzuordnen, abgelehnt.

Die Antragsteller hatten ihren Vorstoß mit einem vermeintlichen Interessenkonflikt beim Staatsbetrieb Sachsenforst zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Wirtschaft-lichkeit begründet. „Wer Forstwirtschaft betreibt, will zuerst und hauptsächlich Holz erzeugen“, bringt die Linken-Abgeordnete Kathrin Kagelmann ihre Sicht der Dinge auf den Punkt. Und weiter: „Dafür wird er pflanzen, jagen, kalken, sprühen, entnehmen – also eingreifen –, und wenn er kann, wird er kaum etwas dem Zufall überlassen.“ Beide Ziele – Holzgewinnung und Naturschutz – auf derselben Fläche verwirklichen zu wollen, müsse „schief gehen.“ Diese Einschätzung, so Kagelmann, sei keineswegs Ausdruck eines Misstrauens gegenüber den Forstfachleuten, wie oftmals unterstellt. Aufgrund des eigenen Personalabbaus in den vergangen Jahren müsse Sachsenforst Leistungen immer häufiger ausschreiben, „was die Qualität forstlicher Eingriffe nicht zwingend erhöht.“ Eben an dieser Ausschreibungspraxis hatte sich im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein heftiger Streit entzündet, der 2015 im Hinauswurf der damaligen Reservatsleitung durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) gipfelte. Dieser hatte dem Leiter und seiner Stellvertreterin damals vorgeworfen, dass diese „die Interessen des SBS bewusst zugunsten des Fördervereins Oberlausitz verletzen würden.“

Letzterer war eigens für die Landschaftspflege auf den Flächen des Biosphärenreservats gegründet worden und musste nunmehr mit überregionalen Anbietern um die Leistungen konkurrieren. Der Petitionsausschuss des sächsischen Landtags stellte 2018 fest, dass die Vorwürfe unhaltbar seien und die frühere Reservatsleitung öffentlich rehabilitiert werden müsse – eine Aufforderung, der SBS und Umweltministerium bis heute nicht nachgekommen sind.

Wolfram Günter (Bündnis 90/Die Grünen) führt noch ein weiteres Argument ins Feld: „Es ist nationaler und internationaler Standard, dass Großschutzgebiete direkt der Obersten Naturschutzbehörde, nämlich dem Ministerium, untergeordnet sind.“ Für einen Sonderweg, wie von Sachsen beschritten, müsse es gute Gründe geben. Doch diese seien nicht erkennbar, und auch die Ergebnisse würden nicht dafür sprechen. Ganz anders sieht das der CDU-Abgeordnete Georg-Ludwig von Breitenbuch. „Es ist nicht nachvollziehbar, welchen Vorteil die Verwaltung der Großschutzgebiete durch das Ministerium haben soll. Mit abgestimmten und planvollen Maßnahmen und mit qualifiziertem Personal mit der entsprechenden Ausstattung trägt Sachsenforst seit Jahren entscheidend zur erfolgreichen Entwicklung dieser Gebiete bei.“ Dabei gehe es nicht nur um Naturschutz, sondern auch um Umweltbildung, Erholung und Regionalentwicklung. Der Naturschutz werde jedoch keineswegs vernachlässigt. Das Einzige, was durch den Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gestärkt werde, sei die Bürokratie. Die Arbeit vor Ort hingegen werde erschwert. Auch der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt (CDU), sieht die Verwaltung der Großschutzgebiete bei Sachsenforst in guten Händen: „Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat eine hohe naturschutzfachliche Kompetenz. Mehr als vier Fünftel des von Sachsenforst betreuten Landeswaldes liegen in einem oder mehreren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sachsenforst tragen dem bei der Bewirtschaftung Rechnung und stimmen sich regelmäßig mit den Naturschutzbehörden ab.“ Und weiter: „Sachsenforst ist ein Vorreiter, wenn es darum geht, naturschutzfachliches Wissen rund um das Ökosystem Wald zu vermitteln.“ Als Beispiel nennt der Minister die im Vorjahr eröffnete Wildnisschule Stenz in der Königsbrücker Heide. Die Revierleiter in den entsprechenden Gebieten würden zu „Schutzgebietsmanagern“ weitergebildet. Die Waldbewirtschaftung ordne sich den Pflege- und Entwicklungsplänen unter. Schmidt verweist auf die erfolgreich abgeschlossene Evaluierung des Unesco-Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, das diesen Titel demnach bis 2025 tragen darf.

Uwe Menschner / 01.06.2019

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