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Schirgiswalde-Kirschau: Radweg für den Wurbisberg

Schirgiswalde-Kirschau: Radweg für den Wurbisberg

Vorgesehen ist ein Geh- und Radweg zwischen Oppach und dem Ortseingang von Wurbis.

Wurbis. Die im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung handelnde LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat den aktuellen Stand zum geplanten Neubau einer Radverkehrsanlage entlang der B 96 zwischen Oppach und Wurbis der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Termin im Zuge der Stadtratssitzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau fand vor dem Hintergrund der laufenden Vorplanung für das Projekt statt. Dabei wurde auch ein Ausblick auf die noch folgenden Schritte gegeben.

Vorgesehen ist ein Geh- und Radweg zwischen Oppach und dem Ortseingang von Wurbis. Der Planungsbereich erstreckt sich damit über eine Länge von rund 1,5 Kilometern. Gemäß den geltenden Regelwerken ist eine Breite von 2,5 bis 3 Metern für die neue Verbindung geplant.
Die Fertigstellung der Vorplanung für das Projekt ist bis Ende dieses Jahres vorgesehen. Im Zuge der Vorplanung werden verschiedene Varianten für die neue Verbindung betrachtet. Ziel ist die Festlegung einer Vorzugsvariante zur weiteren planerischen Konkretisierung. Die Festlegung der Vorzugslösung erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Im nächsten Planungsschritt wird dann im Rahmen des Vorentwurfes die herausgearbeitete Vorzugslösung mit konkreten räumlichen und technischen Eigenschaften untersetzt. Darauf aufbauend ist der Feststellungsentwurf zu erarbeiten.

Zur Herstellung des Baurechts wird aktuell von einem Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen ausgegangen. Erst mit bestehendem Baurecht ist eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln möglich.
Nach derzeitigem Stand der Planungen wird für den Neubau von einem Zeitraum von rund einem dreiviertel Jahr ausgegangen. Belastbare Aussagen zu einem möglichen Baubeginn sind vor dem Hintergrund der folgenden Planungs- und Genehmigungsschritte noch nicht zu treffen.

Redaktion / 26.12.2023

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