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Gibt's die Schiffbarkeit auf dem Berzdorfer See erst 2018?

Gibt's die Schiffbarkeit auf dem Berzdorfer See erst 2018?

Die Hoffnungen der Segler auf das Auslaufen ihrer Boote ohne Ausnahmegenehmigung in der Saison 2017 erfüllen sich wahrscheinlich noch nicht. | Foto: Archiv/privat

Görlitz. Zufrieden blicken die Segler auf eine erfolgreiche Saison. 30 Boote zur Absegelregatta waren der letzte Höhepunkt. Die Erwartungen aber, möglicherweise im kommenden Jahr ohne Ausnahmegenehmigungen einfach frei segeln zu können, erhielten in der jüngsten Versammlung des Planungsverbandes Berzdorfer See einen spürbaren Dämpfer.

Der Vertreter der Landesdirektion Sachsen, die als Obere Wasserbehörde zuständig für die Erklärung der Schiffbarkeit ist, betonte den noch zu betreibenden Aufwand auf dem Weg dorthin. Im Wesentlichen seien dies weitere umfangreiche Gutachten zu den Belangen des Naturschutzes. Die Hoffnung, die Ergebnisse bisher bereits erstellter Befunde zu nutzen, stünde auf wackeligen Füßen. Zwar seien diese sehr umfangreich, die Gutachten jedoch nicht im Rahmen der angestrebten Schiffbarkeitserklärung erstellt worden. Der größte Fehler bestünde nun darin, den verbindlichen Rechtsrahmen nicht einzuhalten.

Der Görlitzer Oberbürgermeister  Siegfried Deinege machte aus seiner Enttäuschung keinen Hehl, schließlich schlugen die bisherigen Gutachten auch finanziell beim Planungsverband zu Buche. Er hoffe nun, über klärende Gespräche mit dem Landrat die Untere Naturschutzbehörde mit ins Boot zu holen und damit den Verhandlungen zwischen der Landesdirektion und dem Sächsischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mehr Schub zu verleihen, zeigte er sich dennoch zuversichtlich.

Sollte aber „das volle Programm“ zum Artenschutz durchlaufen, kündigte der Vertreter der Landesdirektion Kolb ein Verfahren mit einjähriger Dauer an, also eine Schiffbarkeitserklärung erst 2018. Dann bliebe den Gemeinden rund um den See nichts anderes übrig, als im kommenden Jahr auf die bisherige Ausnahmegenehmigung zurückzugreifen sowie Kraft zu stecken in das Verfahren zur Erklärung der allgemeinen Schiffbarkeit.
Denn eine Saison ohne Segelboote auf dem See wollen sich die wenigsten vorstellen.

Redaktion / 03.10.2016

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