Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Steina plant ein neues Wohngebiet

Steina plant ein neues Wohngebiet

Hatte der ursprüngliche Planentwurf noch 15 Einfamilienhäuser vorgesehen, so weist der aktualisierte Entwurf zwölf Bauplätze aus.

Steina. Die Gemeinde hat den Bebauungsplan „Wohnbebauung am Sportplatz“ erneut öffentlich ausgelegt, nachdem dies bereits 2018 zum ersten Mal erfolgt war. Das Anliegen des Planes besteht darin, Bauflächen für Einfamilienhäuser im Ortszentrum auszuweisen. „In der Gemeinde Steina selbst werden kontinuierlich Wohnbaugrundstücke für Eigenheime nachgefragt. Die Gemeinde kann jedoch derzeit dafür keine Flächenangebote unterbreiten“, hieß es im Begründungstext des ursprünglichen Entwurfs. Prinzipiell hat sich an dieser Situation laut dem neuen Planentwurf nichts geändert. Zwar wurden zwischenzeitlich Baulücken in Anspruch genommen und leer stehende Gebäude reaktiviert; „die Gemeinde Steina spürt jedoch weiterhin den aufgezeigten Siedlungsdruck.“

Hatte der ursprüngliche Planentwurf noch 15 Einfamilienhäuser auf dem Areal zwischen Sportplatz, Ohorner- und Pulsnitzer Straße vorgesehen, so weist der aktualisierte Entwurf nur noch 12 Bauplätze aus. Dafür soll nunmehr „angrenzend an den Sportplatz“ ein Dorfgemeinschaftshaus eingeordnet werden. Kurzfristig benötigt es die Gemeinde Steina als Ersatzbau für die vorhandene Kindertagesstätte mit 150 Plätzen; längerfristig soll es auch Räumlichkeiten für die Vereins-, Senioren- und Jugendarbeit sowie für Sport und Kultur bekommen. 
Neu im Vergleich zum ursprünglichen Planentwurf ist auch der Korridor im südlichen Teil des Plangebietes, der den Schwedenstein mit den renaturierten Flächen am Kroneplatz verbindet und daher nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden kann. Eine Bebauung ist hier demnach nicht möglich. Die Erschließung des Wohngebietes soll nunmehr durch eine Einbahn-Ringstraße von der Ohorner Straße aus erfolgen; die Durchbindung zur Pulsnitzer Straße soll nur noch als Fußweg dienen. Interessant dürfte sich die Verwirklichung der nachfolgenden Prämisse gestalten: „Es wird eine fußläufige Erreichbarkeit des Dorfgemeinschaftshauses vom Sportplatz aus über eine barrierefreie Brückenlösung vorgesehen.“ 
'
Zum ursprünglichen Planentwurf hatte es eine ganze Reihe von Einwänden und Hinweisen gegeben. So hatte der Regionale Planungsverband den Bedarf angezweifelt. Von Bürgerseite wurde die Nähe zum Sportplatz thematisiert, die hinsichtlich des Lautstärkepegels bei Veranstaltungen problematisch werden könnte. Außerdem fielen durch die Bebauung Stellflächen, zum Beispiel für die Oldtimershow, weg. Ebenso wurde auf die Pläne zum Bau einer Sporthalle hingewiesen. Die Anregung, den Ersatzneubau des Kindergartens zu realisieren, wurde mit dem neuen Planentwurf aufgegriffen. Als obligatorische Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in den Naturraum gelten jetzt der Abriss und die Entsiegelung der früheren Jugendherberge auf dem Haustein und von deren Umgebung. 

Uwe Menschner / 30.06.2021

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel