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Totengedenken zum Ende des Kirchenjahres

Totengedenken zum Ende des Kirchenjahres

Auf einem Friedhof oder in einem Friedwald finden die sterblichen Überreste Verstorbener ihre letzte Ruhe. Foto: Steffen Linke

In der christlichen Tradition endet im November das Kirchenjahr. Deshalb wurde er traditionell auch besonderes dem Gedenken an die Verstorbenen gewidmet. Mittlerweile ist dieser Zusammenhang nicht mehr ganz geläufig, aber der Monat ist immer noch geprägt von dieser Haltung.

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Buntes Herbstlaub schmückt jetzt auch die Gräber auf dem Zittauer Frauenfriedhof. Foto: Steffen Linke

Region. Die Stillen Tage im November verteilen sich auf den ganzen Monat und gliedern sich je nach weltanschaulichem Bekenntnis. Den Auftakt macht die katholische Kirche mit Allerheiligen und Allerseelen. Vor allem in den katholisch geprägten sorbischen Ortschaften der Oberlausitz wird dieser Tag begangen und ist geprägt von einem reichen Brauchtum. Zu Allerheiligen am 1. November wird den Heiligen gedacht, aber auch denen, die (noch) nicht heiliggesprochen sind und denjenigen, um deren Heiligkeit nur Gott weiß. 

Es ist üblich, zu Allerheiligen Friedhöfe zu besuchen, die Gräber zu schmücken und Grablichter anzuzünden. Zu Allerseelen am 2. November wird allen Toten gedacht, auch denen, die noch unterwegs in die Ewigkeit sind. 
Es finden Gebete und Fürbitten für die Toten statt, um ihnen beider Vollendung mit Gott zur Seite zu stehen.

Der Volkstrauertag ist der gesamtgesellschaftliche Gedenktag an die Verstorbenen am vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent. Er hat mit dem Buß- und Bettag und dem Totensonntag die Gemeinsamkeit, dass in Sachsen an diesen Feiertagen ein Tanzverbot herrscht, dessen Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit gilt und daher mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. In diesem Jahr fällt der Volkstrauertag auf den 19. November. Den staatlichen Gedenktag gibt es seit 1952. An ihm erinnert man besonders auch an die Kriegstoten und die Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. Schon 1919 nach dem Ersten Weltkrieg hatte sich der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für einen Gedenktag für die gefallenen Soldaten eingesetzt, der erstmals 1925 fünf Wochen vor Ostern stattfand. Daraus wurde im Dritten Reich der Heldengedenktag, der auf den 16. März festgesetzt wurde. Aufgrund der zahlreichen Kriegstoten hielt man in der Bundesrepublik und der DDR einen Gedenktag für die Kriegstoten für notwendig. Um eine Abgrenzung zur NS-Zeit zu erreichen, wurde dafür ein Sonntag am Ende des Kirchenjahres gewählt. In vielen Städten und Gemeinden finden Gedenkstunden und Kranzniederlegungen statt.

Nur im Freistaat Sachsen ist der Buß- und Bettag am Mittwoch, 22. November, frei. Dieser Feiertag der evangelischen Kirche fordert die Menschen auf, Buße im Sinne von Reue für begangene Sünden zu zeigen und eine Umkehr und Gesinnungsänderung zu erwirken. Ebenfalls eine evangelische Tradition ist der Totensonntag, der letzte Sonntag im Kirchenjahr, das sieben Tage später am ersten Advent beginnt. 2023 fällt der Totensonntag auf den 26. November. Der Feiertag dient ebenfalls dem Totengedenken. Üblich ist es, an diesem Tag Friedhöfe zu besuchen. Traditionell werden an oder bis zu diesem Tag die Gräber mit Reisig gedeckt und für die Winterzeit vorbereitet. 

Immergrüne Kränze aus Fichten-, Tannen- oder Kiefernzweigen mit getrockneten Blumen sind ein beliebter Schmuck.
In den Gottesdiensten werden die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres verlesen. 
Im Gegensatz dazu feiert die Katholische Kirche am letzten Sonntag des Kirchenjahres den Christkönigssonntag und betont damit, dass Christus am Ende der Zeiten als König herrschen wird.

tsk / 31.10.2023

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