28.04.2011
ZITTAU
Waldmensch muss jetzt vor Gericht
STEFFEN LINKE

Öff! Öff! | Steffen Linke

Waldmensch Jürgen Wagner alias Öff!Öff! muss sich am Donnerstag, 5. Mai, ab 13.00 Uhr, vor dem Amtsgericht Löbau wegen der Verbreitung pornografischer Schriften in Tateinheit mit der Verletzung des höchst  persönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen verantworten.

Der Prozess sollte eigentlich schon am 2. Dezember des vergangenen Jahres über die Bühne gehen ("Oberlausitzer Kurier" berichtete). Damals war aber sein Rechtsanwalt krank geworden. Im zweiten Anlauf will Öff!Öff! nicht in seiner "Kluft", sondern im Anzug zur Verhandlung erscheinen, "weil der Prozess nicht an Äußerlichkeiten scheitern soll.
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"Denn ich bin sehr daran interessiert, dass die Angelegenheit geklärt wird." Jürgen Wagner hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Wie der Prozess ausgeht, hängt von Aussagen, Entwicklungen und Details des Gerichtsverfahrens ab.

Kommentare zu

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

Öff Öff, ganz so wie du die Sache siehst,
sehe ich sie nicht!
Richtig ist ganz sicher, dass du mit der Verbreitung der Porno-Aufnahmen nichts zu tun hast.
Der wahre Schuldige wird sicher ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden.
Doch du hast im Anschluß an die Verhandlung Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGEIT mitten ins Gesicht gerotzt. Ich glaube nicht, dass sie sich das von dir bieten lässt.

Möglicherweise hat in diesem Fall die Anzeigeerstatterin den Staatsanwalt getäuscht.
Auch zu Guttenberg soll die Uni Heidelberg getäuscht haben. In der Hoffnung, dass mein Leserbrief hier zum Thema passt, möchte ich ihn hier einstellen:
PRESSEMELDUNG:
*Die Uni Heidelberg stellte fest, dass >von und zu Guttenberg< "absichtlich" getäuscht hat*
...................................................................................
Zur Täuschung gehören immer mindestens Zwei!
Einer der täuscht und einer der sich täuschen lässt.
Jetzt stellt sich die Frage.
"Haben die zuständigen Fachleute bei der Bewertung der Doktor-Arbeit absichtlich, grob fahrlässig oder unter Aufbietung immens hoher krimineller Energie weg geschaut bzw. sich "täuschen" lassen.
Zumindest muss sich die Uni die Kritik gefallen lassen,
dass sie Doktor-Titel unter Wert verramschen!
Das ist natürlich eine schwere Bürde für alle Doktorranten, welche von dieser >Schlampen-Uni< die Doktor-Würde erhalten haben.

Liebe Interessierte am Gerichts-Prozeß gegen mich wegen "Verbreitung von Pornographie"!

Der Gerichts-Prozeß ist vertagt worden auf einen zweiten Verhandlungs-Tag. Hauptsächlich, weil der Haupt-Zeuge der Anklage nicht gekommen ist. Ihm wurde ein Strafgeld von 500 Euro und die Kosten des Verhandlungs-Termins auferlegt...

Zu Anfang beantragte mein Anwalt, als Pflicht-Verteidiger von mir eingesetzt zu werden, und betonte, daß ich in Unterschied zu "normalen" Menschen in unserem Gesellschafts-System sozusagen aus einem religiösen Gewissens-Prinzip (Religions-Freiheit!!!) heraus nicht imstande bin, mich "normal" auf ausreichend effektive Weise zu verteidigen: Mein "religiöses Gewissens-Prinzip" - wie ich es dann nochmal erklärte -  besteht darin, daß ich mit anderen Menschen nur noch in LIEBE Geschenke austausche, ohne Gewalt- und Vergeltungs-Handlungen...  Und deshalb kann ich z.B. keine gewaltsamen, staatlich-juristischen Mittel (Gegen-Anzeigen usw.) einsetzen, um mich zu verteidigen oder Rechts-Ansprüche von mir durchzusetzen... Und ich verzichte auch, wo immer möglich, von mir aus darauf, "schlecht" oder angreifend über andere Menschen zu sprechen usw...  Und da ich ohne Geld lebe, kann ich keinen Rechts-Anwalt bezahlen usw...  Das Gericht lehnte den Antrag ab, obwohl ich - wenn ich den weiteren Verlauf der Verhandlung anschaue - es daran doch auch als klar ablesbar betrachte, daß ich ohne Anwalt wohl an manchen Stellen ziemlich "verloren" gewesen wäre... Ich hätte z.B. die möglichen juristischen Vorbehalte und Einschränkungen bzgl. des später angesprochenen "Gummi-Paragraphen" gar nicht gewußt, und dann hätte der Staats-Anwalt einfach gesagt (wie er eh auch ansetzte): Wir haben da doch ein Gesetz, wo wir das als Straftat drunter packen können - und zack, fertig... Ist das faire Behandlung oder Gleichbehandlung, wenn da solche Unterschiede der Behandlung vor dem Gesetz erkennbar sind, je nachdem ob mit oder ohne Anwalt?

Der dann folgende Prozeß-Verlauf brachte schon zutage, daß der Vorwurf der "unaufgeforderten Verbreitung von Pornographie" gegenüber dem Zeugen der Anklage sich nicht wirklich aufrecht erhalten lassen wird, wenn der Zeuge bestätigt, daß ich mit den Back-up-DVDs meines alten, kaputt gegangenen Notebooks (- auf denen u.a. die paar Sex-Fotos auch waren -) zu ihm eingeladen war, um ein anderes Notebook, welches er mir leihen wollte, damit einzurichten, und wir dabei ausdrücklich absprachen, daß er gar nicht in die DVDs hineinschauen würde...
Bzgl. der 'Verletzung des Bereichs intimer Bild-Aufnahmen(hier der Ex-Freundin)', was der zweite Anklage-Punkt war, bezieht sich die Anklage auf einen ziemlich gummi-artigen Gesetzes-Paragraphen, wonach es in sehr allgemein formulierter Weise strafbar ist, einem anderen Menschen 'irgendwie' Zugang zu intimen Fotos von jemandem zu ermöglichen...  Wie mein Anwalt erläuterte, war die Absicht des Gesetzgebers aber, daß damit verletzende Aktionen des Zugänglich-Machens von Bildern gemeint waren, nicht aber Aktivitäten, die überhaupt nicht verletzend motiviert sind und wirken (- in meinem Falle sah sich der betreffende Mensch die Sex-Fotos gar nicht an! -) wie z.B. "beruflich" motivierte Handlungen, wie in meinem Falle, daß ein 'technischer System-Administrator' meiner Notebooks mir mit Verwendung meiner Gesamt-Daten-Back-up-DVD beim Einrichten eines Notebooks hilft... (Noch dazu mit von meiner Seite aus gewollter ausdrücklicher Absicherung, indem er mir versprach, daß er nicht in den Inhalt der DVDs hineinschauen würde!...)
Wenn derartiges in allgemeiner Form kriminalisiert werden sollte, was bedeutet es dann, wenn jemand, der z.B. intime Fotos auf seinem Handy hat, es mal einem anderen kurz gibt, damit dieser damit einen Anruf tätigen kann (vielleicht sogar auch in beruflichem Kontext)?  Oder was ist bei Handies oder Notebooks, die beschädigt sind, und die man einem Reparatur-Service gibt? Oder, wie ich es vor der Verhandlung schon als Veranschaulichung verwendete, wenn man einen Rucksack mit einem persönlichen Foto-Album drin (oder Handy mit Intim-Bildern) mal kurz irgendwo (bei einem Freund oder irgendwelchen Menschen) abstellt? Usw...   (Schon gar, wenn da keine Absicherungs-Absprachen mit verbunden sind...)
Es wurden mir am Ende als Vorschläge aus zurückgezogenen Beratungen unter Richter und Anwälten darüber, wie man die Gerichts-Verhandlung vielleicht direkt beenden könnte, angeboten, 1. daß das Verfahren eingestellt würde, wenn ich einige Sozial-Stunden leisten würde, oder - etwas später - 2. daß vom ersten Anklage-Punkt (Verbreitung von Pornographie) abgesehen würde und nur bezüglich des zweiten Punktes (Verletzung des Bereichs intimer Bild-Aufnahmen) das Verfahren mit einer Art "Verwarnung" für mich dann eingestellt würde...
Ich lehnte beide Vorschläge ab. Ich möchte eine Einstellung des Verfahrens ohne Bedingungen, oder Freispruch. Zumal man das Verfahren in einem größeren Zusammenhang sehen muß: Wie mein Anwalt offen - aus dem Einblick in die Akten - bei der Verhandlung bestätigen konnte, ist der im Moment verhandelte Anklage-Punkt sozusagen das übrig gebliebene Ende einer jahrelangen Lawine einer Verleumdungs- und Anzeigen-Kampagne gegen mich, wo eine Serie schwerster Vorwürfe gegen mich erhoben wurden (Vergewaltigung, Mißbrauch Minderjähriger, Betrug usw.), ausgehend von einer anonymen Mail, und dann mit seeeeeeeehr aktiven Ermittlungen des Staates gegen mich (- wozu bei der Verhandlung vom Staats-Anwalt auch wieder direkt ausgesprochen wurde, daß man Straf-Verfolgung gegen mich "im öffentlichen Interesse" sehe... -)...  BEI ALL DEN ERMITTLUNGEN, UND TROTZ ALL DES EIFERS DABEI, IST NICHTS HERAUSGEKOMMEN!!!!!!!  Und zum Schluß verbeißt man sich nun  in die Vorwürfe der gegenwärtigen Verhandlung, die - wie ich klar sagen will - sehr unverhältnismäßig sind...  Da hält man sich an einem Strohhalm noch fest, der schon einen Riß hat...  Wenn das Verhandelte als verurteilenswerte Straftat behandelt wird, dann laufen viiiiele Verbrecher rum, bzw. werden viiiele Menschen dadurch kriminalisiert...  Auf sicher weder sinnvolle noch dem Gesetzes-Sinn entsprechende Weise!!!

Also sollte man damit aufhören. Ich werde das gesamte Vorgehen gegen mich nicht durch irgendeine Form von Schuld-Eingeständnis beschönigen. (Zumal der Staats-Anwalt es bei der Verhandlung auch fortsetzte, falsche Vorwürfe gegen mich zu vertreten wie, daß ich nicht nur Geschenke austauschen würde, sondern z.B. Fahrkarten kaufen würde usw...; und zumal auch, wenn man in die Einzelheiten geht, z.B. die Ex-Freundin dazu mal verhört, sich wohl zeigen kann, daß mir gegenüber an mehreren Stellen viiiiel intim-verletzender gehandelt wurde, auch direkt in Verbindung mit den besagten Sex-Fotos bzw. Daten-DVDs, und auch in diesem Sinne keinerlei ausgewogene Verhältnismäßigkeit besteht etc...!)

Meine Einladung an die Gegen-Seite (bzw. meine "Konflikt-Partner", wie ich es lieber nenne...), auch an den Staat, ist, daß wir insgesamt umschalten von gewaltsamen Formen der Konflikt-Austragung (auch durch die Staats-Gewalt) auf eine "Argumente-statt-Fäuste"-Kultur! Wenn das jetzige Gesellschafts-System mit einem PAZIFISTISCHEN Regime-Gegner wie mir nicht in solchem Sinne von "Argumente statt Fäuste" umzugehen vermag, wo soll diese Kultur zustande kommen?

LICHT UND LIEBE FÜR ALLE !

Öff Öff

Mit den Links scheint es nicht so gut zu klappen...
Ich kopiere gleich mal mein Protokoll der Gerichts-Verhandlung hier direkt hinein...

Aber erstmal ein paar Antworten:
Lieber Erhard! Ich beleidige NIE einen anderen Menschen, ich werde NIE polemisch gegen andere Personen, und verurteile NIE einen anderen Menschen, wie es meine "Konflikt-Partner" immer wieder tun, und ich beleidige auch nicht die Gerechtigkeit... (Ob man da von "Göttin" reden will oder so, ist in meinen Augen eh was anderes...)
Aber ich sage GANZ OFFEN, daß da eine jahrelange Verleumdungs- und Anzeigen-Kampagne gegen mich, von Privat-Personen und Staat (der Staats-Anwalt äußerte wieder, auch im Prozeß, falsche Unterstellungen gegen mich wie, daß ich Fahrkarten kaufen würde usw...), sich an einem letzten 'brüchigen Strohhalm' gegen mich fest-klammert... Was ihnen keinen Vorteil unterm Strich bringen wird, ob sie mich dafür verurteilen werden oder nicht!
ANSONSTEN HABEN SIE NÄMLICH GAR NICHTS GEGEN MICH GEFUNDEN UND WERDEN ES AUCH NICHT FINDEN !
UND KÖNNTEN ES - WOZU ICH IN ALLER LIEBE EINLADE - EIGENTLICH NUN ALS GRUND NEHMEN, AUF "ARGUMENTE-STATT-FÄUSTE"-STRATEGIE UMZUSTELLEN !
ES KANN NICHT SEIN, DASS NOTWENDIGE GESELLSCHAFTLICHE VORWÄRTS-ENTWICKLUNGEN (WIE VON "MEHRHEITS-DEMOKRATIE" ZU "KONSENS-DEMOKRATIE GLOBALEN TEILENS") ZU SEHR DURCH DAS KLAMMERN PRIVILEGIERTER BEVÖLKERUNS-GRUPPEN AN IHREN PRIVILEGIEN BEHINDERT WERDEN !

Aber Karla, ich hacke doch nicht auf dir herum. Ich ztu mich nur angemessen verteidigen, wenn du mich angreist. Am besten du greifst mich nicht mehr an, dann brauch ich mich nicht verteidigen bzw. zurück schlagen. Wir könnten doch auch fair, sachlich und respektvoll miteinander umgehen.



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