30.01.2012
LÖBAU
Videoüberwachung brachte den Beweis
ROLF HILL

Der Sachverhalt – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – war diesmal anhand eines Videos klar erwiesen, die Angeklagte obendrein geständig. So gesehen hätte es also gar nicht zur Hauptverhandlung gegen Gerlinde H. am Amtsgericht Löbau kommen müssen.

Doch zuerst einmal zum Gegenstand der Anklage. Am 9. Februar des vergangenen Jahres, gegen 12.00 Uhr, stieg die 54-jährige aus Ebersbach-Neugersdorf auf dem Personalparkplatz des dortigen Klinikums in ihren Pkw Golf, um nach Hause zu fahren.
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Beim Zurückstoßen rammte sie einen hinter ihr abgestellten BMW. An diesem entstand dabei ein Sachschaden von rund 1.300 Euro. Nun habe sie irgendwie die Nerven verloren oder ein Blackout gehabt, berichtete Frau H. Sie könne noch immer nicht mit Bestimmtheit sagen, ob sie ausgestiegen sei, um den Schaden an beiden Autos zu begutachten oder gleich wegfuhr. Nur an ein Geräusch oder einen Stoß erinnere sie sich.

Zu Hause angekommen, informierte sie weder Ehemann noch Tochter von dem Zwischenfall, bis am nächsten Tag die Polizei vor ihrer Türe stand. Der Personalparkplatz der unmittelbar an der Grenze zur Tschechischen Republik gelegenen Klinik wird nämlich per Video überwacht.

Und so war es für die Geschädigte nicht schwer, das Geschehen nachvollziehen und die Verursacherin feststellen zu lassen. Im Ergebnis dessen erließ das Amtsgericht Löbau einen Strafbefehl in Höhe von 20 Tagessätzen a 25 Euro, also 500 Euro insgesamt.
Dagegen legte nun ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Helmut Berger, fristgemäß Berufung ein. Vom Vorsitzenden, Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring, nach den Gründen befragt, da seine Mandantin ja geständig war, antwortete er, dass es dieser auf eine "saubere" Akte ankomme.

Da es bisher weder im Bundeszentralregister noch im Verkehrszentralregister irgendwelche Eintragungen gab, regte er an, das Verfahren gegen gewisse Auflagen einzustellen.
Damit zeigten sich sowohl Staatsanwalt Jürgen Ebert als auch der Vorsitzende einverstanden, legten aber die damit verbundene Auflage auf 700 Euro fest.

Das wiederum akzeptieren sowohl die Angeklagte als auch ihr Verteidiger, und es erging ein entsprechender Beschluss. Sobald Gabriele H. die im Februar beginnende Ratenzahlung beendet hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt.


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