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„Eine zeitnahe Lösung für die Skala ist möglich“

„Eine zeitnahe Lösung für die Skala ist möglich“

SMUL-Sprecher Frank Meyer. Foto: SMUL

Einen Großteil der Gröditzer Skala auf dem Territorium der Stadt Weißenberg hat der Freistaat vor wenigen Jahren erworben. Darin will er die Belange des Nationalen Naturerbes (NNE) umsetzen. Demgegenüber stehen jedoch Interessen weiterer Eigentümer und der Kommune. Sie wollen den Tourismus in dem parkähnlichen Waldgebiet aufrechterhalten. Im Oberlausitzer Kurier spricht nun Frank Meyer vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) darüber, wie dies trotz der unterschiedlichen Ansichten der jeweiligen Beteiligten doch noch gelingen kann.

Bekannt ist, dass bereits seit Längerem am Runden Tisch nach einer annehmbaren Lösung gerungen wird. Wie könnte diese am Ende aussehen?

Frank Meyer: In der Gröditzer Skala gibt es eine komplexe Interessenlage, hinter der unterschiedliche rechtliche Gege-benheiten stehen. Es ist deshalb eine abgestimmte Konzeption für das Gebiet erforderlich, die sowohl die rechtlichen Anforderungen des Naturschutzes als auch die Erhaltungsziele des Denkmalschutzes und die touristische Erlebbarkeit sowie die Interessen aller Beteiligten in einem ausgewogenen Kompromiss berücksichtigt. Weil Letzteres wesentlich von der Zugänglichkeit zu verschiedenen Aussichten, Szenen und Gestaltungselementen abhängt, ist die Abstimmung eines detaillierten Wegekonzeptes zentrale Aufgabe bei der Lösung der Zielkonflikte. Dieses Wegekonzept muss zwingend Verkehrssicherheitsaspekte entlang der zugänglich bleibenden Wege berücksichtigen. Aus Sicht des SMUL erscheint jedoch eine zeitnahe Lösung nach aktuellem Abstimmungsstand möglich.

Inwieweit laufen derzeit Gespräche zwischen den einzelnen Parteien und welche Zielstellung haben diese?

Frank Meyer: Durch das Landratsamt Bautzen erfolgten bereits im Jahr 2018 mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst Abstimmungen zu einem Wegekonzept. Nunmehr fanden zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern als oberste Denkmalschutzbehörde und dem SMUL unter Einbeziehung der nachgeordneten Behörden weitere Abstimmungen statt und dem Landratsamt wurde ein ergänzter Vorschlag übergeben.

Wie sieht dieser denn aus? 

Frank Meyer: Es sind auf den landeseigenen Flächen sowohl Schutzziele aus Sicht des Nationalen Naturerbes und des Naturschutzgebietes zu berücksichtigen als auch Erhaltungsziele des Denkmalschutzes. Zusätzlich sind die Erhaltungsziele zu berücksichtigen, die sich aus der Zugehörigkeit der Gröditzer Skala zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Täler um Weißenberg“ und zum Vogelschutzgebiet „Feldgebiete der Östlichen Oberlausitz“ ergeben. Der dem Landratsamt für die landeseigenen Flächen unterbreitete Vorschlag stellt nach unserer Auffassung einen möglichen Kompromiss dar, um unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben die touristische Nutzung und Entwicklung der Gröditzer Skala weiterhin zu gewährleisten. Zentraler Aspekt ist dabei aus unserer Sicht die Offenhaltung eines touristisch nutzbaren Rundweges, von dem aus mittels ausgewählter Stichwege weitere Aussichten, Szenen und Gestaltungselemente zugänglich sind.

Inwieweit werden die Wanderwege künftig für interessierte Besucher offen gehalten und welche fußläufige Verbindungen können Sie in dem Zusammenhang anführen?

Frank Meyer: Für die Flächen des Staatsbetriebes Sachsenforst ist ein zentraler Aspekt die Offenhaltung des bestehenden touristisch nutzbaren Rundweges – dazu zählen der Pilger- und der Obere Skalenweg –, von dem aus mittels ausgewählter Stichwege weitere Aussichten, Szenen und Gestaltungselemente zugänglich sind. Nicht möglich erscheint die Wiedereröffnung des Unteren Skalenweges, entlang dessen bereits massive Unterspülungen beziehungsweise Abspülungen erfolgt sind, weitere Abbrüche sowie Steinschlaggefahren drohen sowie zahlreiche bereits gebrochene, bruch- oder umsturzgefährdete Bäume zu finden sind. Die Wiederherstellung und auch künftig ständige Gewährleistung der Verkehrssicherheit würde am Unteren Skalenweg nicht nur erhebliche finanzielle Aufwendungen sowie Eingriffe in naturschutzrechtlich geschützte Flächen nach sich ziehen, sondern auch die Chance verstellen, den betroffenen Bereich zwischen Unterem und Oberen Skalenweg weitgehend in den Prozessschutz zu überführen. Welchen Stellenwert die Belange des Prozessschutzes im Naturschutzgebiet künftig einnehmen, ist vor allem im Rahmen der Novellierung der Naturschutzgebietsverordnung durch das dafür zuständige Landratsamt Bautzen zu entscheiden.

Besteht vor dem Hintergrund die Möglichkeit, öffentliche Führungen anzubieten, damit das Waldgebiet auch künftig für Besucher zugänglich bleibt?

Frank Meyer: Auf nicht gesperrten Waldflächen können grundsätzlich in Abstimmung mit dem jeweiligen Waldbesitzer auch Führungen von Dritten angeboten werden. Ein Interesse, die in der Skala zu findenden 46 Einzeldenkmäler für den Besucherverkehr unzugänglich zu machen, ist nicht erkennbar. Vielmehr muss sich eine dauerhafte Zugänglichkeit von Flächen an den bereits ausgeführten Anforderungen des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der touristischen Erlebbarkeit ausrichten. Gleichzeitig müssen zwingende Verkehrssicherungsaspekte berücksichtig werden.

Zu Beginn dieses Jahrzehnts erwarb der Freistaat aus dem Bestand der Treuhand seine Flächen in der Gröditzer Skala. Warum wurde diese einst als Nationales Naturerbe ausgewählt?

Frank Meyer: Viele wertvolle Naturschutzflächen in Deutschland liegen oder lagen – unter anderem als Folge der deutschen Wiedervereinigung – im Bundeseigentum. Im Jahre 2005 wurde die dauerhafte Sicherung naturschutzfachlich wertvoller Bundesflächen unter dem Begriff „Nationales Naturerbe“ erstmals in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen und in den nachfolgenden Legislaturperioden fortgesetzt. Aus den zahlreichen Bundesflächen wurden nach einem Kriterienkatalog, der zum Beispiel bestimmte nationale Schutzgebiete, Europäische Natura 2000-Gebiete, ehemalige Militärflächen, Bergbaufolgelandschaften sowie für den Biotopverbund wichtige Flächen umfasst, rund 156.000 Hektar als sogenanntes „Nationales Naturerbe“ gewidmet. Diese Flächen wurden in der Folge nicht weiter wie andere Bundesflächen privatisiert, sondern schrittweise unter strengen Naturschutzauflagen an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die Bundesländer oder von diesen benannte Naturschutzorganisationen übertragen. Einige wiederum verbleiben dauerhaft im Bundeseigentum und werden dann von den Bundesforsten im Auftrag des Bundesumweltministeriums betreut. In die endgültige Auswahl der übertragenen Flächen wurden neben den Flächengebern auf Bundesseite auch die Bundesländer und Naturschutzorganisationen mit einbezogen. Die entsprechenden Beschlüsse zur endgültigen Auswahl und Übertragung der Flächen fällt jeweils der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die neuen Eigentümer der Flächen des „Nationalen Naturerbes“ müssen – dazu sind sie vertraglich verpflichtet – den naturschutzfachlichen Wert der Flächen langfristig erhalten. Die Übertragung von Teilbereichen der Gröditzer Skala auf den Freistaat Sachsen erfolgte im Jahr 2012. Die Flächen liegen seitdem in der Zuständigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst, der hier unter anderem für die Umsetzung der Zielstellungen des „Nationalen Naturerbes“ verantwortlich ist. 

Redaktion / 11.08.2019

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