Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Steuerentlastung falsch verstanden

Steuerentlastung  falsch verstanden

Mario Krause aus See hat 2017 seine Kündigung erhalten und stellt sich gewissenhaft bei Behördengängen seinem Schicksal. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Wie die Krise der Görlitzer Industrielandschaft einen Neu-Hartz4-Empfänger in Bedrängnis bringen kann, erlebt derzeit Mario Krause aus See bei Niesky. Eine für jeden Verdienenden überschaubare Steuerrückforderung offenbart, wie schnell die Daumenschrauben bei den Kleinen angezogen werden.

Görlitz. Mario Krause war viele Jahre in einer Zuliefererfirma von Siemens in Görlitz tätig, ehe die Krise des Standortes Görlitz auch ihn mitriss. Sein Betrieb lieferte Hydraulikservice an den Weltkonzern und sortierte den damals 54-Jährigen in schwieriger Lage im Juni 2017 aus.
Da es für Mario Krause weitergehen musste, kündigte er seine Betriebsrente, die bei seinem Arbeitgeber immer als ein wichtiger Sockel betrachtet wurde, mit dem sich das mittelständische Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positionieren konnte. Denn im allgemeinen deutschen Lohnniveau konnte der Arbeitgeber im schwierigen Umfeld der Region nicht mithalten.

Doch da eine Rente bei Arbeitslosigkeit jedoch auf das Arbeitslosengeld als Vermögen angerechnet wird, entschied sich Mario Krause im Grunde ganz rational für die Kündigung der Betriebsrente, die auch er ja durch weitere Einlagen weiter hätte mitbestücken müssen. Er ließ sich 5.000 Euro auszahlen und steckte das Geld in dringende Arbeiten am Eigenheim.

Doch das behördliche Kartenhaus hat mehrere Etagen. Im Bescheid für den Steuerausgleich 2017 verlangte das Görlitzer Finanzamt im vergangenen November von Mario Krause trotz dessen Arbeitslosigkeit nun 550,23 Euro für 2017 zurück.

Hintergrund dafür ist, dass die Betriebsrente steuerbegünstigt ist und durch die Kündigung die Differenz aus dem nicht erfüllten Gesamtpaket nun wieder fällig wird. Als Einmalzahlung sogar mit erhöhtem Steuersatz. Soweit kann dies Mario Krause auch nachvollziehen, denn ein notorischer Miesepeter, der jede behördliche Verlautbarung oder gesetzliche Regelung per se infrage stellt, ist er nicht.
Vielmehr hat sich Krause mit dieser und vielen anderen, ihn betreffenden, Rechtsgrundlagen intensiv durch Recherchen im Internet auseinandergesetzt. Mario Krause legte Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein und verwies dabei darauf, dass er „aufgrund des niedrigen Verdienstes von der Steuerzahlung durch Anrechnung der Freibeträge befreit“ gewesen sei.

Unter Beifügung des aktuellen Hartz-4-Bescheides erläuterte er, dass er aktuell zur Rückzahlung nicht fähig sei und unterbreitete den Vorschlag, „meine Steuerschuld in Form eines Gefängnisaufenthalts abzutilgen. Dies wurde bei Uli Hoeneß angewendet“.

Mit seinem monatlichen Einkommen von 524 Euro sei ihm eine Rücklagenbildung auch nicht möglich. Dass er aus diesen Vermögensverhältnissen auch keinen Kredit bedienen könne, liege nahe. Das Finanzamt lehnte den Stundungsantrag am 6. Dezember mit der Begründung ab, dass Krause einen Kreditrahmen bei seiner Bank bis 1.500 Euro habe.
Dieser Rahmen ergab sich natürlich aus eingereichten älteren Dokumenten, die für den Hartz-4-Empfänger nun jedoch nicht mehr greifen. „Man fühlt sich da wie der Hauptmann von Köpenick, der mit den Unterlagen, die in der Wirklichkeit versagen, erst einmal nicht weiterkommt“. Doch selbst wenn dies möglich gewesen wäre, hätte ein Dispokredit mit 11,95-prozentiger Zinsbeauflagung eine monatliche Mehrbelastung von 5,47 Euro bei einer Rückzahlungsrate von 550,23 Euro ergeben – dies wohlgemerkt bei Hartz4-Leistungen von 433,75 Euro einschließlich Heizkosten. Zudem beklagte Mario Krause: „Ich bin auch nicht gewohnt, wie in diesem Staate üblich, Schulden durch neue Schulden zu decken!“

Nachdem das Finanzamt am 15. Januar in der Ablehnung des Widerspruchs darauf hinwies, dass „mangels ausreichender finanzieller Mittel nunmehr eine Gefährdung des Steueranspruchs vorliegt“ und nun „erst recht an der Stundungsablehnung festzuhalten“ sei, suchte Krause eine persönliche Vorsprache in der Führungsetage des Finanzamtes.

Mit Schmunzeln habe man über einen Kredit von 0 Prozent beim Amt gesprochen. „Ich leite Ihnen meine Hartz4-Einkünfte weiter und hungere, denn mit 5-Euro-Raten werde ich ja nie fertig“, habe Mario Krause zwei Zahlungen über 275 Euro angeboten. Vom Finanzamt erhielt er daraufhin am 23. Januar eine Rücknahmeerklärung des Widerspruchs vom 10. Dezember mit der Bitte diese ggf. zu unterschreiben. Tags darauf erreichte Mario Krause jedoch auch eine Mahnung über den Gesamtbetrag – nun mit 5,50 Euro Säumnisaufschlag – und schließlich vom 15. Februar über 11,00 Euro.

Zuvor hatte er am 26. Januar schriftlich beim Görlitzer Finanzamt auf ein mehrfach wie z.B. vom Bundesfinanzhof vom 8. März 1984 (I R 44/80 BStBl II 415) erlassenes Urteil hingewiesen, nach dem „Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu erlassen sind.“ Zur Zahlungsaufforderung vom 15. Februar schrieb Krause: „Ich gehe davon aus, dass Sie die Worte der Parteien, ’Steuerentlastung der unteren Einkommen’ falsch verstanden haben’“.

Till Scholtz-Knobloch / 27.02.2019

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel