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Wolfspetition nur teilweise erfolgreich

Wolfspetition nur teilweise erfolgreich

Die Schäfer aus der Ralbitzer Region – hier Martin Just – haben schon zahlreiche Politiker mit der Problematik konfrontiert. Foto: Archiv

Die Petenten aus dem Raum Neschwitz/Ralbitz haben Antwort vom Landtag bekommen. Aus ihrer Sicht fällt diese höchst unbefriedigend aus.

Region. Der sächsische Landtag hat die Petition „Begrenzung der Wolfspoulation“ (wir berichteten mehrmals) abschließend bearbeitet. Aus seiner Sicht konnte der Petition in allen Punkten teilweise abgeholfen werden. Zur Begründung verweist der Petitionsausschuss unter anderem auf die im April beschlossene Wolfsverordnung, die in Einzelfällen den Abschuss von auffälligen Wölfen erlaubt. Weiterhin verweist der Ausschuss auf die umfangreichen Hilfen, die der Freistaat für den Herdenschutz gewährt. Andererseits wird der unverändert hohe Schutzstatus des Wolfes hervorgehoben und betont, dass es noch keinerlei Übergriffe auf Menschen gegeben habe. Eine Entnahme des Rosenthaler Rudels, wie von den Petenten gefordert, sei derzeit nicht möglich.

Die Petition war vor zwei Jahren von einer Bürgerinitiative aus dem Bereich Neschwitz/Ralbitz im Internet gestartet worden und erzielte 18.614 Unterschriften. Mitinitiator Georg Lebsa zeigt sich in einer Erklärung unzufrieden mit dem Ausgang. Der Hauptforderung, die Wolfspopulation zu begrenzen, sei nicht entsprochen worden. „Ideologen, welche nur den Wolf als schützenswert erachten, muss politisch sofort Einhalt geboten werden“, fordert Lebsa. 

Im Einzelnen bemängelt er zunächst, dass die Bürgerinitiative nicht zu einer Anhörung oder zu einem „kooperativen Gespräch“ eingeladen worden sei. Fachlich zieht Georg Lebsa die Einschätzung in Zweifel, dass die Lausitzer Wölfe einer „mitteleuropäischen Tieflandspopulation“, die als gefährdet gilt, angehören. Stattdessen seien sie Teil einer „eurasisch-baltischen Metapopulation“, die nicht gefährdet sei. Demzufolge lasse sich der hohe Schutzstatus der Lausitzer Wölfe nicht rechtfertigen. Die vom Freistaat Sachsen geförderten Schutzmaßnahmen würden den Tierhaltern keinen Nutzen bringen, wohl aber der „Zaunbau-“ und der „Herdenschutzhund-Industrie.“

Anders als der Petitionsausschuss sehen die Petenten die Wölfe durchaus als Hauptgrund für viele Betriebsaufgaben von Schafzüchtern. „Dem Petenten allein fallen sofort nach jeweiligen Rissereignissen ein großer, schafhaltender Betrieb in näherer Umgebung sowie drei Einzelschafhalter im engsten Wohnumfeld ein, welche die Gefahr durch Wölfe zum Hauptgrund für ihr Aufhören deklarierten“, schreibt Georg Lebsa. Auch die Behauptung, dass es keine Zwischenfälle zwischen Menschen und aggressiven Wölfen gegeben habe, stimme nicht: Solche Vorfälle habe es 34 Mal gegeben, davon allein 30 Mal durch den zu medialer Berühmtheit gelangten Wolf „Pumpak.“ Der Einschätzung des Landtags, „die Nutzung der Kulturlandschaft durch den Menschen wird durch die Anwesenheit von Wölfen grundsätzlich nicht beeinträchtigt“, hält Lebsa entgegen: „Wir Menschen haben uns vor vielen Generationen für ein Leben in einer modernen Kulturlandschaft entschieden, jedoch nicht für ein Leben hinter Sicherheitszäunen.“

Er zieht ein aus Sicht der Petenten ernüchterndes Fazit: „Die Zustimmungsbegründung vom Freistaat Sachsen beinhaltet eine durchgängig fehlerhafte Argumentation, welche nicht auf der Realität beruht und teilweise nur mit fadenscheinigen Schutzbehauptungen belegt ist.“ Georg Lebsa fordert daher „die Wiederaufnahme sowie nachträgliche sachliche Aufarbeitung und Korrektur zur Petition“ unter Einbeziehung der Petenten.

Uwe Menschner / 13.08.2019

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