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Ex-Aufsichtsrat: „Macht kassiert Recht und Wahrheit“

Ex-Aufsichtsrat: „Macht kassiert Recht und Wahrheit“

Raphael Schmidt war Stadtrat und gleichzeitig Aufsichtsrat der früheren Görlitzer Stadtreinigungsgesellschaft. Foto: privat

Die Diskussionen um den Verkauf der ehemaligen Görlitzer Stadtreinigung nehmen kein Ende. Gerade erst hat es einen Brief von Landrat Bernd Lange an Oberbürgermeister Siegfried Deinege gegeben, dem ein Schreiben von Ex-OB Matthias Lechner an den Stadtrat folgte. Mit Raphael Schmidt äußert im „Niederschlesischer Kurier“ nun erstmals einer der betroffenen damaligen Aufsichtsräte seine Meinung zum Geschehen.

Görlitz. „Systematisch – und weiterhin – wird das Ehrenamt in Görlitz beschädigt, indem mir und anderen ehemaligen ehrenamtlich für Görlitz Tätigen Rechte verweigert werden. OB Deinege lässt inzwischen das Feststellen der Wahrheit verbieten! Das ’Persönlichkeitsrecht’ des ehemaligen Oberbürgermeisters Rolf Karbaum sei zu berücksichtigen, heißt es. Also: Die Rechte des Täters sind zu schützen, die der Opfer nicht“, sagt Raphael Schmidt, der damals zu jenen Personen gehörte, die sich auch gerichtlich verantworten mussten. Er fühlt sich „in fataler Weise an das erinnert, was ich seit fast 20 Jahren in diesem Skandal erlebe. Fakten interessieren offenbar nicht, sie werden bis zur Unkenntlichkeit entstellt, Wahrheit unterdrückt – es entsteht eine neue Welt, die mit der tatsächlichen nichts zu tun hat. Egal, was der Stadtrat über seinen Ad-hoc- und Petitionsausschuss über viele Jahre akribisch an Fakten ermittelt hat und auch nur feststellend beschließt – Macht kassiert Recht und Wahrheit, weil offenbar nicht sein kann, was nicht sein darf!“ Wer solche Machenschaften als rechtsstaatlich demokratisch deklariere, werde seine Gründe haben. „Herrn Karbaums Persönlichkeitsrecht sei zu schützen – die Betroffenen durften gejagt, sollten vernichtet werden“, fährt Schmidt fort. „Und alle stehen unter demselben Recht des Grundgesetzes, in dem die Würde, Gesundheit... zu schützen sind? Es stellt sich mir die Frage nach dem Menschenbild, das hinter solchem Denken steht.“

Abgesehen davon, dass die Mülldeponie mit einem Schaden für Görlitz, viele Millionen DM unter Buchwert, nicht hätte verkauft werden dürfen – was die damalige Rechtsaufsicht nicht beanstandet habe – hätte in jedem Fall der Analysevertrag mit verkauft werden müssen, sagt der ehemalige SRG-Aufsichtsrat. „Das Wort ’Modifizierung’ nun als Schlüssel zu nehmen, um Ex-OB Karbaum als Saubermann erscheinen zu lassen, ist lächerlich. Der Blick in die Sächsische Gemeindeordnung und die Hauptsatzung der Stadt Görlitz würde Klarheit schaffen. Karbaum durfte weder dies, noch hätte er das Verfahren gegen uns überhaupt beginnen lassen dürfen.“ Ohne Stadtratsbeschluss habe er keine Ermächtigung besessen – bei einer streitgegenständlichen Summe von einer Million DM! „Bei Gericht wurden Fragen nicht zugelassen. Es ging unter anderem um den Deponiebewirtschaftungsvertrag, auf den Karbaum sogar rückwirkend noch verzichtet hat – wiederum zum Schaden für Görlitz und seine Bürger. Hätte ich nicht neun Jahre lang als Schöffe, durch einen hervorragenden Richter, der aus Heidelberg kam und Amtsdirektor in Görlitz war, erlebt, wie Rechtsstaatlichkeit funktionieren kann, ich wäre noch mehr desillusioniert von dieser Gesellschaftsordnung.“

Strich drunter: Die Episode „Vertragsverlängerung führt zu Schaden“ sei mit dem bekannten Vergleich zu Ende gegangen: Insgesamt 65.000 Euro an Zahlungen plus Zinsen blieben bei ihm und seiner Familie hängen, so Schmidt. „Den Vergleich zu kündigen würde bedeuten, die Gerichtsvollzieher würden wieder aktiviert“, zieht er ein unbefriedigendes Resümee. Allerdings: Ende? „Nein! Neben der genannten Schiene, dem Vergleich, gibt es durch die Recherchen der Ausschüsse eine zweite. Es ist nun klar und erwiesen, dass der Schaden beim Verkauf entstanden ist, durch Herrn Karbaum und seine Erfüllungsgehilfen. Wie es dazu im Einzelnen kam, warum der Ex-OB den Vertrag entfernen ließ, darüber hätte er reden können. Aber er schweigt beharrlich – auch gegenüber dem Petitionsausschuss“, kritisiert Schmidt.

Und er fährt fort: „Der Verkauf der Deponie ist aus politischen Erwägungen heraus erfolgt, nicht aus wirtschaftlichen. Die Bürgermeister Holthaus und Neumer wurden mit dem Verkauf der Deponie an den RAVON beauftragt, nicht der gesetzlich zuständige Geschäftsführer. Das aber interessierte die Gerichte nicht. Als die beiden Bürgermeister dann vor Gericht erklärten, den Analytikvertrag gar nicht dem Abfallverband zum Kauf angeboten zu haben, hätte das Verfahren gegen uns eingestellt werden müssen.“ Das Gegenteil sei jedoch geschehen. „Der amtierende OB Großmann sagte vor Gericht aus: Die Landesregierung habe Druck auf die Stadt ausgeübt. Demnach wurde dieses werthaltige Wirtschaftsgut erbeutet.“ Wenn ihr nicht verkauft, bekommt ihr kein Gramm Müll mehr nach Kunnersdorf, habe es damals aus Dresden geheißen, so Schmidt. Doch im Deponiebewirtschaftungsvertrag sei vereinbart gewesen, dass alle Investitions- und Betriebskosten zu bezahlen sind, ob mit oder ohne Müll! „Interessant ist, wie hoch die Müllgebühren der Görlitzer Bürger heute sind, gegenüber der Zeit, als wir sie gering hielten“, sinniert der frühere Aufsichtsrat. „Heute zahlt jeder Haushalt im RAVON-Gebiet über 50 Euro pro Jahr für nicht erbrachten Müll. Die Eigentümer der bei Unterschriftsleistung bereits erkennbar viel zu großen Müllverbrennungsanlage Lauta erhalten dieses Geld per Vertrag, der wohl über 30 Jahre fest ist. Wie sieht es hierbei mit Schadenersatzforderungen aus?“
Für den ehemaligen SRG-Aufsichtsrat stellt sich die Frage: Wie also weiter? „Knickt der Stadtrat ein, macht er sich überflüssig. Bleibt er bei der erkannten Wahrheit, bekommt er Gegenwind – und dies ausgerechnet von denen, die Recht qua Gesetz beaufsichtigen müssten. Danach käme die Angelegenheit wieder vor das Verwaltungsgericht. Doch auch da kann nichts schief gehen, wie beim letzten Mal: Der Vertreter des Stadtrates wurde auf die Gästebank verwiesen und die Juristin der Stadtverwaltung trug das vor, was das Gegenteil von dem war, was der Stadtrat wollte.“

Als Stadtrat und Aufsichtsrat habe er nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehandelt, so Schmidt. „Der Schaden an mir und meiner Familie entstand durch unerlaubte politische Einflussnahme, unter grober Missachtung von Gesetzen und Verordnungen, durch unfaire Gerichtsprozesse, die von unseren Anwälten beim Bundesgerichtshof mit ’Willkür’,  ,sachfremden Erwägungen‘, ,Verletzung rechtlichen Gehörs‘ überschrieben wurden. Die messerscharf formulierte Kritik an Richtern im Freistaat Sachsen. Und mit dem Schaden ist nicht nur der finanzielle gemeint, sondern auch gesundheitlicher.“ Dies gelte es politisch zu korrigieren, nicht juristisch. Aber wie? „OB Deinege muss seinen Widerspruch zurücknehmen. Denn: Wie kann es sein, dass das Feststellen der Wahrheit rechtswidrig ist? Die zu Unrecht Beschuldigten, Angeklagten, Verurteilten, Diffamierten müssen rehabilitiert werden. Aufgrund der Faktenlage muss die Stadt außerdem Schadenersatz leisten.“

Als Begründung führt Raphael Schmidt an: „Der Verkauf der Deponie zu 34,33 Millionen DM – also weit unter Wert – wurde möglich, nachdem der damalige OB Matthias Lechner und der komplette Aufsichtsrat aus dem Weg geräumt waren und ist bewiesenermaßen durch OB Karbaum nicht so erfolgt, wie es der Stadtrat beschlossen hat. Wenn OB Deinege den Widerspruch nicht zurücknimmt, bezichtigt er damit mindestens 26 Stadträte der Lüge. Wenn das so eintritt, wenn die Rechtsaufsicht Unwahrheit beaufsichtigt und hilft, rechtswidrig durchzusetzen, haben Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verloren.“

Redaktion / 20.03.2017

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Kommentare zum Artikel "Ex-Aufsichtsrat: „Macht kassiert Recht und Wahrheit“"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Micha schrieb am

    Na ja, einen rechtsgültigen Verkauf hat es ja nicht gegeben! Eine Rückabwicklung wäre korrekt! Siehe Dazu Urteil es BGH vom 19.1.2001. V ZR 437/99 (ungültiger Kaufvertrag)

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