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Update: Landkreis Bautzen knackt kritische Marke

Update: Landkreis Bautzen knackt kritische Marke

Bautzen. Der Landkreis Bautzen ist zum Corona-Risikogebiet geworden. Den aktuellen Zahlen zufolge, die am Dienstagnachmittag von der Kreisverwaltung im Internet veröffentlicht wurden, beträgt die 7-Tage-Inzidenz 54 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner. Welche weitergehenden Maßnahmen in Hinblick auf die jüngste Entwicklung getroffen werden, konnte eine Landratsamtssprecherin auf Anfrage zunächst nicht sagen. Laut der Sächsischen Corona-Schutzverordnung sind unter anderem Kontaktbeschränkungen für den Fall vorgesehen.

„Da die letzte Verschärfung erst am 17. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, wäre es nicht zweckmäßig innerhalb nur weniger Tage eine erneute Verordnung zu erlassen“, hieß es in einer am späteren Dienstagnachmittag versandten Erklärung des Bautzener Landratsamtes. „Vielmehr wird erwartet, dass der Freistaat Sachsen innerhalb der nächsten Tage konkrete Vorgaben für jene Landkreise erlässt, die die Grenzen von 35 oder 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschreiten. Diese Vorgaben würden dann in einer Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen Anwendung finden. Die im Juni 2020 avisierten Maßnahmen entsprechend des Corona-Stufenplanes des Landkreises Bautzen finden somit keine Anwendung soweit sie nicht in der Allgemeinverfügung vom 16. Oktober 2020 enthalten sind.“

Insgesamt gelten momentan 262 Menschen im gesamten Landkreis Bautzen als infiziert. Davon befanden sich zuletzt zwölf in stationärer Behandlung.

Beherbergungsverbot an der Küste gekippt

Doch es gibt auch gute Nachrichten für die Menschen in den Oberlausitzer Corona-Risikogebieten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat heute das umstrittene Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern gekippt und damit zwei Eilanträgen aus der Hotelbranche stattgegeben. Zur Begründung wurde angeführt, dass das OVG der Auffassung ist, dass ein sachlicher Grund, Beherbergungsgäste aus sogenannten Risikogebieten anders zu behandeln als beispielsweise Schüler, Studenten, Berufspendler und andere in der Verordnung genannten Personen, die ebenfalls aus sogenannten Risikogebieten einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten dürfen, nicht überzeugend dargelegt sei. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Redaktion / 20.10.2020

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