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Husarenhof-Klage abgewiesen

Husarenhof-Klage abgewiesen

Noch immer von einem Brand gezeichnet: der Husarenhof. Foto: RK

Bautzen. Im Streit um das ehemalige Hotel „Husarenhof“ ist eine erste Entscheidung gefallen: Die Bautzener Richter am Landgericht Görlitz haben die im letzten Herbst eingereichte Klage des Gebäudeeigentümers abgewiesen. Der Landkreis Bautzen braucht demnach keine Miete und auch keinen Schadensersatz in sechsstelliger Höhe an die Säurich-Sassenscheidt GbR zu entrichten. Allerdings war das Urteil zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht rechtskräftig. „Wir müssen uns intern erst einmal mit den Anwälten besprechen“, teilte Geschäftsführer Erik Sassenscheidt auf Anfrage mit. Sobald seinem Unternehmen das Urteil zugestellt worden ist, hat es einen Monat lang Zeit, Berufung beim Oberlandesgericht Dresden einzulegen. Seitens des Landkreises hieß es, die Entscheidung bestätige dessen Rechtsauffassung. „An der halten wir fest, sollte es zu einer Berufung kommen“, betonte Behördensprecherin Frances Lein.

Hintergrund: Während der Flüchtlingskrise entschied sich der Landkreis dazu, den Husarenhof als Asylbewerberunterkunft herrichten zu lassen. In diesem Zusammenhang schloss er einen Vertrag mit den Eigentümern des Hauses, den er wenige Monate später jedoch wieder aufkündigte. Nach dem verheerenden Dachstuhlbrand im Februar vergangenen Jahres sei das Gebäude nicht mehr vollständig nutzbar gewesen, stellten die Richter nun fest und gaben damit dem Landkreis recht. Sie bezogen sich in erster Linie auf Paragraf 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches. „Dieser gestattet es dem Mieter, sich von einem Mietvertrag zu lösen, wenn ihm der nach dem Vertrag vereinbarte Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht oder nicht rechtzeitig gewährt wird“, erklärte Gerichtssprecher Reinhard Schade. „Ein Verschulden des Vermieters ist nicht erforderlich.“ Indes schläft der verwaiste Husarenhof weiter seinen Dornröschenschlaf. Fragen nach einem künftigen Konzept für die Immobilie ließen die Eigentümer in Hinblick auf das Gerichtsverfahren bislang unbeantwortet. Der Landkreis wiederum hält sich dahingehend bedeckt, hinsichtlich der Asylbewerberzahlen eine Prognose abzugeben. „Ob die Zahl wieder steigt, ist ungewiss“, sagte Frances Lein. „Aktuell haben wir bis Ende Juli eine Zuweisungszahl von 25 Personen monatlich als Prognose bekommen.“ Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge pro Woche 25 Flüchtlinge, die in den Landkreis kamen. „Wir können daher keine Gebäude vorhalten oder kaufen rein auf spekulativer Annahme, ob die Zahl wieder steigen wird.“ Und weiter: „Da die Zahl der neuen Zugänge sehr niedrig ist, werden wir auslaufende Verträge mit Heimbetreibern nicht verlängern. Für einen erneuten Anstieg der Flüchtlingszahlen hat der Freistaat zunächst ausreichend Kapazitäten aufgebaut, die sich bei Bedarf aktivieren lassen.“

Roland Kaiser / 01.08.2017

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