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Antrag für Autobahnausbau beim Bund eingereicht

Antrag für Autobahnausbau beim Bund eingereicht

Recht schnell staut es sich auf dem zu schmalen Lausitzer Abschnitt der stark frequentierten Autobahn A 4. Deren Ausbau soll mittel- bis langfristig für Abhilfe sorgen und einen flüssigeren Verkehr ermöglichen. Foto: Archiv

Region. Sachsens Verkehrsministerium hat heute eine erste Hürde für einen sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 4 zwischen den Anschlussstellen Pulsnitz und Bautzen-Ost genommen. Die millionenschwere Baumaßnahme ist eigenen Angaben zufolge in Berlin beantragt worden. Ziel sei die Aufnahme des Ausbaus in die Straßenbaupläne des Bundes und die Zustimmung zur Aufnahme der Planungen, hieß es aus der Landeshauptstadt.

„Insbesondere im Güterverkehrsaufkommen erwarten wir weitere erhebliche Steigerungen“, betonte Minister Martin Dulig. „Allein im Bereich Görlitz wiesen die Zählungen 2018 einen Schwerverkehrsanteil von 42 Prozent vom Gesamtaufkommen von rund 27.000 Kfz pro 24 Stunden auf. Daher ziehen wir auch für diesen Abschnitt einen weiteren Ausbau schon jetzt in Betracht. Allein mit einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene werden wir die A 4 in diesem Bereich und damit die Vielzahl der täglichen Pendler nicht entlasten können.“

Der jetzige Antrag zum Ausbau eines weiteren knapp 38 Kilometer langen Teilabschnittes mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 366,2 Millionen Euro bildet die direkte Fortführung des im September 2018 beantragten acht- beziehungsweise sechsstreifigen Ausbaus zwischen dem Autobahndreieck Nossen und der Anschlussstelle Pulsnitz.

Dulig sagte weiter: „Jetzt muss es uns gelingen, den Bund als Eigentümer der Autobahnen davon zu überzeugen, dass diese Maßnahmen in die Verkehrsinfrastruktur dringend notwendig und gerechtfertigt sind. Ein Aufschieben auf den nächsten Bundesverkehrswegeplan wäre unverantwortlich, auch vor dem Hintergrund der Verbesserung der Erreichbarkeit des ostsächsischen Raumes und zur Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz. Mit diesem Antrag untermauern wir die Bestrebungen für einen erfolgreichen Strukturwandel.“

Derzeit besteht für den Freistaat Sachsen für alle vier nun beantragten Teilabschnitte kein Planungsrecht, da die Vorhaben nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingeordnet sind. Der Bund wird die Vorhaben analog dem Bewertungsverfahren zur Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 bewerten. Bei entsprechendem Nutzen-Kosten-Verhältnis (mindestens >1) ist eine nachträgliche Einordnung in den Bundesverkehrswegeplan 2030 beziehungsweise die Zustimmung zur Aufnahme der Planungen durch den Bund möglich.

Der Ausbau der A 4 auf acht beziehungsweise sechs Fahrstreifen wird in Dresden als eine mittel- bis langfristige Aufgabe angesehen. Denn nicht nur sämtliche Anschlussstellen in dem Abschnitt müssten neu errichtet werden. Auch Brücken über die Autobahn beziehungsweise über andere Straßen, Wege oder Flussbereiche bedürfen eines Neu- oder Umbaus, so ein Ministeriumssprecher.

Redaktion / 16.05.2019

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