Aerosole-Gefahr durch Blechbläser?

Bernd-Johannes Alter hat seinem Leserbrief dieses Foto beigefügt, das belegen soll, dass am Ausgang einer Posaune kaum noch eine Windbewegung bzw. ein Ausstoß von Aerosolen zu verzeichnen sei.
Bernd-Johannes Alter, Landesposaunenwart i.R. aus Ludwigsdorf hat der Redaktion im Hinblick auf die aktuellen Coronavorgaben und die Weihnachtstage eine Eingabe zur Kenntnis gegeben, die er an das Landratamt gerichtet hat.
„Die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 10. Dezember hat mich besonders im Hinblick auf Punkt 9 der Verordnung irritiert.
Es fordert meinen Widerspruch heraus, weil mir die Nachweise für den besonders gefährlichen Eintrag von Aerosolen durch Blechbläser/Posaunenchöre in Veranstaltungen/Gottesdiensten und der Öffentlichkeit fehlen!
Die Windgeschwindigkeit (Atemluft), die durch eine kleine Bohrung geblasen wird, ist am Ausgang des Instrumentes durch Windungen auf eine Rohrlänge von mindestens 1,37 m bzw. über 2,70 m um ein Vielfaches verringert, sodass am Ausgang kaum noch eine Windbewegung/Aerosolausstoß zu verzeichnen ist! Der statuierte Erweis für die Blechbläserzunft/Posaunenchöre scheint mir nicht vorhanden; ich spreche nicht ab, dass für andere Blasinstrumente ein Erweis erbracht ist… Gern lasse ich mich durch einen ernsthaften empirischen Beweis überführen. Bis der nicht vorliegt, widerspreche ich dem pauschalisierten Passus „…Begleitung durch Blasinstrumente sind untersagt.“ Inzwischen habe ich einen Beitrag einer Studie im Internet gefunden, den man sich gern in diesem Zusammenhang mit meinen Erörterungen anhören kann. Diesen – auch als Audiodatei – findet man im Internet unter:
https://www.ndr.de/kultur/ musik/Corona-Studie-zur-Aerosol-Verbreitung-bei-Blasinstrumenten,aerosoleblaeserstudie100.html“
Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen, die sich vorbehält diese sinnwahrend gekürzt zu veröffentlichen.