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Lockdown ist beschlossene Sache

Lockdown ist beschlossene Sache

Restaurants mussten bereits schließen, jetzt sind ein Großteil des Einzelhandels, die Schulen und Kitas an der Reihe. Sachsen fährt aus Angst vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus das Leben stark herunter. Foto: Archiv

Region. Der harte Lockdown in Sachsen ist beschlossene Sache. Nachdem Dresden am Freitag grünes Licht für eine verschärfte Corona-Schutzverordnung gegeben hat, stehen nunmehr auch die Details fest. Ab Montag, 14. Dezember, werden die Menschen ebenso in der Oberlausitz mit weiteren Einschränkungen konfrontiert. Die Regelung ist vorerst bis zum 10. Januar 2021 befristet.

Die Verordnung sieht insbesondere Ausgangsbeschränkungen sowie eine nächtliche Ausgangssperre vor. Zudem muss ein Großteil der Geschäfte und Läden schließen. Dazu zählen unter anderem Einkaufszentren. Erlaubt ist hingegen weiterhin die Öffnung von Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung. Das betrifft den Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende und –vermarktende Baumschulen, Gartenbaubetriebe und Floristen. Die Kundenbeschränkungen pro Quadratmeter in Geschäften gelten nach wie vor. Die zulässige Höchstkundenzahl, die gleichzeitig anwesend sein darf, ist im Eingangsbereich bekanntzugeben. Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen.

Verlassen der eigenen vier Wände nur bei triftigen Gründen möglich

Der Alkoholausschank und –konsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet und gilt in der Öffentlichkeit, sobald sich Menschen dort begegnen. Jeder wird zudem angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Die Landesregierung empfiehlt ferner, auf Reisen, Besuche und Einkäufe zu verzichten, insbesondere in anderen Bundesländern oder im Ausland. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind den Angaben zufolge auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres würden nicht mit darunter zählen. Erlaubt seien Beerdigungen und Eheschließungen mit maximal zehn Personen.

Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist laut der neuen Schutzverordnung untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem der Weg zur Arbeit, Schule, Kita oder zum Arzt, unaufschiebbare Prüfungen, das Einkaufen für den täglichen Bedarf und die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereiches oder des Arbeitsplatzes oder zur nächstgelegenen Einrichtung zur Grundversorgung, Besuche bei Partnern, Hilfsbedürftigen, Kranken oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Treffen und Besuche mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis maximal fünf Personen, die Begleitung Sterbender und Beerdigungen sowie das Sporttreiben und die Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

Kleine Lockerungen zu Weihnachten nach wie vor nicht vom Tisch

Bei landesweit fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt zwischen 22 und 6 Uhr früh eine Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist in dieser Zeit lediglich aus folgenden Gründen zulässig: Ausübung des Berufs, der Weg zur Kindernotbetreuung, der Besuch des Ehe- oder Lebenspartners, die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, der Besuch hilfsbedürftiger Menschen und Kranker sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Arztbesuche, die Begleitung Sterbender, die unabdingbare Versorgung von Tieren sowie in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember die Teilnahme an einem Gottesdienst. Heiligabend und die Silvesternacht werden ebenfalls als triftige Gründe angeführt. In dem Zusammenhang hatte die Landesregierung bereits angekündigt, anlässlich des Weihnachtsfestes eine zeitweise Lockerung zuzulassen. Ab dem 23. Dezember, 12.00 Uhr, bis zum 27. Dezember, 12.00 Uhr, seien Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zulässig.

Versammlungen sind unter freiem Himmel ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1.000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Teilnehmer, Versammlungsleiter und Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und der Mindestabstand von anderthalb Metern gewahrt wird. Bei fünf Tagen andauernder Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis sind Versammlungen auf maximal 200 Personen zu begrenzen, bei einer fünf Tage andauernden Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 300 Neuinfektionen sind lediglich zehn Teilnehmer erlaubt. Im Einzelfall könnten Ausnahmen erteilt werden, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sei.

Schulen und Kitas werden erneut dicht gemacht

Anders als noch im Frühjahr bleiben Spielplätze geöffnet, teilte das Bautzener Landratsamt mit. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung müssen jedoch schließen - und zwar bis einschließlich 8. Januar 2021. In den Wochen vor und nach den Weihnachtsferien – also vom 14. bis 18. Dezember und 4. bis 8. Januar - befinden sich die Schülerinnen und Schüler in häuslicher Lernzeit. Die Schulbesuchspflicht werde für diesen Zweck aufgehoben, hieß es vonseiten des Kultusministeriums. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 sowie für Kita- und Hortkinder werde eine Notbetreuung angeboten. Das sehe die neue Corona-Schutzverordnung ebenfalls vor. Kultusminister Christian Piwarz warb dafür, während der häuslichen Lernzeit die Online-Angebote des Freistaates zu nutzen.

Redaktion / 12.12.2020

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