Gestern zeigte eine 56-Jährige der Polizei an, dass sie um 4.500,- € betrogen wurde. Beim Onlinebanking sei sie zur Eingabe einer Transaktionsnummer aufgefordert wurden.
Die dabei benutzte Internetseite war offensichtlich gefälscht, da der oder die unbekannten Täter die eingegebene TAN dann für eine unberechtigte Überweisung von 4.500,- € auf ein Konto im Ausland benutzten.
Die Polizei rät allen Onlinebanking-Kunden dringend, die Sicherheitshinweise ihrer Banken zu beachten. Die Verwendung eines tagaktuellen Virenschutzprogramms sollte dabei genauso selbstverständlicher Standard sein, wie die Beachtung, dass die originale sicherheitszertifizierte und verschlüsselte Internetseite verwendet wird.
Bei der Verwendung mobiler TANs muss auch die im Handydisplay mitgeteilte Bankverbindung mit der tatsächlich beabsichtigten Überweisung verglichen werden.





