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Flugplatz braucht wieder einen Zuschuss

Flugplatz braucht wieder einen Zuschuss

Der Bautzener Flugplatz ist vor allem beim jährlichen Flugplatzfest gut besucht. Allerdings sind die Rahmenbedingungen für den Betrieb nicht optimal.

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Im Anflug auf Bautzen: Für den Weiterbetrieb benötigt die Gesellschaft einen Zuschuss.

Zwei Jahre nach dem Ende der Zahlungen steht der Betreiber wieder auf der Matte. Landrat Michael Harig sieht besondere Umstände und stimmt zu.

Bautzen. Einigen Abgeordneten muss es vorgekommen sein wie ein Déjà vu, als sie auf der Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung einen Punkt „Verkehrslandeplatz Bautzen“ vorfanden. Hatte doch der Landkreis mit dem Thema im Jahre 2014 vermeintlich endgültig abgeschlossen, als der Kreistag entschied, ab 2016 die Zuschusszahlungen an die Betreibergesellschaft des Flugplatzes einzustellen.

In den Jahren davor hatte vor allem die Fraktionsgemeinschaft von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dies vehement gefordert. „Auf Grundlage der aktuellen Geschäftsentwicklung besteht die Erwartung, dass der Flugplatz künftig ohne öffentliche Zuschüsse betrieben werden kann“, hatte der damalige 1. Beigeordnete des Bautzener Landrates, Steffen Domschke (CDU), damals erklärt. Und tatsächlich erregte der Flugplatzbetrieb seit 2016 kaum noch öffentliches Aufsehen.

Und jetzt das. 10 000 Euro jährlich soll die Flugplatz Bautzen Betreibergesellschaft mbH (FBB) ab 2018 bis höchstens 2026 (dann endet der Pachtvertrag des Landkreises Bautzen mit der Eigentümerin, der Litten Flugplatz GmbH) vom Landkreis erhalten. Weitere 7000 Euro will laut vorliegender Absichtserklärung die Stadt Bautzen beisteuern. Bewahrheitet sich nun das vor Jahren oftmals beschworene Szenario vom Flugplatz Bautzen als „Faß ohne Boden“, das dauerhaft nicht ohne Zuschüsse betrieben werden kann?

Ja und nein. Einerseits bestätigt sich die Befürchtung, dass die Eigentumsverhältnisse – die FBB ist Unterpächterin des Landkreises, der wiederum Pächterin der Litten Flugplatz GmbH ist – eine gedeihliche Entwicklung behindern. So erklärt Landrat Michael Harig (CDU): „Diese besondere Situation führt dazu, dass flugaffine Dienste, wie Hangarbau und Vermietung von Stellplätzen, vertraglich ausgeschlossen sind.

Ein Flächenverkauf an Dritte bei Ansiedlungswünschen findet nicht statt. Ein unternehmerisches Handeln der FBB ist nur eingeschränkt möglich.“

Dies alles war allerdings auch 2014 schon bekannt. Doch der Landrat sieht noch weitere, erst unlängst hinzugekommene Belastungen: „2017 waren erhebliche Instandhaltungsmaßnahmen an der Landebahn erforderlich, die zu Einnahmeausfällen über mehrere Monate durch fehlende Landegebühren führten. Hinzu kam die Verfügung der Eigentümerin, eine bisher von der FBB als Event- und Lagerraum genutzte Halle abzureißen.“ Eine Vielzahl von Verhandlungen, resümiert Michael Harig, hätten das Ziel, bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Flugplatzbetrieb zu schaffen, nicht erreicht.

Um den Flugbetrieb weiterhin gewährleisten zu können, sei die Zuschusszahlung von Stadt und Landkreis erforderlich. „Sollte die FBB den Flugbetrieb einstellen, müsste innerhalb eines Jahres ein neuer Betreiber gefunden werden, sonst erlischt die Betriebsgenehmigung, und der Landeplatz bleibt dauerhaft geschlossen“, warnt Landrat Michael Harig. Dann würde auch der hier stationierte ADAC-Rettungshubschrauber sprichwörtlich in der Luft hängen.

„Der angebotene Zuschuss von 17 000 Euro durch Stadt und Landkreis Bautzen würde es uns ermöglichen, den Flugbetrieb fortzusetzen“, bestätigt auch der Geschäftsführer der FBB, Dieter Wolfermann. Der Bautzener Oberbürgermeister Alexander Ahrens (SPD) hat den Willen der Stadt Bautzen zur Zuschusszahlung bereits erklärt, eine Entscheidung des Stadtrates steht allerdings noch aus.

Uwe Menschner / 23.04.2018

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