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Die Waschbärenfamilie wegjagen oder töten

Die Waschbärenfamilie wegjagen oder töten

Die Waschbärenfamilie von Neusalza-Spremberg hat offenbar keine Chance zu bleiben. Kastration bzw. Sterilisation sind laut Behörden ausgeschlossen, als Alternative bleiben das Verjagen oder Töten der Tiere. Foto: fum

Es rumpelt, schnauft und kratzt auf dem Boden. Nein Gespenster sind das nicht. Seit Kurzem weiß Petra Buess-Thiele eine Waschbärenfamilie in ihrem Haus – und möchte sie, wenn die Jungen groß sind, auch gern behalten.

Neusalza-Spremberg. Die aus der Schweiz nach Neusalza-Spremberg gezogene 69-Jährige ist Naturfreundin durch und durch. Ihr Haus ist umgeben von Wald und Wiese, rund einen Hektar groß ist das Grundstück. Hier tummeln sich Schmetterlinge, Vögel und manch anderes Getier. Als es deshalb eines Nachts laut wurde auf dem Boden ihres Hauses, dachte Petra Buess-Thiele zuerst an Marder. Flugs stellte die gelernte, nun pensionierte Tierpflegerin eine vom Veterinäramt des Landkreises ausgeliehene Falle auf. Wenig später schon fand sich ein Fellknäuel ein. Doch kein Marder war auf die List hereingefallen, sondern ein junger Waschbär – eine angenehme Begegnung für die Neusalzaerin, hatte sie an ihrem früheren Wohnort in der Schweiz diese kleinen Raubtiere doch mit der Flasche aufgezogen. Auch in Deutschland habe sie schon eine Wildtierhalterbewilligung besessen, meint sie. Doch inzwischen hätten sich die Gesetze geändert.

Trotzdem rückte sie beim Veterinäramt und der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Görlitz an. Ihr Anliegen: Alle Mitglieder der Waschbärenfamilie kastrieren bzw. sterilisieren. „Wenn sie sich nicht mehr vermehren können, geht der Geschlechtstrieb verloren und sie bleiben meist dort, wo sie gerade leben.“ Für Petra Buess-Thiele eine nette Vorstellung, den possierlichen Graupelzen auf ihrem Grundstück zuzuschauen.

Dr. Udo Mann, stellvertretender Chef des Veterinäramtes, setzt dagegen: „Die Kastration von Wildtieren ist grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel nach der Aneignung zur Haltung in Wildparks oder ähnlichen Einrichtungen genehmigungsfähig.“ Waschbären, wie auch andere Wildtiere, die unter das Jagd- oder Naturschutzrecht fallen, dürften nicht in Privathand gehalten werden, so der Experte. Damit entfalle der im Tierschutzrecht bestehende „vernünftige Grund“ für einen medizinischen Eingriff bzw. die chirurgische Entfernung von Organen. „Das Populationsmanagement erfolgt ausschließlich durch die Jagd.“ Auch wenn der Waschbär ursprünglich nicht in der Region heimisch war und somit zu den „Einwanderern“ zählt, bleibe er ein Wildtier, das hier aktuell dem Jagd- und Tierschutzrecht unterliege, so Dr. Mann.

Uwe Gutte von der Unteren Jagdbehörde rät der Tierfreundin aus Neusalza-Spremberg, ihr Haus so zu sichern, dass Waschbären keinen Zugang mehr fänden. Denn: „Laut dem Sächsischen Jagdgesetz können der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes in einem befriedeten Bezirk,  Tiere wie Dachs, Fuchs und Waschbär auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen. Er kann, sofern er die erforderliche Sachkunde besitzt, das gefangene Wild unter tierschutzrechtlichen Vorschriften töten. Sofern er die erforderliche Sachkunde für die Tötung nicht besitzt, muss er einen Jagdscheininhaber oder eine sonstige sachkundige Person damit beauftragen.“ Und Dr. Mann stellt noch einmal unmissverständlich klar: „Die Aneignung berechtigt nicht zur Haltung und damit zur Kastration, sondern bedingt die unverzügliche sachkundige Tötung oder das Wiederaussetzen.“
Mit den Vorschriften der Behörde lässt sich Petra Buess-Thiele jedoch nicht abspeisen. „Wenn es bei diesem Nein bleibt, wende ich mich weiter ans Fernsehen. Und wenn das nichts hilft, werde ich die Waschbären im Ausland kastrieren lassen. Ich will hier in Deutschland keinen Tierarzt in Schwierigkeiten bringen. Aber wir haben Polen doch direkt vor der Tür ...“, meint sie vielsagend. Anschließend könne die possierliche Familie weiter bei ihr auf dem Grundstück leben.

Frank-Uwe Michel / 08.08.2016

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Kommentare zum Artikel "Die Waschbärenfamilie wegjagen oder töten"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Fleur schrieb am

    Liebe Naturfreunde ,

    die Waschbären haben es sich nicht ausgesucht, in Deutschland zu leben !

    Der Mensch ist dafür verantwortlich! Und jetzt wo der Bestand zur Plage wird, sollen sie getötet werden?!

    Warum?! Wilde Katzen werden doch auch kastriert! Warum Waschbären nicht???

    Wir bezahlen diese Kastration privat, wo ist das Problem!!

    Was gibt es doch für unnütze Gesetze in Deutschland!

  2. Dieter Herschel schrieb am

    Dieter Herschel, Friedersdorf
    Bemerkung zum Beitrag „Die Waschbärenfamilie…“ (Frank-Uwe Michel) in der Ausgabe von 6.August 2016
    Das Vorhaben der Bürgerin aus Neusalza-Spremberg hat nichts mit Tierliebe zu tun, sondern ist schlichtweg verantwortungslos. Die zuständigen Behörden haben absolut korrekt gehandelt. Befremdlich wirkt nur der Passus „wegjagen“ der Überschrift, denn damit kämen die nicht ungefährlichen Tiere außer Kontrolle.
    Das Halten von Wildtieren in Privathand sollte generell verboten sein, wobei beim Waschbär hinzukommt, dass er als für die Pelztierzucht aus Amerika eingeschlepptes Tier überhaupt nicht zur ursprünglichen Fauna in Mitteleuropa gehört. Dass die gefräßigen Raubtiere zur Plage werden können und erhebliche Schäden in Gebäuden, Gärten und Parks anrichten können, findet in dem Artikel leider überhaupt keine Erwähnung.
    Frau Buess-Thiele sollte sich die Berichte von Betroffenen ruhig einmal anhören, und was sagt die Tierfreundin dazu, dass der Waschbär der gefährlichste Nesträuber in der heimischen Natur ist?
    Bedenklich ist, dass das fehlende Verständnis bei Frau Buess-Thiele in der Drohung gipfelt, die bestehenden Vorschriften über das Ausland zu umgehen.


  3. Gabriele Fteiberg schrieb am

    Einfach dumm ,diese Paragraphenreiter.
    Die Tiere hätten einen schönen Ort zum Leben ,müssten nur kastriert bzw.sterilisiert werden,aber man will sie lieber töten ??
    Also schwachsinniger geht es ja wohl nicht.

    Hoffentlich kommt alles noch zu einem guten Ende

  4. maximilian schrieb am

    Tierschutz-und Jagdgesetz sind keine Vorschriften der Behörden, sondern allgemein und für jedermann gültige Gesetze im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes.
    1.Tierschutz ist Staatsziel: "Der Staat schützt, auch in Verantwortung für die kommenden Generationen, die Tiere". Art. 20a GG. Daraus ergibt sich
    2. "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen" §1 Satz 2 TierSchG. Der Tod ist der größte Schaden.
    Als vernünftiger Grund gilt z.B. die Gewinnung von Lebensmitteln, die Schädlingsbekämpfung, die Erlösung eines Tieres von unheilbaren Schmerzen und Leiden.
    3. Die Kastration der Waschbären verstieße gegen das Amputationsverbot in § 6 Abs.1 Satz 1.
    Auch ein Fernsehspektakel könnte gültige Gesetze nicht außer Kraft setzen.
    Der Transport der Waschbären nach Polen wäre nicht ohne etliche, erhebliche Rechtsverstöße zu bewerkstelligen.
    Letztendlich bleibt n. m. M. nur a)das Haus waschbärdicht zu machen oder
    b) die Tiere in Kooperation mit den Behörden einzufangen und andernorts wieder auszusetzen.

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