Das Landgericht Bautzen wird Außenstelle des Landgerichts Görlitz. Das hat der sächsische Landtag mehrheitlich beschlossen. Görlitz wird zugleich zum sorbischen Heimatkreis erklärt. Im Vorfeld hatte es heftige Proteste gegen diese Pläne gegeben.
Stadt und Landkreis befürchteten eine Schwächung des Bautzener Standortes. Zuletzt hatten Sorbenvertreter protestiert, weil sie ihr Recht auf die sorbische Sprache gefährdet sahen. "Sorbischer Heimatkreis bedeutet nicht Siedlungsgebiet", stellte der Bautzener FDP-Abgeordnete Mike Hauschild in einer ersten Reaktion klar. Es bestehe keine Pflicht zur sorbischen Ausschilderung im Landkreis.
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Hingegen gebe es nun das Recht, am Gericht sorbisch zu sprechen. Auch für die Bürger ändere sich wenig. Sämtliche Kammern blieben in Bautzen, lediglich das Schwurgericht komme nach Görlitz und damit die Mordfälle und ähnlich schwere Verbrechen. "95 Prozent aller Verhandlungen bleiben in Bautzen", betont Hauschild. Das treffe auch für sämtliche Richter zu. Mit der Änderung sei aber gewährleistet, dass die Richter im Krankheitsfall in Görlitz einspringen könnten. Das sei nur innerhalb des Landgerichtsbezirks möglich.
Zum Argument der Sorben gibt Mike Hauschild zu bedenken, dass deren Rechte sogar gestärkt würden. "Bisher war nur Bautzen Heimatkreis der Sorben, obwohl ihr Siedlungsgebiet mit der Region um Schleife auch im Kreis Görlitz liegt." Mit der Änderung könnten sie nun sowohl in Bautzen wie auch am Görlitzer Gerichtstandort sorbisch sprechen. Wichtig sei der Unterschied zwischen Siedlungsgebiet und Heimatkreis. Obwohl zum Beispiel Radeberg oder Arnsdorf zum Heimatkreis der Sorben zählen, werde man hier keine sorbische Beschilderung finden, da es sich nicht um das Siedlungsgebiet handle. "Genauso ist das in Görlitz", meint Hauschild. Es sei unredlich, die Sorben vors Loch zu schieben, um das Standortortegesetz zu verhindern.
Der Bautzener CDU-Abgeordnete Marko Schiemann hatte sich bei der Abstimmung gegen seine Partei gestellt. Ein von ihm noch kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag wurde zuvor abgelehnt. Bei der namentlichen Abstimmung stimmte er mit einem weiteren Koalitionsmitglied gegen das Gesetz.









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