Das 2009 modifizierte sächsische Bestattungsgesetz hat nach Informationen von Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu zu einem Anstieg von Fällen geführt, in denen aufgrund der Diagnose "Todesart unklar" ermittelt wird.
Dies kommt vor allem dann zum tragen, wenn es bei der medizinischen Behandlung des Betroffenen zu Komplikationen gekommen ist, in deren Folge später der Tod eintrat. Während es früher nur vereinzelte angezeigte Fälle gegeben habe, seien allein im November 2011 37 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Görlitz anhängig gewesen. "Wir müssen prüfen, ob ein Fremdverschulden vorliegt. Die Obduktion bietet dafür eine sichere Entscheidungsgrundlage." Bis die Leiche dann zur Bestattung freigegeben werde, könnten durchaus bis zu drei Wochen vergehen.









