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BWB soll Preis für Krone aushandeln

BWB soll Preis für Krone aushandeln

Bildmontage: Melanie Kotissek

Bautzen. 20:11-Teilsieg für die Krone-Befürworter: Der Stadtrat hat am Mittwochabend mehrheitlich beschlossen, die Kaufverhandlungen mit der Berliner Onnasch-Gruppe in Verantwortung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft BWB aufzunehmen. „Als einer der Antragsteller freuen wir uns über dieses klare Votum zum Areal der Krone“, sagte nach der Abstimmung CDU-Fraktionschef Karsten Vogt. „Das Gebiet ist das letzte zusammenhängende Grundstück im Stadtbereich, das für eine spätere Stadtentwicklung zur Verfügung steht. Ferner hat die Bürgerinitiative zum Erhalt der Krone durch 1.136 vorgelegte Unterschriften erwiesen, dass es ein breites Interesse der Bevölkerung am Erhalt der Krone gibt.“ Allein schon diese beiden Punkte würden erklären, welchen Zweck der Erwerb des etwa 9.000 Quadratmeter großen Krone-Areals besitzt.

Oberbürgermeister Alexander Ahrens kündigte an, er werde in den kommenden Tagen prüfen, ob er von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht. SPD-Stadtrat Roland Fleischer gibt indes seinem Genossen Rückendeckung: „Die Intention des Kaufs widerspricht der Gemeindeordnung, da der Kauf weder sparsam noch wirtschaftlich ist, es kein Projekt der Daseinsfürsorge darstellt und bislang kein Nutzungskonzept vorliegt. Die Folgekosten sind zudem unabsehbar.“ Diese könnten nach Ansicht der Sozialdemokraten eine Belastung in anderen Bereichen nach sich ziehen. „Kommt es zum Kauf, müssen wir mit Einschränkungen in Freiwilligkeitsbereichen rechnen. Es kann zu massiven Einschnitten bei Vereinen, dem Theater, beim Frauenzentrum, beim Frauenschutzhaus, bei der Infrastruktur oder auch beim Straßenbau kommen, um nur einige Beispiele aufzuzählen.“

Laut Karsten Vogt sieht das Stadtoberhaupt darüber hinaus die Notwendigkeit, dass bereits in dieser Phase der Kaufpreis festgesetzt ist. Doch das macht für ihn in Hinblick auf den Beschlussfassungstext, der gemeinsam von CDU, FDP, Bürgerbündnis Bautzen und dem Grünen-Stadtrat Claus Gruhl ausgearbeitet wurde, wenig Sinn: „Als Antragsteller haben wir formuliert, dass im Rahmen von Kaufverhandlungen ein Preis für den Erwerb des Gebietes ermittelt wird. Der Preis ist erst danach im Stadtrat per Beschluss zu bewilligen. Aus unserer Sicht erübrigen sich Preisverhandlungen, wenn bereits vorher der maximale Kaufpreis kommuniziert wird.“ Und den sieht die Verwaltung bei 430.000 Euro. Dabei beruft sie sich auf ein Wertgutachten, das sie im Vorfeld anfertigen ließ. Dem gegenüber steht eine Forderung der Eigentümergesellschaft in Höhe von 2,2 Millionen Euro, die eigenen Angaben zufolge davon grundsätzlich nicht abrücken möchte.

Dass dieser Preis durchaus gerechtfertigt erscheint, zeigt dieses Beispiel: Der Landkreis Bautzen blätterte für ein 1.000 Quadratmeter kleineres Areal an der Löbauer Straße rund 1,4 Millionen Euro auf den Tisch.
Würde es tatsächlich zu einem Widerspruch des Oberbürgermeisters kommen, müsste der Stadtrat innerhalb von vier Wochen zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen. Noch einmal Roland Fleischer: „Die Stadt prüft die Rechtslage, da die Rechtswidrigkeit im Raum steht. Ist dies abgeklärt, wird der Beschlussvorlage Folge geleistet oder sie muss zurückgenommen werden.“            
 

Roland Kaiser / 27.04.2018

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